Bavaria Venture Capital & Trade AG: Außerordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Bavaria Venture Capital & Trade AG
Essen
Gesellschaftsbekanntmachungen Außerordentliche Hauptversammlung 11.02.2020

Bavaria Venture Capital & Trade AG

Essen

WKN 517630 / ISIN DE0005176309

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 20. März 2020 um 11:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Rechtsanwaltskanzlei ARNECKE SIBETH DABELSTEIN Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburger Allee 4 (WestendGate), 60486 Frankfurt am Main, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird von derzeit EUR 675.000,00 um EUR 800.000,00 auf EUR 1.475.000,00 durch Ausgabe von 800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, mit einem Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 je Stückaktie erhöht. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien wird auf EUR 2,00 je Aktie festgesetzt. Die neuen Aktien sind für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie entstehen, erstmals gewinnberechtigt.

b)

Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Sacheinlagen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Aktien werden die nachfolgenden Personen zugelassen:

aa)

Zur Zeichnung von 400.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien wird Herr Harald Kehmer, wohnhaft Geilenkirchen, zugelassen. Als Sacheinlage hat Herr Harald Kehmer Geschäftsanteile im Gesamtnominalwert von EUR 12.600,00 an der mit einem Stammkapital von EUR 25.200,00 im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter der HRB 12242 eingetragenen Kehmer Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Übach-Palenberg, einschließlich des Gewinnbezugsrechts für das laufende Geschäftsjahr, an die Gesellschaft abzutreten.

bb)

Zur Zeichnung von 400.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien wird Herr Hubert Kehmer, wohnhaft Übach-Palenberg, zugelassen. Als Sacheinlage hat Herr Hubert Kehmer Geschäftsanteile im Gesamtnominalwert von EUR 12.600,00 an der mit einem Stammkapital von EUR 25.200,00 im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter der HRB 12242 eingetragenen Kehmer Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Übach-Palenberg, einschließlich des Gewinnbezugsrechts für das laufende Geschäftsjahr, an die Gesellschaft abzutreten.

c)

Von einer Prüfung der Sacheinlage wird gemäß § 183a AktG abgesehen. Soweit der Einbringungswert der Sacheinlage den Gesamtausgabebetrag der neuen Aktien übersteigt, ist die Differenz in die Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustellen.

d)

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen.

e)

§ 4 Abs. 1 und 2 der Satzung der Gesellschaft werden wie folgt neu gefasst:

„(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.475.000 und ist eingeteilt in 1.475.000 Stückaktien mit einer rechnerischen Beteiligung am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00.

(2) Es ist eingeteilt in 1.475.000 Stückaktien.“

2.

Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Die Firma der Gesellschaft wird in Wurmtal Beteiligungen AG geändert.

b)

§ 1 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Die Firma der Gesellschaft lautet „Wurmtal Beteiligungen AG“.

3.

Beschlussfassung über die Sitzverlegung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Der Sitz der Gesellschaft wird von Essen nach Übach-Palenberg verlegt.

b)

§ 1 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Der Sitz der Gesellschaft ist Übach-Palenberg.“

4.

Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

a)

Das bisher mit dem Kalenderjahr übereinstimmende Geschäftsjahr der Gesellschaft wird für die Zeit ab dem 1. Mai 2020 auf den Zeitraum 1. Mai des Jahres bis zum 30. April des Folgejahres umgestellt. Für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 30. April 2020 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.

b)

§ 1 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:

„Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt jeweils am 1. Mai eines Jahres und endet am 30. April des Folgejahres. Für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 30. April 2020 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet.“

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Mitglieder des Aufsichtsrats Martin Rubensdörffer und Marcus-Raphael Knoblauch haben jeweils ihre Ämter mit Wirkung zum Ablauf der außerordentlichen Hauptversammlung am 20. März 2020 niedergelegt. Es sind daher zwei weitere Personen zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. Als Nachfolger der Herren Rubensdörffer und Knoblauch sollen Herr Dieter Mainz und Herr Peter Moll zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt werden.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Ergänzungswahlen für vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder erfolgen gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Da die Amtszeit der Herren Rubensdörffer und Knoblauch mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung geendet hätte, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, soll auch die Amtszeit der Herren Mainz und Moll zu diesem Zeitpunkt enden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend genannten Personen mit Wirkung ab Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung am 20. März 2020 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:

a)

