Basic Resources AG – Hauptversammlung 2017

Basic Resources AG

Bad Vilbel

WKN A0JC0X – ISIN DE000A0JC0X4

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der
am Freitag, den 6. Oktober 2017, um 14:00 Uhr,
in den Räumlichkeiten der MEET/N/WORK Frankfurt GmbH,
Poststraße 2–4, 2. Etage, 60329 Frankfurt am Main,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Nachwahl zum Aufsichtsrat

Das Aufsichtsratsmitglied Helmut Ruwisch hat sein Mandat zum 31. Dezember 2016 niedergelegt. Mit Beschluss vom 23. März 2017 hat das Amtsgericht Frankfurt Herrn Jorge Felix Schnura Becerro, Chief Operations Officer der Sourced Technologies S.L., Madrid, wohnhaft in Madrid, Spanien, zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Sein Amt endet gemäß § 104 Abs. 6 AktG mit Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Absatz 1 und § 101 Absatz 1 des Aktiengesetzes (AktG) zusammen und besteht nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre; gemäß § 95 Satz 1 AktG und § 8 Absatz 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, Jorge Felix Schnura Becerro, Chief Operations Officer der Sourced Technologies S.L., Madrid, wohnhaft in Madrid, Spanien, für den Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis Freitag, den 29. September, 2017, 24:00 Uhr, in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts durch einen in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. Freitag, den 15. September 2017, 0:00 Uhr, bezogenen Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut nach. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis Freitag, den 29. September, 2017, 24:00 Uhr, zugegangen sein:

Basic Resources AG
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: +49 (40) 6378 – 5423
E-Mail: hv@ubj.de

Die Aktionäre können für die Anmeldung die ihnen über ihr depotführendes Institut zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes Institut zurücksenden. Das depotführende Institut wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes an die oben aufgeführte Adresse vornehmen.

Stimmrechtsvertretung:

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht und/oder ihre sonstigen Rechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft, die nicht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 AktG gleich gestellten Personen erteilt werden, bedürfen der Textform. Ein Vollmachtsvordruck befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte.

Die vorstehenden Regelungen über die Form von Vollmachten erstrecken sich nicht auf die Form der Erteilung, ihren Widerruf und den Nachweis von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere von § 135 AktG erfasste Institute oder Personen. Hier können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Anfragen und Anträge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung:

Anfragen und eventuelle Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

Basic Resources AG
c/o UBJ. GmbH
Haus der Wirtschaft
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040/63785423

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu Punkten der Tagesordnung, die rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangen sind, und eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden den anderen Aktionären im Internet unter www.basicresourcesag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

Frankfurt, im August 2017

Basic Resources AG

Der Vorstand

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