Bäuerliche Aktiengesellschaft „Am Hülfensberg“, Schimberg – Dritte Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden (Aktienurkunden für kraftlos erklärt)

Bäuerliche Aktiengesellschaft „Am Hülfensberg“

Schimberg

Dritte Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden

Die außerordentliche Hauptversammlung der Bäuerlichen Aktiengesellschaft „Am Hülfensberg“ („Gesellschaft“) vom 13.12.2018 hat beschlossen, ihre Satzung neu zu fassen. Die Satzungsänderung wurde beschlossen und die geänderte Satzung wurde am 11.04.2019 in den Registerordner des elektronischen Handelsregisters aufgenommen. Im Rahmen der Satzungsänderung wurde der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen (§ 5 Abs. 5 S. 2 der geänderten Satzung). Durch die Satzungsänderung ist der Inhalt der Aktienurkunden der Gesellschaft unrichtig geworden.

Vor diesem Hintergrund sollen etwaig noch vorhandene Aktienurkunden für kraftlos erklärt werden, wenn sie nicht bis zum Ablauf der nachstehend genannten Frist – wie beschrieben – eingereicht werden.

Wir richten daher an unsere Aktionäre die

3. Aufforderung,

in der Zeit vom 01.04.2022 bis zum 15.08.2022 (einschließlich) ihre auf die Bäuerliche Aktiengesellschaft „Am Hülfensberg“ lautenden Aktienurkunden bei der Bäuerliche Aktiengesellschaft „Am Hülfensberg“, Kreisstraße 57, 37308 Schimberg-Ershausen, einzureichen.

Aktionäre, die ihre Aktienurkunden verwahren lassen, werden gebeten, diese durch den Verwahrer überführen zu lassen.

Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, diese innerhalb der oben genannten Frist bei der Gesellschaft unter der genannten Adresse einzureichen.

Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 der Satzung ausgeschlossen ist, werden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben (§ 73 Abs. 3 S. 1 AktG).

Die unrichtig gewordenen, auf die Bäuerliche Aktiengesellschaft „Am Hülfensberg“ lautenden Aktienurkunden unserer Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung der Aktienurkunden nicht bis zum 15.08.2022 eingeliefert wurden, werden gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung des Amtsgerichts Jena zum Registerzeichen HRB 401881 (Fall 29) ist mit Beschluss vom 07.03.2022 erteilt worden.

 

Schimberg-Ershausen, im Juni 2022

Bäuerliche Aktiengesellschaft „Am Hülfensberg“

Der Vorstand

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