Herr Dieter Mainz, Diplom Kaufmann und Geschäftsführer der MA Assekuranzmakler GmbH (Jülich-Pattern), wohnhaft Jülich-Pattern.

b)

Herr Peter Moll, Diplom-Kaufmann und selbständiger Unternehmensberater, wohnhaft Wegberg.

Herr Moll ist Mitglied des Aufsichtsrats der SEWG Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Wegberg mbH.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen.

Bericht des Vorstands zu Punkt 1 der Tagesordnung über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand erstattet gemäß § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG den nachfolgenden Bericht über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts:

Unter Punkt 1 der Tagesordnung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 675.000,00 um EUR 800.000,00 auf EUR 1.475.000,00 durch Ausgabe von 800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, mit einem Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung soll gegen Sacheinlagen erfolgen und das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Zur Zeichnung der neuen Aktien sollen ferner die nachfolgenden Personen zugelassen werden:

Zur Zeichnung von 400.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien soll Herr Harald Kehmer, wohnhaft Geilenkirchen, zugelassen werden. Als Sacheinlage hat Herr Harald Kehmer Geschäftsanteile im Gesamtnominalwert von EUR 12.600,00 an der mit einem Stammkapital von EUR 25.200,00 im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter der HRB 12242 eingetragenen Kehmer Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Übach-Palenberg, einschließlich des Gewinnbezugsrechts für das laufende Geschäftsjahr, an die Gesellschaft abzutreten.

Zur Zeichnung von 400.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien soll ferner Herr Hubert Kehmer, wohnhaft Übach-Palenberg, zugelassen werden. Als Sacheinlage hat Herr Hubert Kehmer Geschäftsanteile im Gesamtnominalwert von EUR 12.600,00 an der mit einem Stammkapital von EUR 25.200,00 im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter der HRB 12242 eingetragenen Kehmer Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Übach-Palenberg, einschließlich des Gewinnbezugsrechts für das laufende Geschäftsjahr, an die Gesellschaft abzutreten.

Die vorgeschlagene Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage unter Ausschluss des Bezugsrechtes soll der Gesellschaft den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Kehmer Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Übach-Palenberg ermöglichen. Der Erwerb eröffnet der Gesellschaft die Möglichkeit, ihre Geschäftstätigkeiten neu auszurichten und zu erweitern. Die Transaktion lässt sich nach Überzeugung des Vorstandes nur im Wege der Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss realisieren. Sowohl der Ausschluss des Bezugsrechtes als auch der Ausgabebetrag der neuen Aktien sind aus den im Folgenden näher dargelegten Gründen gerechtfertigt.

I.

Hintergrund für den Zusammenschluss mit der Kehmer Versicherungsmakler GmbH

Gegenstand des Unternehmens der Bavaria Venture Capital & Trade AG ist unter anderem die Beteiligung an Unternehmen jeglicher Art. Die Gesellschaft hat sich in der Vergangenheit an mehreren Joint-Ventures in den Vereinigten Staaten von Amerika beteiligt, die wiederum bestehende Grundstücksfinanzierungen bzw. langlaufende Restfinanzierungen erwerben. Mit dem Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Kehmer Versicherungsmakler GmbH bietet sich für die Gesellschaft die Möglichkeit, ihren Geschäftsbereich „Unternehmensbeteiligungen“ zu erweitern, ohne hierfür Finanzmittel zur Verfügung stellen zu müssen.

Die Kehmer Versicherungsmakler GmbH vermittelt Versicherungen und alle damit verbundenen branchenähnlichen Dienstleistungen. Grundsätzlich bietet die Kehmer Versicherungsmakler GmbH ihren Kunden die individuelle und maßgeschneiderte Beratung in folgenden Bereichen an:

Vorsorge und Vermögensaufbau sowie die Absicherung von Sach- und Vermögenswerten für Privatpersonen;

Absicherung von Sach- und Vermögenswerten für Gewerbetreibende;

Private und betriebliche Altersvorsorge.

