Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG
Hannover
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 13.08.2019

Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG

Hannover

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Montag, den 16. September 2019, um 14:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Baumschulenallee 16,
30625 Hannover

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

I.

Tagesordnung

Abänderung der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Hauptversammlung vom 11. April 2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den am 11. April 2019 unter Tagesordnungspunkt 2 gefassten Beschluss der Hauptversammlung der Bankberatung Organisations- und IT-Beratung für Banken AG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 dahingehend zu ändern, dass der auf neue Rechnung vorgetragene Teil des Bilanzgewinns in Höhe von € 2.184.783,11 wie folgt verwendet wird:

Dividendenausschüttung an die Aktionäre 2.043.560,24
davon
Stammaktionäre (€ 43,72 pro Aktie) 1.811.844,24
Vorzugsaktionäre (€ 43,72 pro Aktie) 231.716,00
Vortrag auf neue Rechnung 141.222,87

Zusammenfassende Darstellung des abgeänderten Gewinnverwendungsbeschlusses für das Geschäftsjahr 2018

Unter Berücksichtigung der bereits in der ordentlichen Hauptversammlung am 11. April 2019 beschlossenen und bereits zur Auszahlung gebrachten Gewinnausschüttung ist der im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von € 2.841.821,11 damit wie folgt verwendet:

Gesamte Dividendenausschüttung an die Aktionäre 2.700.598,24
davon
Stammaktionäre (€ 57,72 pro Aktie) 2.392.032,24
Vorzugsaktionäre (€ 58,22 pro Aktie) 308.566,00
Vortrag auf neue Rechnung 141.222,87
II.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionäre berechtigt. Einer Anmeldung der Aktionäre bedarf es nach § 15 der Satzung nicht.

 

Hannover, im August 2019

BANKBERATUNG Organisations- und IT-Beratung für Banken AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.