Badische Staatsbrauerei Rothaus Aktiengesellschaft – Public Corporate Governance Kodex Bericht für das Geschäftsjahr 2021

Badische Staatsbrauerei Rothaus AG

Grafenhausen

Public Corporate Governance Kodex Bericht
für das Geschäftsjahr 2021

 
I.

Berichtsgrundlage

Die Landesregierung hat am 6. Juli 2018 den Public Corporate Governance Kodex für
landesbeteiligte Unternehmen verabschiedet. Hierdurch sind der Vorstand und der Aufsichtsrat
verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des PCGK entsprochen
wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden. Vorstand und Aufsichtsrat
der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG haben am 11. April 2022 die jährliche Entsprechungserklärung
für das Geschäftsjahr 2021 abgegeben und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

 
II.

Geschäftsleitung

Der Vorstand der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG ist derzeit mit einer Person
besetzt. Im Geschäftsjahr 2021 war Herr Christian Rasch Vorstand.

 
III.

Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2021

 
Name Grund-
vergütung
EUR
variable
Vergütung *)
EUR
sonstige
Vergütungen
EUR
Summe

EUR

Christian Rasch 294.999,96 78.256,13 25.128,37 398.384,46

*) Anspruch aus 2021, Auszahlung in 2022

 
IV.

Überwachungsorgan

Der Aufsichtsrat der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG besteht aus neun Mitgliedern.
Davon werden sechs Mitglieder durch die Hauptversammlung gewählt und abberufen, drei
Mitglieder vertreten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

V.

Vergütung des Überwachungsorgans für das Geschäftsjahr 2021

 
Name Funktion AR-Vergütung
EUR
Sitzungsgeld
EUR
Summe
EUR
Peter Hauk MdL1) Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Vorsitzender
des Aufsichtsrats
6.500,00 180,00 6.680,00
Gisela Splett 1) Staatssekretärin im Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, stellv. Vorsitzende
des Aufsichtsrats
5.500,00 180,00 5.680,00
Thomas Strobl 1) Stellvertretender Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung
und Kommunen Baden-Württemberg
5.000,00 0,00 5.000,00
Sandra Boser MdL stellv. Fraktionsvorsitzende der Fraktion Grüne im Landtag von Baden-Württemberg 2.500,00 0,00 2.500,00
Martin Hahn MdL Abgeordneter des Landtages Baden-Württemberg 1.250,00 0,00 1.250,00
Dr. Christine Watrinet Geschäftsführerin und Lehrbeauftragte 5.000,00 180,00 5.180,00
Dr. Catharina Moreno Borchart 2) Ministerialrätin im Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg 5.000,00 180,00 5.180,00
Siegfried Gromann Schlosser, Arbeitnehmervertreter 1.666,67 0,00 1.666,67
Mark Knödler Leiter Einkauf, Arbeitnehmervertreter 5.000,00 180,00 5.180,00
Adriano Pederiva Elektromeister, Arbeitnehmervertreter 1.666,67 0,00 1.666,67
Michael Paul Teamleiter Buchhaltung 3.750,00 180,00 3.930,00
Ludwig Isele Brauer 3.750,00 180,00 3.930,00

1) Die Mitglieder der Landesregierung und die politischen Staatssekretäre haben sich
verpflichtet, Vergütungen einschließlich Sitzungsgelder aus Aufsichtsräten, Verwaltungsräten,
Beiräten und allen vergleichbaren Gremien, in denen sie im Zusammenhang mit ihrem
Amt tätig sind und als Mitglieder der Landesregierung entsandt werden, in entsprechender
Anwendung des § 5 Landesnebentätigkeitsverordnung an das Land abzuliefern, soweit
diese im Kalenderjahr insgesamt den Bruttobetrag der Stufe „B6 und höher“ (derzeit
6.100 Euro) übersteigen (Ministerratsbeschluss vom 5. Juli 2016 bzw. vom 27. Juli
2021).
2) Es gilt eine Ablieferungspflicht gegenüber dem Land Baden-Württemberg gemäß § 5 der
Landesnebentätigkeitsverordnung.

 
VI.

Anteil von Frauen im Vorstand, in Führungspositionen und im Überwachungsorgan

1. Überwachungsorgan

Der Aufsichtsrat hat bezogen auf die Gesamtgröße des Gremiums, welches neun Aufsichtsratsmitglieder
umfasst, festgelegt, dass drei weiblichen Geschlechts sein sollen. Dies bedeutet eine
Quote von 33 %. Der Zielerreichungszeitraum läuft bis zum 30.6.2022.

2. Vorstand

Für die Ebene des Vorstands wurde durch den Aufsichtsrat eine Zielquote von 0 % festgelegt,
da der Vorstand lediglich aus einer Person besteht und eine Erweiterung des Vorstands
derzeit nicht beabsichtigt ist. Der Zielerreichungszeitraum läuft bis zum 30.6.2022.

3. Führungspositionen

Für die ersten beiden Berichtsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand eine
Zielquote von zwei Frauen, bezogen auf 15 Führungskräfte festgelegt. Dies bedeutet
eine prozentuale Quote von 13,33 %. Der Zielerreichungszeitraum läuft bis zum 30.6.2022.

 
VII.

Abweichung von Empfehlungen des PCGK

Den Empfehlungen des PCGK wird in der Badischen Staatsbrauerei Rothaus AG, auch Gesellschaft
genannt, grundsätzlich Folge geleistet. Daher wird im Folgenden ausschließlich über
die Abweichung hiervon berichtet.

 
RNr. 31 PCGK Besteht die Geschäftsleitung nur aus einer Person, soll durch geeignete interne Regelungen
das „Vier-Augen-Prinzip“ sichergestellt werden.

Gemäß § 6 der Satzung der Gesellschaft ist nur bei einem mehrköpfigen Vorstand keine
Alleinvertretung vorgesehen.

 
VIII.

Entsprechenserklärung von Geschäftsleitung und Überwachungsorgan

Der Vorstand und der Aufsichtsrat erklären, dass den Empfehlungen des PCGK – mit Ausnahme
der unter den Ziffern VII. dargestellten Abweichung – entsprochen wurde und wird.

Rothaus, 11. April 2022

 
Der Vorstand

Christian Rasch

Der Aufsichtsratsvorsitzende

Peter Hauk

 

 

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