Der Vorstand der Gesellschaft erachtet den Zusammenschluss mit der Kehmer Versicherungsmakler GmbH aufgrund der attraktiven Bewertung sowie der besonderen Marktstellung der Kehmer Versicherungsmakler GmbH als optimale Ergänzung der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft. Durch den Erwerb der Kehmer Versicherungsmakler GmbH kann die Gesellschaft ihr Geschäftsfeld nachhaltig stärken und wichtige Kompetenzen hinzugewinnen.

Grund für den Zusammenschluss seitens der Herren Harald und Hubert Kehmer ist eine neue Zukunftsstrategie der Kehmer Versicherungsmakler GmbH. Der Zusammenschluss soll zudem die Weichen für eine eventuelle Nachfolgestrategie neu stellen.

II.

Grunddaten zur Kehmer Versicherungsmakler GmbH

Die Kehmer Versicherungsmakler GmbH wurde mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages vom 22. September 2003 als KS-Verwaltungs GmbH, Geilenkirchen, gegründet. Im Rahmen der Verschmelzung der Harald und Hubert Kehmer Versicherungsmakler OHG, Übach-Palenberg, auf die Gesellschaft, wurde die Gesellschaft in Kehmer Versicherungsmakler GmbH umfirmiert, der Sitz nach Übach-Palenberg verlegt und das Stammkapital um EUR 200,00 auf EUR 25.200,00 erhöht. In das Handelsregister des Amtsgerichts Aachen ist die Gesellschaft unter der Nummer HRB 12242 eingetragen. Der Firmensitz der Gesellschaft ist Übach-Palenberg, Bahnhofstraße 1-3.

Die Kehmer Versicherungsmakler GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB mit einem Stammkapital von EUR 25.200,00, das derzeit zu gleichen Teilen von ihren Geschäftsführern Harald und Hubert Kehmer gehalten wird.

III.

Umsetzung der Transaktion

Beabsichtigt ist der Erwerb der insgesamt 25.200 Geschäftsanteile an der Kehmer Versicherungsmakler GmbH auf Grundlage eines zwischen der Gesellschaft und den Herren Kehmer nach Beschlussfassung durch die außerordentliche Hauptversammlung abzuschließenden Einbringungsvertrages, durch den die Geschäftsanteile in die Gesellschaft gegen Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft eingebracht werden. Zur Gewährung der Aktien soll das bestehende Grundkapital der Gesellschaft von EUR 675.000,00 um EUR 800.000,00 auf EUR 1.475.000,00 durch Ausgabe von 800.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 je Stückaktie erhöht werden.

Die Ausgabe der 800.000 neuen Aktien der Gesellschaft erfolgt auf Basis eines im Einbringungsvertrag festzulegenden Ausgabebetrages von EUR 2,00 pro Aktie und damit zu einem Ausgabewert von EUR 1.600.000,00. Als Gegenleistung bringen die Herren Harald und Hubert Kehmer die Geschäftsanteile an der Kehmer Versicherungsmakler GmbH in die Gesellschaft ein. Die neuen Aktien sollen für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie entstehen, erstmals gewinnberechtigt sein. Die Herren Harald und Hubert Kehmer sollen als einzige Zeichner der im Rahmen der Sachkapitalerhöhung ausgegebenen neuen Aktien der Gesellschaft zur Zeichnung von jeweils 400.000 Aktien zugelassen werden.

Nach Umsetzung der Transaktion wird die Gesellschaft sämtliche Geschäftsanteile an der Kehmer Versicherungsmakler GmbH halten und somit deren Alleingesellschafterin sein.

IV.

