BAUER Aktiengesellschaft: Korrektur der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Berichtigung der Veröffentlichung vom 19.02.2021

BAUER Aktiengesellschaft

Schrobenhausen

– ISIN DE 0005168108 – WKN 516810 –

Korrektur der Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
(virtuelle Hauptversammlung)

Eindeutige Kennung der Veranstaltung: BAUER_ao2021

In der am 19. Februar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zu der am 31. März 2021 in Schrobenhausen stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung finden sich aufgrund von Übernahmefehlern des Bundesanzeigers zwei unkorrekte Angaben, die hiermit korrigiert werden:

1.

Die ISIN- und WKN-Angabe wurde fälschlicherweise durch eine 7 getrennt. Korrekt lautet die Angabe:

– ISIN DE 0005168108 – WKN 516810 –

2.

Die im Teil „Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung“ genannte Frist wurde fälschlicherweise in MESZ statt in MEZ angegeben. Korrekt lautet die Angabe:

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 28. Februar 2021, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen.

Ansonsten verbleibt es unverändert bei der am 19. Februar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung.

 

Schrobenhausen, im Februar 2021

BAUER Aktiengesellschaft

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.