Bauverein Wesel Aktiengesellschaft
Wesel
An alle Aktionäre
Berichtigung
der am 06.10.2016 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten
Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung
der Bauverein Wesel Aktiengesellschaft
für Mittwoch, den 09. November 2016:
In der am 06.10.2016 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Bauverein Wesel Aktiengesellschaft für Mittwoch, den 09. November 2016, ist in dem zu Punkt 2 der Tagesordnung veröffentlichten Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats zur Beschlussfassung ein redaktioneller Fehler aufgetreten:
Statt
„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von wie folgt zu verwenden: € 233.786,82 | |
5,5 % Bardividende auf ein Grundkapital von 2.610.000 € für alle Aktionäre | € 143.550,00 |
Zuweisung zur Bauerneuerungsrücklage | € 90.236,82.“ |
muss der Vorschlag des Vorstands und Aufsichtsrats zur Beschlussfassung zu Punkt 2 der Tagesordnung richtig lauten wie folgt:
„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von | € 233.786,82 |
wie folgt zu verwenden: | |
5,5 % Bardividende auf ein Grundkapital von 2.610.000 € für alle Aktionäre | € 143.550,00 |
Zuweisung zur Bauerneuerungsrücklage | € 90.236,82.“ |
Wesel, im Oktober 2016
Der Vorstand
Anett Leuchtmann
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