BAG Bankaktiengesellschaft
Hamm
Einladung zur Hauptversammlung
Die Aktionäre der BAG Bankaktiengesellschaft werden hiermit zu der
am Montag, den 27. Juni 2016, 11.30 Uhr
im Scandic Hotel Potsdamer Platz (Tagungsraum Copenhagen)
Gabriele-Tergit-Promenade 19, 10963 Berlin
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung 2016
eingeladen.
Für die Hauptversammlung ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrates |
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2. |
Vorlage des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Lagebericht |
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3. |
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der BAG Bankaktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 sowie für den Konzernabschluss der BAG Bankaktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016
zu wählen. |
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6. |
Neufassung von Teilen der Satzung Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, § 7 Absatz 1 der Satzung wie folgt zu ändern: Der Aufsichtsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern. Die Zusammensetzung richtet sich nach den Bestimmungen des am 01.07.2004 in Kraft getretenen Gesetzes über die Drittbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat in der jeweils gültigen Fassung. |
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7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Die nachfolgend genannten, anlässlich der ordentlichen Hauptversammlung vom 20.07.2011 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt, gewählten, die Anteilseigner vertretenden Aufsichtsratsmitglieder verlieren ihr Mandat als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 27.06.2016:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, an ihre Stelle für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, folgende zehn Anteilsvertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:
Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates der BAG Bankaktiengesellschaft sind die §§ 96 und 101 AktG sowie § 76 Abs. 1 des Drittelbeteiligungsgesetzes maßgebend. Die Hauptversammlung ist nicht an die Wahlvorschläge gebunden. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind berechtigt:
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nur diejenigen Aktionäre, die ihren Zwischenschein bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Zwischenscheine bzw. Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei einer anderen in der Einberufung bezeichneten Stelle hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen und sich, soweit Abs. 3 des § 15 der Satzung der Gesellschaft eine Anmeldung verlangt, anmelden. Die Hinterlegung kann auch in der Weise erfolgen, dass der Zwischenschein mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einer Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten wird. Die Hinterlegung hat mindestens 6 Tage vor der Hauptversammlung zu erfolgen. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaft, so hat die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung in der Weise zu erfolgen, dass die Hinterlegungsbescheinigung oder ein Doppel mindestens drei Tage vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingereicht wird. Der Tag des Zuganges und der Tag der Hauptversammlung sind nicht mitzurechnen. Die Hinterlegung hat spätestens am 20.06.2016 zu erfolgen. Die Hinterlegungsstelle ist: WGZ Bank AG, Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank AG Düsseldorf bzw. Münster. Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der BAG Bankaktiengesellschaft, so hat die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung durch Einreichung der Hinterlegungsbescheinigung oder eines Doppels spätestens am 23.06.2016 bei der Gesellschaft zu erfolgen. |
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nur diejenigen Aktionäre, die im Rahmen der Kapitalerhöhungen 1992, 1996, 1998, 1999, 2000, 2003, 2005 und 2015 weitere Aktien gezeichnet haben, insoweit, als sie mit diesen Aktien am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der BAG Bankaktiengesellschaft als Aktionäre eingetragen sind und ihre Teilnahme spätestens am 20.06.2016 bei der Gesellschaft angemeldet haben. |
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nur diejenigen Inhaber von Teilrechten, insoweit, als sie innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist Teilrechte, die zusammen eine volle Aktie im Nennbetrag von 26,– Euro ergeben, in einer Hand vereinigt oder sich mit mehreren Berechtigten, deren Teilrechte zusammen eine volle Aktie ergeben, zur Ausübung der Rechte zusammengeschlossen und ein Mitglied der Gemeinschaft zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt hatten. |
Der Jahresabschluss der BAG Bankaktiengesellschaft zum 31. Dezember 2015, der Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrates sowie der Konzernabschluss der BAG Bankaktiengesellschaft zum 31. Dezember 2015 nebst Lagebericht können in unseren Geschäftsräumen, Gabelsbergerstraße 1 a, 59069 Hamm, eingesehen werden.
BAG Bankaktiengesellschaft
Der Vorstand