Bewertung der Kehmer Versicherungsmakler GmbH und Begründung des Ausgabebetrages

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, bei der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage gemäß § 183a AktG auf eine Prüfung der Sacheinlage zu verzichten. Nach § 183a AktG kann von einer Prüfung der Sacheinlage unter den Voraussetzungen des § 33a AktG abgesehen werden. Die Durchführung der Kapitalerhöhung setzt in diesem Fall unter anderem voraus, dass der Sachkapitalerhöhung eine Bewertung zu Grunde gelegt wird, die ein unabhängiger, ausreichend vorgebildeter und erfahrener Sachverständiger nach den allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätzen mit dem beizulegenden Zeitwert ermittelt hat und dass der Bewertungsstichtag nicht mehr als sechs Monate vor dem Tag der tatsächlichen Einbringung liegt.

1. Vorbemerkung

Vorliegend hat der Wirtschaftsprüfer Herr Guido Bomanns, Baesweiler („Gutachter“), den Wert der von Harald und Hubert Kehmer einzubringenden Geschäftsanteile an der Kehmer Versicherungsmakler GmbH im Gesamtnominalwert von EUR 25.200,00 zum 31. Dezember 2019 ermittelt („Gutachten“).

Für seine Bewertung hat der Gutachter im Wesentlichen auf folgende Unterlagen und Informationen zurückgegriffen und diese ausgewertet:

Auszug aus dem Handelsregister vom 22. Januar 2020 des Amtsgerichts Essen zur HRB 26340, betreffend die Bavaria Venture Capital & Trade AG, Essen,

Auszug aus dem Handelsregister vom 22. Januar 2020 des Amtsgerichts Aachen zur HRB 12242, betreffend die Kehmer Versicherungsmakler GmbH,

Gesellschaftsvertrag vom 17. April 2014 in Fassung vom 24. März 2015,

Internetauftritt der Kehmer Versicherungsmakler GmbH, Übach-Palenberg,

handelsrechtliche ungeprüfte Jahresabschlüsse der Jahre 2017 und 2018, erstellt durch die Steuerberatungskanzlei Fröschen und Partner mbB, Baesweiler,

weitergehende Erläuterungen zu den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen der Jahre 2017 und 2018,

betriebswirtschaftliche Auswertungen aus dem Buchhaltungssystem für die Jahre 2017, 2018 und 2019,

interne Managementauswertung hinsichtlich der Aufteilung der Provisionserlöse nach Versicherungsgesellschaft und Versicherungsart,

Gewerbemietvertrag für das Ladenlokal und die Büroräume Bahnhofstraße 1-3 vom 1. Dezember 2013 sowie

Auskünfte durch die Geschäftsführer der Kehmer Versicherungsmakler GmbH, Harald und Hubert Kehmer.

2. Bewertungsansätze und -methoden sowie Bewertung der Kehmer Versicherungsmakler GmbH

Der Gutachter hat sich am berufsständischen Standard und den in der Rechtsprechung anerkannten Grundsätzen der Bewertung von Unternehmen nach dem Ertragswertverfahren und dem Discounted Cash-Flow-Verfahren orientiert. Bei seiner Bewertung hat er im Wesentlichen die folgenden Prämissen, Feststellungen und Annahmen zugrunde gelegt und ist zu folgenden Ergebnissen gelangt:

Der Gutachter hat die Kehmer Versicherungsmakler GmbH im Rahmen einer objekitivierten, indikativen Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren und der Discounted Cash-Flow Methode zum 31. Dezember 2019 mit EUR 3.946.599,00 bewertet. Dieser objektivierte, indikative Unternehmenswert deckt den Wert der im Rahmen der Sacheinlage vorgenommenen Kapitalerhöhung von EUR 1.600.000,00 ab.

