bauverein AG: Ankündigung einer Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
bauverein AG
Darmstadt
Gesellschaftsbekanntmachungen Ankündigung einer Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG 19.06.2019

bauverein AG

Darmstadt

Amtsgericht Darmstadt, HRB 1261

Ankündigung einer Verschmelzung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die bauverein AG mit Sitz in Darmstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 1261, beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%igen Tochter, der bvd Mittelhessen GmbH mit Sitz in Darmstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 97827, als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß §§ 2 Nr. 1, 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 46 ff. UmwG aufzunehmen. Das Stammkapital der bvd Mittelhessen GmbH als übertragender Gesellschaft wird zu 100 % von der bauverein AG als übernehmender Gesellschaft gehalten. Ein Beschluss der Hauptversammlung der bauverein AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der bvd Mittelhessen GmbH ist gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung der bauverein AG können die Aktionäre der bauverein AG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der bauverein AG erreichen, gem. § 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

 

Darmstadt, den 12. Juni 2019

bauverein AG

Der Vorstand

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