Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft – Hauptversammlungen 2018

Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –

Schwäbisch Hall

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, 16. Mai 2018, 9:30 Uhr
in der Hauptverwaltung der Bausparkasse in
74523 Schwäbisch Hall, Crailsheimer Straße 52.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG nebst Lagebericht und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Konzernlagebericht sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats in getrennter Beschlussfassung für das Geschäftsjahr 2017 jeweils Entlastung zu erteilen.

3.

Änderung der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

Die Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG soll in den §§ 11 und 16 an geänderte Rechtsvorschriften angepasst werden und eine höhere Flexibilität für die Einberufung von Sitzungen des Aufsichtsrats bzw. für die Anmeldung von Aktionären zur Teilnahme an der Hauptversammlung schaffen.

Die Änderung in § 11 Abs. 3 sieht künftig gleiche Möglichkeiten zur Einberufung einer Sitzung des Aufsichtsrats im Regelfall sowie in dringenden Fällen vor. Insbesondere sollen jeweils alle für eine Einberufung „geeigneten Mittel der Telekommunikation“ zulässig sein. Eine Einberufung in „Textform“ (§§ 126 b, 127 BGB) schließt die bisherige schriftliche Form weiter mit ein, ermöglicht aber auch eine Übermittlung über elektronische Medien (z.B. per E-Mail).

Für die Anmeldung der Aktionäre zur Hauptversammlung wird in § 16 Abs. 2 ebenfalls die Nutzung der Textform sowie jedes von der Gesellschaft näher zu bestimmenden elektronischen Wegs ermöglicht. Die Formulierung ist damit zugleich offen für künftige technische Neuerungen. Die Bemessung der Anmeldefrist in „Kalendertagen“ führt entsprechend der Regelung in § 123 Abs. 2 AktG dazu, dass – anders als bisher – Sonnabende, Sonntage oder gesetzliche Feiertage am Versammlungsort bei der Fristbemessung nicht mehr berücksichtigt werden. Dies entspricht den auch in anderen Ländern geltenden Regelungen und führt zu einer eindeutigeren Bemessung der Frist.

Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, folgende Änderungen der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall zu beschließen:

1) § 11 Abs. 3 wird geändert und lautet künftig wie folgt:

Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und bei Verhinderung durch seinen Stellvertreter oder in deren Auftrag durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens sieben Tagen unter Angabe des Ortes, der Zeit und der Gegenstände der Tagesordnung einberufen. In dringenden Fällen ist eine Einberufung mit einer angemessen verkürzten Frist, die nach Möglichkeit drei Tage nicht unterschreiten soll, zulässig. Die Einberufung kann in Textform, mündlich, telefonisch oder mit Hilfe sonstiger geeigneter Mittel der Telekommunikation erfolgen.

2) § 16 Abs. 2 wird geändert und lautet künftig wie folgt:

Die Anmeldung hat in Textform oder auf einem von der Gesellschaft näher zu bestimmenden elektronischen Weg zu erfolgen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens drei Kalendertage vor der Hauptversammlung zugehen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 96 Abs. 1 und 101 Abs. 1 AktG sowie nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 MitbestG und § 10 Abs. 1 der Satzung aus zehn Vertretern der Anteilseigner und zehn Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2018 erlöschen die Mandate sämtlicher bisheriger Aufsichtsratsmitglieder.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2023 als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:

Ralf Wilhelm Barkey, Würselen
Vorsitzender des Vorstands
Genossenschaftsverband – Verband der Regionen e.V., Düsseldorf und Neu-Isenburg

Bernhard Hallermann, Neuenkirchen
Mitglied des Vorstands
Volksbank Süd-Emsland eG, Emsbüren

Klaus Holderbach, Buchen
Vorsitzender des Vorstands
Volksbank Franken eG, Buchen

Wolfgang Kirsch, Königstein
Vorsitzender des Vorstands
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Olaf Klose, Düsseldorf
Mitglied des Vorstands
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Düsseldorf

Marija Kolak, Berlin
Präsidentin des Bundesverbandes der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V., BVR, Berlin

Sascha Monschauer, Mending
Mitglied des Vorstands
Volksbank RheinAhrEifel eG, Bad Neuenahr-Ahrweiler

Wilhelm Oberhofer, Buchenberg
Mitglied des Vorstands
Raiffeisenbank Kempten-Oberallgäu eG, Sonthofen

Dr. Cornelius Riese, Heidelberg
Mitglied des Vorstands
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

Werner Thomann, Bad Säckingen
Vorsitzender des Vorstands
Volksbank Rhein-Wehra eG, Bad Säckingen

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge für die von ihr zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats nicht gebunden.

5.

Beschlussfassung über die Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Risiko- und Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 und zum Abschlussprüfer der Niederlassung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG in Luxemburg für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 16 der Satzung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich bis zum Ablauf des 14. Mai 2018 schriftlich oder per Telefax beim Vorstand am Sitz der Gesellschaft angemeldet haben. Die Vertretung in der Hauptversammlung ist nur durch Mitarbeiter der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG oder durch Aktionäre zulässig, die selbst zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind. Ist der Aktionär eine juristische Person, so kann die Vollmacht zur Vertretung der eigenen und/oder fremden Aktien auf Organmitglieder oder einen Mitarbeiter der juristischen Person lauten. Die Vollmacht ist schriftlich oder per Telefax zu erteilen.

Anträge von Aktionären gemäß § 126 AktG zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sowie Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und von Abschlussprüfern gemäß § 127 AktG sind ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, Rechtsabteilung, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall – Telefax: 0791 / 46-7833848. Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.

Zur Einsichtnahme der Aktionäre liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall) sowie in der Hauptversammlung selbst folgende Unterlagen aus:

Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG für das Geschäftsjahr 2017 und

der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017.

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen erteilt.

 

Schwäbisch Hall, im März 2018

Bausparkasse Schwäbisch Hall Aktiengesellschaft
– Bausparkasse der Volksbanken und Raiffeisenbanken –
Schwäbisch Hall

Der Vorstand

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