Bäuerliche Aktiengesellschaft Ellertal – Außerordentliche Hauptversammlung 2018

Bäuerliche Aktiengesellschaft Ellertal

Sonnenstein

Amtsgericht Jena, HRB 401475

Sehr geehrte Aktionäre,

wir laden Sie zur außerordentlichen Hauptversammlung der Bäuerlichen Aktiengesellschaft „Ellertal“ mit dem Sitz in 37345 Sonnenstein, OT Bockelnhagen, am Mittwoch, den 18.04.2018 um 15.00 Uhr in das Verwaltungsgebäude der Bäuerlichen AG „Ellertal“, Bockelnhagener Str. 2c, ein.

I. Tagesordnung

Beschlussfassung über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Bäuerlichen Aktiengesellschaft „Ellertal“ und der Ellertal Grünland GmbH

II. Teilnahmevorrausetzungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft oder einer nachstehend genannten Hinterlegungsstelle oder einer Wertpapiersammelbank oder bei einem Notar, ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden bis spätestens 11.04.2018 hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Adressen der Hinterlegungsstellen sind:

1. Gesellschaft Bäuerliche Aktiengesellschaft „Ellertal“
Der Vorstand
Bockelnhagener Str. 2c, 37345 Sonnenstein OT Bockelnhagen
2. Bank Volksbank im Harz eG
Wissmannstraße 27, 37431 Bad Lauterberg
3. Notar Ihre Wahl

Im Falle der Hinterlegung von Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank bitten wir, die von dem Notar und der Wertpapiersammelbank auszustellende Bescheinigung zur Vorbereitung der Eintritts- und Stimmkarte bis spätestens einen Tag nach dem letzten Hinterlegungstag, also am 12.04.2018, bei der Gesellschaft einzureichen.

 

Sonnenstein, 02.03.2018

Der Vorstand

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