Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –
Schwäbisch Hall
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
ein, die
am Freitag, 28. April 2023, 9:30 Uhr,
in der Hauptverwaltung der Bausparkasse
in 74523 Schwäbisch Hall, Crailsheimer Straße 52,
stattfindet.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2022 |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats in getrennter Beschlussfassung für das Geschäftsjahr 2022 jeweils Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG sowie nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 MitbestG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus zehn Vertretern der Anteilseigner und zehn Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. April 2023 erlöschen die Mandate sämtlicher bisheriger Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2028 als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
Die erforderliche Eignung der vorbenannten Vertreter der Anteilseigner im Aufsichtsrat der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG ist gegeben. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden. |
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4. |
Beschlussfassung über die Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 zu wählen. |
Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der
Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 24. April 2023 in Textform oder per E-Mail unter
vorstandsstab@schwaebisch-hall.de
beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft angemeldet haben. Die Vertretung in der Hauptversammlung ist nur durch Mitarbeiter der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG oder durch Aktionäre zulässig, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind. Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten. Die Vollmacht ist schriftlich oder per E-Mail unter
vorstandsstab@schwaebisch-hall.de
zu erteilen.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Rechtsabteilung
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall
E-Mail: rea-sekretariat@schwaebisch-hall.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall) sowie in der Hauptversammlung selbst folgende Unterlagen aus:
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Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für das Geschäftsjahr 2022 und |
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der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022. |
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.
Schwäbisch Hall, im März 2023
Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –
Schwäbisch Hall
Der Vorstand