Der indikative Wert eines Unternehmens ergibt sich aus dem zukünftigen Nutzen, den das Unternehmen dem Investor oder Eigentümer stiften kann. Dazu sind finanzielle Überschüsse zu prognostizieren und zu kapitalisieren, um den Barwert aller dem Unternehmenseigner zufließenden Erträge zu erfassen. Die Annahmen bezüglich der Höhe und Diskontierung der finanziellen Überschüsse sind abhängig vom Bewertungszweck. Bewertungsobjekt ist die wirtschaftliche Unternehmenseinheit. Alle Bereiche des Unternehmens, d.h. alle Funktionen, die gemeinsam zur Erzielung der zukünftigen finanziellen Überschüsse beitragen, werden einbezogen. Dazu sind das betriebsnotwendige und das nicht betriebsnotwendige Vermögen zu unterscheiden. Vermögensgegenstände, die aus dem Unternehmen herausgelöst werden können, ohne den Betriebszweck zu gefährden, sind als nicht betriebsnotwendiges Vermögen gesondert zu bewerten. Der Bewertungsstichtag determiniert die einzubeziehenden finanziellen Überschüsse. Damit wird abgegrenzt, zu welchem Zeitpunkt die finanziellen Überschüsse den künftigen Eigentümern zuzurechnen sind. Der Wert eines Unternehmens wird aus den erwarteten Zukunftserträgen zum Bewertungsstichtag abgeleitet. Damit wird kein fiktives Gebilde bewertet, sondern das reale Unternehmen.

Die indikative Bewertung der Kehmer Versicherungsmakler GmbH basiert auf dem Ertragswertverfahren und der Discounted Cash-Flow Methode. Bei dem Ertragswertverfahren und der Discounted Cash-Flow-Methode handelt es sich um jene beiden in der betriebswirtschaftlichen Theorie und Praxis anerkannten Grundsätze und Methoden, die auch in dem Standard über die Grundsätze zur Durchführung von Untemehmensbewertungen (IDW S 1, Stand: 02.04.2008) durch den Fachausschuss für Untemehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland niedergelegt sind. Das Gutachten ist dabei kein nach den Grundsätzen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen, insbesondere die „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ gemäß dem Standard S 1 in der Fassung vom 02. April 2008 des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) (im Folgenden auch IDW S1), erstelltes Gutachten, da der IDW S1 im Rahmen dieser indikativen Bewertung zwar in wesentlichen Teilen, aber nicht vollumfänglich, bei der indikativen Ermittlung des Unternehmenswertes berücksichtigt wurde.

Bei seiner Bewertung hat der Gutachter unterstellt, dass das Unternehmen der Kehmer Versicherungsmakler GmbH mit dem bisherigen Geschäftsmodell im Wesentlichen weitergeführt und nicht zerschlagen wird („Going-concern-Prämisse“). Der Wert wurde unter der Würdigung von Vergangenheitswerten und auf Basis der abgezinsten zukünftig erwarteten Zahlungsströme, welche ein potentieller Erwerber der Kehmer Versicherungsmakler GmbH erzielen kann, zzgl. des Bestandes an nicht betriebsnotwendigem Vermögen und Schulden, ermittelt. Zur Ermittlung wurde weiter unterstellt, dass die aktuell geschäftsführenden Gesellschafter bei Ausscheiden aus der Gesellschaft zukünftig ohne Verlust von Kunden und Mitarbeiter durch fremde Dritte ersetzt werde können.

Besonderes Gewicht für die Wertermittlung wurde auf die Prognose der Ertragsüberschüsse gelegt. Diese resultieren bei der Kehmer Versicherungsmakler GmbH aus den künftigen Provisionszahlungen, wobei eine Analyse der tatsächlichen Entwicklungen in der Vergangenheit (2017-2019) als Orientierung diente. Für die weitere Prognose wurde ein Planungszeitraum von 5 Jahren (2020-2024) zugrunde gelegt. Ab dem 6. Jahr wurde das Ergebnis des letzten Prognosejahres als nachhaltig zu erwartender Ergebnisüberschuss angesetzt und mittels ewiger Rente abgezinst.

Es wurde berücksichtigt, dass die Geschäfts- und Kundenbeziehungen der Kehmer Versicherungsmakler GmbH nicht an die Herren Kehmer als geschäftsführende Gesellschafter gebunden sind und auch derzeit nicht beabsichtigt ist, dass die Herren Kehmer sich aus dem Unternehmen zurückziehen. Weiter wurde auf Unternehmensebene eine zukünftig auftretende Steuerbelastung pauschaliert in Höhe von 32,45% berücksichtigt (15% Körperschaftssteuer als Definitivbelastung [zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag darauf] und 16,63 % Gewerbesteuer).

