Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG nebst |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats |
3. |
Beschlussfassung über die Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses |
Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach §
16 der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG diejenigen Aktionäre berechtigt,
die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 23. April 2022
in Textform oder per Telefax beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft angemeldet haben.
Die Vertretung in der Hauptversammlung ist nur durch Mitarbeiter der Bausparkasse
Schwäbisch Hall AG oder durch Aktionäre zulässig, die selbst zur Teilnahme an der
Hauptversammlung berechtigt sind. Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann
die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien auf Organmitglieder
oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten. Die Vollmacht ist schriftlich
oder per Telefax zu erteilen.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat
zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
und von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse
zu richten:
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Rechtsabteilung
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall
Telefax: 0791 / 46-78352657
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch
Hall) sowie in der Hauptversammlung selbst folgende Unterlagen aus:
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Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der gebilligte Konzernabschluss |
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der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021. |
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten
Unterlagen erteilt.
Schwäbisch Hall, im März 2022
Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –
Schwäbisch Hall
Der Vorstand