Bäuerliche Aktiengesellschaft „Am Hülfensberg“ – Zweite Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden

Bäuerliche Aktiengesellschaft „Am Hülfensberg“

Schimberg

Zweite Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden

 

Die außerordentliche Hauptversammlung der Bäuerlichen Aktiengesellschaft „Am Hülfensberg“
(„Gesellschaft“) vom 13.12.2018 hat beschlossen, ihre Satzung neu zu fassen. Die Satzungsänderung
wurde beschlossen und die geänderte Satzung wurde am 11.04.2019 in den Registerordner
des elektronischen Handelsregisters aufgenommen. Im Rahmen der Satzungsänderung wurde
der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen (§ 5 Abs.
5 S. 2 der geänderten Satzung). Durch die Satzungsänderung ist der Inhalt der Aktienurkunden
der Gesellschaft unrichtig geworden.

Vor diesem Hintergrund sollen etwaig noch vorhandene Aktienurkunden für kraftlos erklärt
werden, wenn sie nicht bis zum Ablauf der nachstehend genannten Frist – wie beschrieben
– eingereicht werden.

 

Wir richten daher an unsere Aktionäre die

2. Aufforderung,

in der Zeit vom 01.04.2022 bis zum 15.08.2022 (einschließlich) ihre auf die Bäuerliche
Aktiengesellschaft „Am Hülfensberg“ lautenden Aktienurkunden bei der Bäuerliche Aktiengesellschaft
„Am Hülfensberg“, Kreisstraße 57, 37308 Schimberg-Ershausen, einzureichen.

Aktionäre, die ihre Aktienurkunden verwahren lassen, werden gebeten, diese durch den
Verwahrer überführen zu lassen.

Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, diese innerhalb
der oben genannten Frist bei der Gesellschaft unter der genannten Adresse einzureichen.

Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile gemäß § 5 Abs. 5 S. 2
der Satzung ausgeschlossen ist, werden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben (§ 73
Abs. 3 S. 1 AktG).

Die unrichtig gewordenen, auf die Bäuerliche Aktiengesellschaft „Am Hülfensberg“ lautenden
Aktienurkunden unserer Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung der Aufforderung
zur Einreichung der Aktienurkunden nicht bis zum 15.08.2022 eingeliefert wurden, werden
gemäß § 73 AktG für kraftlos erklärt. Die erforderliche Genehmigung des Amtsgerichts
Jena zum Registerzeichen HRB 401881 (Fall 29) ist mit Beschluss vom 07.03.2022 erteilt
worden.

 

Schimberg-Ershausen, im April 2022

 

Bäuerliche Aktiengesellschaft „Am Hülfensberg“

Der Vorstand

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