Die Kehmer Versicherungsmakler GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, die derzeit zu gleichen Teilen von ihren Geschäftsführern Harald und Hubert Kehmer gehalten wird. Von der Stammeinlage in Höhe von EUR 25.200,00 wurden zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2019 EUR 12.700,00 eingebracht.

Die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zum Bewertungsstichtag ist stabil. Die Kehmer Versicherungsmakler GmbH hat in den Jahren 2017 bis 2019 die folgenden Kennzahlen erzielt:

TEURO 2017 2018 2019
Provisionserlöse 939 999 1.083
Verkauf von Goldmünzen 37 73 10
Umsatzerlöse 976 1.072 1.093
Jahresergebnis 63 89 173
Jahresergebnis korrigiert* 103 129 210
Eigenkapital 295 324 180
Bilanzsumme 479 492 350
Umsatzrendite 6,5% 8,3% 15,8%
Umsatzrendite korrigiert* 10,6% 12,0% 19,2%
Eigenkapitalrendite 21,4% 27,5% 96,1%
Eigenkapitalquote 61,6% 65,9% 51,4%

* Im Rahmen der Vergangenheitsanalyse wurde aus Vergleichsgründen das Jahresergebnis um die Abschreibung auf den Firmenwert aus der Verschmelzung mit der Harald und Hubert Kehmer Versicherungsmakler OHG korrigiert, da dieser Firmenwert im Jahr 2019 vollständig abgeschrieben ist und in Zukunft das Ergebnis nicht mehr belastet.

Der Umsatz der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:

Geschäftsfelder Umsatzanteil
Vermittlung von Sachversicherungen 96,9%
Vermittlung von Lebensversicherungen 2,8%
Vermittlung von Krankenversicherungen 0,3%
Gesamt 100,0%

Zur Analyse der Vergangenheitserfolge wurden die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse der Kehmer Versicherungsmakler GmbH für die Jahre 2017 und 2018 herangezogen. Da es sich bei der Kehmer Versicherungsmakler GmbH um eine kleine und damit nicht prüfungspflichtige Kapitalgesellschaft handelt, sind die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse nicht geprüft. Im Rahmen der indikativen Bewertung wurden die nicht geprüften handelsrechtlichen Jahresabschlüsse keiner Prüfung unterzogen, die Jahresabschlüsse wurden im Rahmen der Vergangenheitsanalyse lediglich einer kritischen Durchsicht unterzogen, bei der keine wesentlichen Auffälligkeiten hinsichtlich der Vergangenheitserfolge festgestellt wurden. Da für das Jahr 2019 zum Zeitpunkt der Erstellung der indikativen Bewertung noch kein handelsrechtlicher Jahresabschluss vorlag, wurden die betriebswirtschaftliche Auswertung sowie die vorläufige Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung einer kritischen Durchsicht unterzogen. Auch diese kritische Durchsicht ergab keine Auffälligkeiten hinsichtlich der Vergangenheitserfolge.

Das Unternehmen konnte nach Angaben des Gutachters in den Jahren 2017 bis 2019 regelmäßig eine Steigerung der Provisionserlöse erzielen. So betrug die Steigerung der Provisionserlöse in 2018 + 6,4% und in 2019 +8,5%. Die unregelmäßigen Umsatzerlöse aus Verkäufen von Goldmünzen, welche gemäß der Aussage der Geschäftsführung der Kehmer Versicherungsmakler GmbH nicht zum Kerngeschäft der Kehmer Versicherungsmakler GmbH gehören, beeinflussen das Ergebnis der Gesellschaft nur unwesentlich und wurden für die Planung nicht weiter betrachtet.

