BaumInvest AG: Bezugsangebot

BaumInvest AG

Freiburg im Breisgau

Bezugsangebot

Angebot zum Bezug von Aktien der BaumInvest AG, Freiburg i. Br.

Das nachstehende Angebot richtet sich ausschließlich an die bestehenden Aktionäre der BaumInvest AG

Durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der BaumInvest AG mit Sitz in Freiburg i. Br. (Amtsgericht Freiburg i. Br., HRB 718659) vom 26.10.2019 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Emittentin bis zum 30. Oktober 2024 einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu EUR 8.000.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Eintragung der Ermächtigung ins Handelsregister erfolgte am 30. Oktober 2019.

Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bereits teilweise Gebrauch gemacht. Das Genehmigte Kapital wurde durch Ausgabe von 1.842.131 neuen, auf den Namen lautenden vinkulierten Stückaktien in Höhe von EUR 1.842.131 ausgenutzt und das Grundkapital erhöht. Das Genehmigte Kapital nach § 3a Abs. 1 der Satzung der Emittentin beträgt daher entsprechend der Eintragung im Handelsregister vom 31.03.2020 nach teilweiser Ausschöpfung noch EUR 6.157.869,00.

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 12.03.2021 beschlossen, die Ermächtigung teilweise auszunutzen und das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.852.767,00 durch Ausgabe von bis zu 4.852.767 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 1,62 je Aktie. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 18.03.2021 dem Beschluss des Vorstandes vom 12.03.2021 über die Durchführung der Kapitalerhöhung zugestimmt.

Die neuen Aktien werden den Aktionären im Verhältnis 5:1 zum Bezug angeboten. Auf jeweils 5 alte Stückaktien kann jeder Aktionär also eine neue auf den Namen lautende Stückaktie gegen Zahlung des Ausgabebetrags von EUR 1,62 je Aktie zeichnen und beziehen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnberechtigt.

Die Aktionäre sind zudem berechtigt, bei Ausübung ihre Bezugsrechte verbindliche Zeichnungsaufträge für die nicht von Aktionären gezeichneten Aktien zum Ausgabebetrag abzugeben („Überbezug“). Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung oder vorrangige Zuteilung im Überbezug besteht nicht.

Als Nachweis der Bezugsberechtigung gilt der Stand des Aktienregisters am 15.04.2021 (00:00).

Zur Ausübung des Bezugsrechts auf neue Aktien, einschließlich eines etwaigen Überbezugs, bitten wir interessierte Aktionäre in der Zeit

vom 15.04.2021, 00:00 Uhr, (Beginn der Bezugsfrist) bis 15.05.2021, 24:00 Uhr, (Ende der Bezugsfrist)

(„Bezugsfrist“)

1.

das bei der Gesellschaft erhältliche Formular des Zeichnungsscheins vollständig auszufüllen und im Original in zweifacher Ausfertigung bis spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist (maßgeblich ist das Datum des Eingangs bei der Gesellschaft) an die Gesellschaft BaumInvest AG, Talstraße 30, 79102 Freiburg zu übersenden,

2.

den Ausgabebetrag für die im Rahmen des Bezugsrechts sowie den Ausgabebetrag für die im Rahmen des Überbezugs gezeichneten Aktien innerhalb von 14 Tagen nach Zeichnung der Aktien auf folgendes Konto der Gesellschaft bei der Sparkasse Wiesental (maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs) zu überweisen

BaumInvest AG
DE02 6835 1557 0018 2740 43
SOLADES1SFH
Verwendungszweck: Kapitalerhöhung

Die Aktionäre erhalten den Zeichnungsschein mit den Ausgabebedingungen auch per Brief übersandt.

Zeichnungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn das Formular nicht vollständig ausgefüllt ist oder der Geldbetrag nicht rechtzeitig auf dem oben genannten Konto der Gesellschaft eingegangen ist.

Die Zeichnung wird unverbindlich, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum 30.09.2021 in das Handelsregister eingetragen wird.

Soweit im Rahmen des Überbezugs nicht alle Zeichnungswünsche berücksichtigt werden, wird die Gesellschaft nicht benötigte Gelder unverzüglich erstatten.

Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos.

Risikohinweise, Verweis auf das Wertpapierinformationsblatt

Den Aktionären wird empfohlen, das Wertpapierinformationsblatt (WIB) der BaumInvest AG vom 07.04.2021 aufmerksam zu lesen, bevor sie sich entscheiden, etwaige Bezugsrechte auszuüben. Das Wertpapierinformationsblatt ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​bauminvest.de

abrufbar und kann bei der Gesellschaft außerdem in gedruckter Form bezogen werden.

 

Freiburg i. Br., im April 2021

Der Vorstand

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