BaumInvest AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
BaumInvest AG
Freiburg im Breisgau
Gesellschaftsbekanntmachungen Außerordentliche Hauptversammlung 17.09.2019

BaumInvest AG

Freiburg

 

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung der BaumInvest AG ein, die am

Samstag, den 26.10.2019 ab 10:30 Uhr
im Restaurant hier & jetzt am Turmcafé,
Zähringer Straße 44
79108 Freiburg

stattfindet.

I.
Tagesordnung

1.

Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit und der Vertretungsvollmachten

2.

Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals durch Einfügung eines neuen § 3a in die Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

2.1

„Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der Eintragung in das Handelsregister durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen um bis zu insgesamt EUR 8.000.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Von der Ermächtigung kann einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen Gebrauch gemacht werden. Der Vorstand legt mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassungen von § 3 und § 3a der Satzung entsprechend der Ausnutzung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bzw. dem Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.“

2.2

„Es wird nach § 3 (Grundkapital) der folgende neue § 3a (Genehmigtes Kapital) in die Satzung der Gesellschaft eingefügt:

㤠3a
Genehmigtes Kapital
(1)

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der Eintragung in das Handelsregister durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlagen um bis zu insgesamt EUR 8.000.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Von der Ermächtigung kann einmalig oder mehrmals in Teilbeträgen Gebrauch gemacht werden. Der Vorstand legt mit Zustimmung des Aufsichtsrats den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.

(2)

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassungen von § 3 und § 3a der Satzung entsprechend der Ausnutzung der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bzw. dem Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen.“

II.
Weitere Angaben

1.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der außerordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in dieser sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich gemäß § 15 Abs. 5 S. 3 der Satzung rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Ihre Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 19.10.2019, 24:00 Uhr, unter der Anschrift BaumInvest AG, Goethestr. 20, 79100 Freiburg, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 0761-150 636-19, als Scan per E-Mail an die info@bauminvest.de oder auf der Homepage der Gesellschaft unter dem Link

www.bauminvest.de/anmeldung-aohv-2019/

zugegangen sein (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt).

Zur Erleichterung der Anmeldung wird den Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung unaufgefordert sowie auch auf Verlangen ein Anmeldeformular übersandt. Bitte benutzen Sie bei einer schriftlichen Anmeldung per Post nach Möglichkeit nur dieses Formular.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt dabei nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts, einschließlich der Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte, ist der im Aktienregister am 19.10.2019, 24:00 Uhr (technisch maßgeblicher Bestandsstichtag, sogenanntes Technical Record Date) eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibung im Aktienregister, die der Gesellschaft in der Zeit vom 20.10.2019, 24:00 Uhr bis einschließlich 26.10.2019 24:00 Uhr zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 28.10.2019 bearbeitet und berücksichtigt. Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert, die Aktionäre können über die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung im Rahmen der Satzungsbestimmungen verfügen.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Sofern Sie nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können Sie Ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung in Textform gemäß § 15 Abs. 8 der Satzung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird den Aktionären zusammen mit der Hauptversammlungseinladung übersandt.

Die Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung. Sie kann auch durch die vorherige Übermittlung des Nachweises an die Gesellschaft unter der Anschrift BaumInvest AG, Goethestr. 20, 79100 Freiburg, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 0761-150 636-19 oder als Scan per E-Mail unter der Anschrift info@bauminvest.de nachgewiesen werden (die Nutzung einer der genannten Übermittlungsmöglichkeiten genügt). Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann über die vorgenannte Adresse unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. Eine Nachricht muss der Gesellschaft in diesen Fällen bis spätestens zum 19.10.2019 24:00 Uhr zugehen.

Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und die Eintragung im Aktienregister, wie vorstehend unter Ziff. 1 beschrieben, erforderlich.

Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

3.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre können ihre Stimmen auch schriftlich abgeben, ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen („Briefwahl“).

Auch in diesem Fall sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und die Eintragung im Aktienregister, wie vorstehend unter Ziff. 1 beschrieben, erforderlich.

Die Stimmabgabe durch Briefwahl erfolgt unter Verwendung des Briefwahlformulars, das den Aktionären mit der Einladung übersendet wird. Das Formular kann der Gesellschaft unter der Anschrift BaumInvest AG, Goethestr. 20, 79100 Freiburg, per Post, per Telefax unter der Telefaxnummer 0761-150 636-19 oder als Scan per E-Mail unter der Anschrift info@bauminvest.de übermittelt werden. Die Stimmabgabe durch Briefwahl muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 19.10.2019 24:00 Uhr zugehen. Gleiches gilt für eine Änderung oder einen Widerruf der Stimmabgabe. In allen diesen Fällen ist der Zugang bei der Gesellschaft entscheidend.

Falls der Aktionär selbst oder durch einen Vertreter an der Hauptversammlung teilnimmt, so ist dies möglich, gilt aber als Widerruf der im Wege der Briefwahl abgegebenen Stimme.

4.

Hinweise zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienzahl, ggfs. Name und Vorname sowie Anschrift des Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzbestimmungen ist die

BaumInvest AG
Goethestr. 20
79100 Freiburg

Die Verarbeitung erfolgt zu dem Zweck, die Anmeldung und Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. (c) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten nur so lange, wie dies für den vorgenannten Zweck erforderlich ist bzw. soweit die Gesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt bzw. verpflichtet ist. Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre.

Soweit die Gesellschaft zur Durchführung der Hauptversammlung Dienstleister einsetzt, verarbeiten diese personenbezogenen Daten nur im Auftrag und nach Weisung der Gesellschaft und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Insbesondere werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die an der Hauptversammlung teilnehmen, unter Angabe des Namens, des Wohnorts, der Aktienzahl und der Besitzart in das gemäß § 129 Abs. 1 S.2 AktG aufzustellende Teilnehmerverzeichnis der Hauptversammlung eingetragen. Diese Daten können von anderen Aktionären und Hauptversammlungsteilnehmern während der Hauptversammlung und von den Aktionären bis zu zwei Jahre danach eingesehen werden (§ 129 Abs. 4 AktG).

Aktionäre und Aktionärsvertreter können von der Gesellschaft nach nähere Maßgabe der Art. 15 ff. DS-GVO Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie Übertragung ihrer personenbezogenen Daten auf sie oder einen von ihnen benannten Dritten verlangen. Diese Rechte können unentgeltlich gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Einem Verlangen nach Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können gegebenenfalls gesetzliche Pflichten der Gesellschaft entgegenstehen.

Den Aktionären und Aktionärsvertretern steht ein Beschwerderecht bei den Datenschutzaufsichtsbehörden gemäß Art. 77 DS-GVO zu.

 

Freiburg, im September 2019

Heiko Rock
Vorstand der BaumInvest AG

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