Babylon Capital AG
Frankfurt am Main
– WKN A0DPQS –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Montag, 18.07.2016 um 11.00 Uhr in den Geschäftsräumen der Babylon Capital AG, Hollerallee 22, 28209 Bremen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1 |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt, der damit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmung bedarf es somit einer Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. |
||||||
2 |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den per 31.12.2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Babylon Capital AG wie folgt zu verwenden:
Der vorstehende Gewinnverwendungsbeschluss berücksichtigt, dass die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind dies 128.831 Stück. Sollte sich bis zur Hauptversammlung die Zahl der für das Geschäftsjahr 2015 dividendenberechtigten Aktien ändern, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet und zur Abstimmung gestellt werden, der unverändert eine Dividende von Euro 0,16 je dividendenberechtigter Aktie vorsieht. |
||||||
3 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor. |
||||||
4 |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 11.07.2016 bei der Gesellschaft (Hollerallee 22, 28209 Bremen, Tel.: 0421 / 433 73 70, Fax: 0421 / 433 73 69) angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf der Textform (§ 126b BGB) und muss in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist der Gesellschaft ein in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz vorzulegen. Der durch das depotführende Institut erstellte Nachweis muss sich auf den Beginn des 27.06.2016 beziehen und der Gesellschaft unter der zuvor genannten Adresse bis zum Ablauf des 11.07.2016 zugehen.
Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.babylon-ag.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen schriftlich Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.
Bremen, im Mai 2016
Der Vorstand