BaumInvest AG – Bezugsangebot

Nicht zur Verbreitung in den USA, Kanada, Japan und Australien
Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der BaumInvest
AG.

BaumInvest AG

Freiburg im Breisgau

– WKN A2NBYY –
– ISIN DE000A2NBYY5 –

Bezugsangebot

Den Aktionären der BaumInvest AG, Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br.,
HRB 718659) („BaumInvest AG“ oder „Gesellschaft“), wird hiermit seitens der Gesellschaft das nachfolgende Bezugsangebot bekannt gemacht:

Durch Beschluss der Hauptversammlung der BaumInvest AG vom 26. Oktober 2019 ist der
Vorstand ermächtigt worden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der
Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der Eintragung in das Handelsregister
durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen um bis zu
insgesamt EUR 8.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Die entsprechende
Satzungsänderung ist am 30. Oktober 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg
i. Br. eingetragen worden.

Nach teilweisen Inanspruchnahmen dieses Genehmigten Kapitals 2019 beträgt das verbleibende
Genehmigte Kapital 2019 noch EUR 4.820.216,00. Die entsprechenden Satzungsänderungen
sind am 31. März 2020 und am 17. August 2021 in das Handelsregister des Amtsgerichts
Freiburg i. Br. eingetragen worden.

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 11. März 2022 mit Zustimmung vom 17. März 2022
beschlossen, die Ermächtigung teilweise auszunutzen und das Grundkapital der Gesellschaft
um bis zu EUR 4.266.914,00 durch Ausgabe von bis zu 4.266.914 neuen, auf den Namen
lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00
gegen Bareinlagen zu erhöhen („Neue Aktien“). Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt. Der Ausgabebetrag
beträgt EUR 1,80 je Aktie. Der Gesamtausgabebetrag beträgt mithin bis zu EUR 7.680.445,20.

Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht gewährt. Die Neuen Aktien werden den
Aktionären im Verhältnis 6:1 zum Bezug angeboten, d. h. auf jeweils 6 (sechs) alte
Aktien kann jeder Aktionär 1 (eine) Neue Aktie gegen Zahlung des Ausgabebetrags von
EUR 1,80 je Aktie zeichnen und beziehen.

Als Nachweis der Bezugsberechtigung gilt der Stand des Aktienregisters am 1. April
2022 (00:00 Uhr).

Unsere Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung
des Ausschlusses von der Ausübung ihres Bezugsrechts in der Zeit vom

vom 1. April 2022, 00:00 Uhr bis zum 15. April 2022, 24:00 Uhr („Bezugsfrist“)

durch Einreichung des auf der Website der Gesellschaft (www.bauminvest.de) zum Download
unter der Rubrik Finanzinformationen (www.bauminvest.de/​finanzinformationen) zur Verfügung
stehenden Zeichnungsscheins an die Gesellschaft, die BaumInvest AG, Talstraße 30,
79102 Freiburg im Breisgau, Deutschland auszuüben. Der Zeichnungsschein ist vollständig
auszufüllen, ordnungsgemäß zu unterzeichnen und der Gesellschaft zusammen mit allen
in dem Zeichnungsschein beschriebenen Anlagen spätestens bis zum Ende der Bezugsfrist
(Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) in zweifacher Ausfertigung im Original zuzusenden.

Die Bezugsrechte verfallen und sind wertlos, wenn sie nicht fristgerecht ausgeübt
werden. Für nicht ausgeübte Bezugsrechte wird keine Vergütung gezahlt. Es gibt keine
Bedingungen für den Abschluss des Angebots. Das Datum, an dem das Angebot frühestens
geschlossen werden kann, ist das Ende der Bezugsfrist.

Der Platzierungspreis ist bis spätestens zum 15. April 2022 (24:00 Uhr) auf folgendes
Konto der Gesellschaft bei der Sparkasse Wiesental (maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs)
zu überweisen:

Kontoinhaber: BaumInvest AG
IBAN: DE02 6835 1557 0018 2740 43
BIC: SOLADES1SFH
Verwendungszweck: „Kapitalerhöhung 2022, <Firma> /​ <Vorname> <Name>, <BaumInvest-ID>“

Zeichnungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn das Formular nicht vollständig
ausgefüllt ist oder der Geldbetrag nicht rechtzeitig auf dem oben genannten Konto
der Gesellschaft eingegangen ist.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht
bis zum 31. März 2023 in das Handelsregister eingetragen wird.

Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.

Risikohinweise, Verweis auf den Wertpapierprospekt

Gemäß der Regelung in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/​1129 wurde für die
Durchführung des Bezugsangebots ein Wertpapierprospekt erstellt. Der Wertpapierprospekt
ist auf der Website der BaumInvest AG unter

www.bauminvest.de

unter der Rubrik Finanzinformationen abrufbar und kann bei der Gesellschaft außerdem
in gedruckter Form bezogen werden. Insbesondere mit Blick auf die Risikohinweise sollte
dieser Wertpapierprospekt sorgfältig vor einer eventuellen Ausübung des Bezugsrechts
gelesen werden.

Verkaufsbeschränkungen

Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach
den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der
Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Daneben wurde ein Wertpapierprospekt
vom 17. März 2022 veröffentlicht, der unter

www.bauminvest.de

einsehbar ist.

Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots
oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot
enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme
der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit
Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar
noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben
werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt
oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung
abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung
der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine
Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des
Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren
Rechtsvorschriften vereinbar ist. Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot, außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.

Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des Securities Act noch
bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von
Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika
weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert
werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities
Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten
von Amerika. Gleiches gilt für ein Angebot, einen Verkauf oder eine Lieferung an U.S.
Personen im Sinne des U.S. Securities Act.

 

Freiburg im Breisgau, im März 2022

BaumInvest AG

Der Vorstand

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