Badische Anlagengesellschaft -Raiffeisen- Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Badische Anlagengesellschaft -Raiffeisen- Aktiengesellschaft (BARAG)

Karlsruhe

Zur diesjährigen

50. ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, den 20. Juli 2018 (Beginn 08:00 Uhr)

im Raiffeisenhaus Karlsruhe, Lauterbergstraße 1 – 5, 76137 Karlsruhe, Zimmer 2.66 – 2.67, laden wir die Aktionäre der Gesellschaft ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit den Berichten von Vorstand und Aufsichtsrat.

Die zu Punkt 1 der Tagesordnung vorzulegenden Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Badischen Anlagengesellschaft -Raiffeisen- Aktiengesellschaft (BARAG), Lauterbergstraße 1-5, 76137 Karlsruhe, zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Diese Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 20.07.2018 zugänglich sein und mündlich erläutert werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen in den Aufsichtsrat

Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Sack endet gemäß § 11 Absatz 2 der Satzung mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 20.07.2018. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1 AktG nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung sollen nur Aktionäre oder deren gesetzliche Vertreter Mitglieder des Aufsichtsrates sein.

Sack steht für eine Wiederwahl zur Verfügung. Für die Wahl in den Aufsichtsrat wird Sack vorgeschlagen. Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.

5.

Verschiedenes

Mitteilungen und Informationen an die Aktionäre

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen ist.

Die Ausübung des Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Die Vollmacht muss spätestens 8 Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingereicht sein. Bevollmächtigte können nur Aktionäre oder gesetzliche Vertreter von Aktionären sein. Ein Bevollmächtigter kann mehrere Aktionäre vertreten.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Wenn Sie Unterlagen zur Tagesordnung anfordern, zur Hauptversammlung Gegenanträge stellen oder Wahlvorschläge machen wollen, bitten wir Sie, sich ausschließlich an folgende Adresse zu wenden:

Badische Anlagengesellschaft
-Raiffeisen- Aktiengesellschaft (BARAG)
Frau Annette Lutz
Lauterbergstraße 1-5
76137 Karlsruhe
Fax-Nr.: 0721/352-251204
E-Mail-Adresse: annette.lutz@zg-raiffeisen.de

Anderweitig adressierte Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Die Gesellschaft wird die gemäß §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sowie eventuelle Stellungnahmen der Gesellschaft den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich machen. Dabei werden die Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis Mittwoch, 04.07.2018, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse eingehen, berücksichtigt.

 

Karlsruhe, 04. Juni 2018

Rombach
Aufsichtsratsvorsitzender

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