BAU plus IDEE Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung 2016

BAU plus IDEE Aktiengesellschaft

Pforzheim

Sehr geehrte Aktionäre,

wir, der Vorstand der AG, laden Sie ein zu einer

außerordentlichen Hauptversammlung
der
BAU plus IDEE Aktiengesellschaft

am Donnerstag, den 24.11.2016, um 18:00 Uhr, Restaurant „Im Schlupf“,

Heidenheimerstr. 7–9, in 75179 Pforzheim.

I.
Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über Auflösung/Liquidation der AG

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die AG mit Wirkung zum Ablauf des Jahres 2016 aufzulösen.

2.

Beschlussfassung über die Bestellung der Abwickler/Liquidatoren

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor

a.
Die bisherigen Mitglieder des Vorstands zu Abwicklern zu bestellen:

1.

Herr Uwe Pöpsel, geb. am 16.07.1966, wohnhaft Tannenweg 36/1, 75210 Keltern

2.

Herr Oliver Gimber, geb. am 20.04.1963, wohnhaft Burgstraße 35, 75179 Pforzheim

3.

Herr Ralf Maisenbacher, geb. am 03.03.1962, wohnhaft Im Vogelacker 6, 75180 Pforzheim

b.
Die Abwickler vertreten die Gesellschaft gem. § 9 Ziff. 1 der Satzung jeweils zu zweien gemeinsam. Ist nur ein Abwickler bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.

3.

Beschlussfassung über Geschäftsjahr

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor:

Das Geschäftsjahr während der Abwicklung ist das Kalenderjahr. Das erste (Abwicklungs-)Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr und endet am 31.12.2016.

4.

Ermächtigung des AR zum Abschluss von Anstellungsverträgen

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor:

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird ermächtigt, Anstellungsverträge mit den Abwicklern abzuschließen bzw. vorhandene anzupassen.

II.
Teilnahme an der Hauptversammlung

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nicht börsennotierte Aktiengesellschaften bei der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie Tagesordnung verpflichtet. Die BAU plus IDEE AG ist eine nicht börsennotierte Gesellschaft, weshalb die nachfolgenden Hinweise freiwillig erfolgen, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nach § 10 Ziff. 1 der Satzung Aktionäre berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem Notar, einer Wertpapiersammelbank während der Geschäftsstunden ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung der Gesellschaft bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Hauptversammlung drei Bankarbeitstage frei bleiben. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift und im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank der von dieser ausgestellte Hinterlegungsschein spätestens am ersten Werktag, ausgenommen den Samstag, nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

Für die Teilnahme und Stimmrechtsausübung von Namensaktionären, die im Aktienregister der Gesellschaft mit ihren Namensaktien eingetragen sind, ist deren Anmeldung zur Versammlung bei der Gesellschaft spätestens am letzten Tag der Hinterlegungsfrist ausreichend.

Aktionäre können durch eine Stimmrechtsvollmacht in Textform ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben.

III.

Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese an:

BAU plus IDEE AG, c/o Firma Gimber Optimaler, Hammerstr. 9–13, 75175 Pforzheim zu richten.

Es wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

BAU plus IDEE AG

Der Vorstand

Pöpsel                Gimber                Maisenbacher

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