Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft – Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken – Schwäbisch Hall |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ordentliche Hauptversammlung | 01.04.2019 |
Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018 |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats in getrennter Beschlussfassung für das Geschäftsjahr 2018 jeweils Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Änderung der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG Mit der im Dezember 2018 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erteilten Erlaubnis zum Betreiben des Hypothekenpfandbrief-Geschäfts wird eine Erweiterung des in § 2 der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG geregelten Unternehmensgegenstands erforderlich. Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, folgende Änderung der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall zu beschließen: § 2 wird geändert und lautet künftig wie folgt: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Bausparkasse im Sinne des Gesetzes über Bausparkassen vom 16. November 1972, einschließlich des Betreibens des Pfandbriefgeschäfts in der Gattung Hypothekenpfandbriefe gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a KWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 PfandBG. |
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4. |
Nachwahl zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG sowie nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 MitbestG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus zehn Vertretern der Anteilseigner und zehn Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Das Aufsichtsratsmandat von Herrn Klaus Holderbach, Vorsitzender des Vorstands der Volksbank Franken eG, Buchen, endet gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 der Satzung durch Niederlegung des Mandats mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2019. Satzungsgemäß ist eine Nachwahl vorzunehmen, wobei sich die Amtszeit des neu gewählten Mitglieds nach der restlichen regulären Amtszeit des Ausgeschiedenen bestimmt. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, als Nachfolger für Herrn Klaus Holderbach
mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2019 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2023 als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat nach zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden. |
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5. |
Beschlussfassung über die Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 und zum Abschlussprüfer der Niederlassung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in Luxemburg für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 4. Mai 2019 in Textform oder per Telefax beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft angemeldet haben. Die Vertretung in der Hauptversammlung ist nur durch Mitarbeiter der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG oder durch Aktionäre zulässig, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind. Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten. Die Vollmacht ist schriftlich oder per Telefax zu erteilen.
Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Rechtsabteilung
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall
Telefax: 0791 / 46-7833848
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall) sowie in der Hauptversammlung selbst folgende Unterlagen aus:
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Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für das Geschäftsjahr 2018 und |
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der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018. |
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.
Schwäbisch Hall, im März 2019
Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –
Schwäbisch Hall
Der Vorstand