BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel – ordentliche Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 19.06.2019

BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel

München

(„basic AG“ oder „Gesellschaft“)

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2019

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 26.07.2019, um 10:00 Uhr in der Börse München, Karolinenplatz 6, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der basic AG ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2018, des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der basic AG in 81677 München, Richard-Strauss-Straße 48 / 1. OG, vom Zeitpunkt der Einberufung an zur Einsichtnahme der Aktionäre aus. Sie werden den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Dem Vorstand der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt.“

4.

Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Die PriceWaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit dem Sitz in Frankfurt, Niederlassung München, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 gewählt.“

Teilnahmebedingungen und Hinweise:

Das Stimmrecht und sonstige Aktionärsrechte können durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 134 Abs. 3 Satz 3 AktG i.V.m. § 126b BGB), wenn nicht Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institute bevollmächtigt werden.

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen oder Instituten verlangt das Gesetz lediglich, dass solche zu Bevollmächtigenden ihnen erteilte Vollmachten nachprüfbar festhalten. Solche zu Bevollmächtigenden können deshalb zur Form und zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung besondere Regelungen vorsehen, welche von dem im vorstehenden Absatz beschriebenen Textformerfordernis abweichen und beim jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind.

Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den anderen Aktionären nur dann zugänglich zu machen, wenn diese Gegenanträge spätestens am 11.07.2019 (24:00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingehen.

Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsräten oder Abschlussprüfern gilt die Regelung in § 126 Abs. 1 AktG sinngemäß, ohne dass es jedoch einer Begründung des Wahlvorschlages bedarf. Wahlvorschläge sind der Gesellschaft daher ebenfalls bis zum 11.07.2019 (24:00 Uhr MESZ) mitzuteilen.

Soweit Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung schriftlich oder per Telefax gestellt werden, sind sie ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel
z. Hd. des Vorstands
Richard-Strauss-Straße 48 / 1. OG
81677 München
Fax: +49 89 – 30 66 896 – 290

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die per E-Mail eingereicht werden, sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten:

basic_hv_2019@basic-ag.de

 

München, im Juni 2019

BASIC Aktiengesellschaft Lebensmittelhandel

Der Vorstand

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