Bauverein Wesel Aktiengesellschaft – außerordentliche Hauptversammlung 2016

Bauverein Wesel Aktiengesellschaft

Wesel

An alle Aktionäre

Berichtigung
der am 06.10.2016 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten
Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der Bauverein Wesel Aktiengesellschaft
für Mittwoch, den 09. November 2016:

In der am 06.10.2016 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Bauverein Wesel Aktiengesellschaft für Mittwoch, den 09. November 2016, ist in dem zu Punkt 2 der Tagesordnung veröffentlichten Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats zur Beschlussfassung ein redaktioneller Fehler aufgetreten:

 

Statt

 

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von wie folgt zu verwenden: € 233.786,82
5,5 % Bardividende auf ein Grundkapital von 2.610.000 € für alle Aktionäre € 143.550,00
Zuweisung zur Bauerneuerungsrücklage € 90.236,82.“

 

muss der Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats zur Beschlussfassung zu Punkt 2 der Tagesordnung richtig lauten wie folgt:

 

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 233.786,82
wie folgt zu verwenden:
5,5 % Bardividende auf ein Grundkapital von 2.610.000 € für alle Aktionäre € 143.550,00
Zuweisung zur Bauerneuerungsrücklage € 90.236,82.“

 

 

Wesel, im Oktober 2016

Der Vorstand

Anett Leuchtmann

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