bau+grün AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
bau+grün AG
Sinzheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 13.08.2019

bau+grün AG

Sinzheim

Wir laden unsere Aktionäre zu der

ordentlichen Hauptversammlung

unserer Gesellschaft

am 09.09.2019 um 16.00 Uhr

ein.

Ort: Am Markbach 3, 76547 Sinzheim

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2018 und des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres 2018 wie folgt zu verwenden:

a)

Ausschüttung einer Dividende je gewinnbezugsberechtigte Aktie von 3,08 Euro. Bei Annahme dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt auf die für das Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigten 43.195 Stückaktien eine Dividendensumme von 133.040,60 Euro und

b)

den danach verbleibenden Bilanzgewinn von 1.704.696,79 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor dem Vorstand Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Firma UTG Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mannheim zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellten.

6.

Beschlussfassung über die Wahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern

Die Amtszeit von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrates läuft bis zu Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 beschließen wird. Der gemäß § 9 Abs.1 der Satzung aus drei Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich aus zwei von der Hauptversammlung und ein von den Arbeitnehmern zu wählendes Mitglied zusammen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge des Aufsichtsrates nicht gebunden.

Als die beiden von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsräte schlägt der Aufsichtsrat die Wiederwahl folgende Personen vor:

Herr Werner Krämer, Dipl.-Ing., Forbach

Herr Robert Reif, Bauingenieur, Forbach

Weiter schlägt der Aufsichtsrat für die beiden von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsräte zwei Ersatzmitglieder wie folgt vor:

Frau Sabine Schmucker, Geschäftsführerin, Sinzheim und

Herrn Prof. Dr. Wolfgang Reif, Universitätsprofessor, Stadtbergen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 16 unserer Satzung nur die Organe und die Aktionäre der Gesellschaft sowie die vom Gesetz bestimmten Personen berechtigt.

Gemäß § 17 der Satzung gewährt jede Stückaktie eine Stimme; ausgenommen sind Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.

 

Sinzheim 05.08.2019

Der Vorstand

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