Babylon Capital AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Babylon Capital AG

Frankfurt am Main

– WKN A0DPQS –

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag 25.08.2022 um 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Osterdeich 27, 28203 Bremen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung bedarf es somit einer Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2021 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG wie folgt zu verwenden:

Bilanzgewinn per 31.12.2021: 1.030.666,32 EUR
Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,25 je Aktie
für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021:

-470.292,25 EUR

Vortrag auf neue Rechnung: 560.374,07 EUR

Der vorstehende Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind dies 128.831 Stück. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der für das Geschäftsjahr 2021 dividendenberechtigten Aktien ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet und zur Abstimmung gestellt werden, der unverändert eine Dividende von Euro 0,25 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht.

3

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

4

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 18.08.2022 bei der Gesellschaft (Osterdeich 27, 28203 Bremen, Tel.: 0421 /​ 433 73 70, Fax: 0421 /​ 433 73 69, E-Mail: info@babylon-ag.de) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 04.08.2022 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 18.08.2022 zugehen.

Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter

http:/​/​www.babylon-ag.de

zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen in Textform Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.

 

Bremen, im Juni 2022

 

Der Vorstand

 

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