Wesentliche Aufwandskomponente zur Erzielung des Umsatzes und der Umsatzsteigerungen sind die Mitarbeiter bzw. der Personalaufwand. Zur Realisierung der Umsatzsteigerungen hat die Gesellschaft in Vorjahren ihren Mitarbeiterstamm angepasst. Die Entwicklung des Personalaufwandes der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:

Angaben in EUR 2017 2018 2019
Personalaufwand – 535.505 – 591.484 – 593.918
Veränderung des Personalaufwandes zum Vorjahr 10,5% 0,4%
Personalaufwand zu Provisionserlösen 57,0% 59,2% 54,8%
Durchschnittliche Mitarbeiterzahlen 15 16 15
Durchschnittlicher Personalaufwand pro Mitarbeiter pro Jahr – 36.931 – 37.365 – 40.266
Veränderung Ergebnis zum Vorjahr 1,2% 7,8%

Während die Personalaufwendungen in den Jahren 2017 bis 2019 um ca. TEUR 58 gestiegen sind, ist die Personalaufwandsquote (Personalaufwand zu Provisionserlöse) von 57% auf 54,8% leicht gesunken. Die Gesellschaft hat in dem betrachteten Zeitraum ihre Personalpolitik überarbeitet und die Mitarbeiterstruktur im Hinblick auf die angestrebten Erhöhungen der Provisionserlöse angepasst. In diesem Zusammenhang ist erkennbar, dass der durchschnittliche jährliche Personalaufwand pro Mitarbeiter von 2017 bis 2019 um EUR 3.335,00 gestiegen ist. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass Aushilfskräfte durch Vollzeitangestellte ersetzt wurden.

Weitere Aufwandskomponenten sind Raumkosten, Fahrzeugkosten, Reparaturkosten sowie Kosten der Warenabgabe. Die Erhöhungen der Raumkosten in 2019 sind durch Mieterumbauten und Renovierungen in den angemieteten Räumen der Gesellschaft zu erläutern. Die Fahrzeugkosten sind von 2017 auf 2018 um TEUR 10 gesunken und im Zeitraum 2018 bis 2019 stabil geblieben. Die Kostenreduktion von 2017 zu 2018 ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Gesellschaft ab 2017, aus Gründen der Kapitalbindung, dazu übergegangen ist, Firmenfahrzeuge überwiegend zu leasen und in 2017 sowie auch in 2019 den Fahrzeugbestand reduziert hat. Die Kosten der Warenabgabe beinhalten im Wesentliche an Dritte gezahlte Provisionen, welche bei steigenden Provisionseinnahmen im Zeitablauf wesentlich reduziert werden konnten. Ein erhöhter Anstieg der Reparaturen in 2019 resultiert überwiegend aus der Wartung sowie Aktualisierung der bestehenden Soft- und Hardware, welche im Rahmen des Austausches der Server im Jahre 2019 vorgenommen wurden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen die Erträge aus Sachbezügen für die private Nutzung der Firmenfahrzeuge durch die Mitarbeiter. Die sonstigen Erträge/Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Erträge und Aufwendungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen sowie von der Gesellschaft geleistete Spenden. Die Spenden an örtliche Vereine sollen zukünftig in diesem Umfang nicht mehr geleistet werden.

Ein im Rahmen der Verschmelzung der Harald und Hubert Kehmer Versicherungsmakler OHG aufgedeckter Geschäfts- oder Firmenwert wurde über sechs Jahre bis zum 31. Dezember 2019 vollständig abgeschrieben. Auswirkungen auf den Planungszeitraum ergeben sich hieraus nicht. Das Sachanlagevermögen ist im Wesentlichen durch Abschreibungen und die normalen Erhaltungsaufwendungen beeinflusst. Im Betrachtungszeitraum haben sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände nur unwesentlich verändert. Aufgrund von Ausschüttungen hat sich der Bestand an Liquiden Mitteln in 2019 im Vergleich zu 2018 um EUR 63.288,00 verringert. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Eigenkapital wieder, welches sich vom 31. Dezember 2018 bis zum 31. Dezember 2019 ausschüttungsbedingt um TEUR 54 verringerte. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum 31. Dezember 2019 EUR 6.900,00 und werden in 2020 planmäßig getilgt.

Aufgrund der Struktur der Kehmer Versicherungsmakler GmbH und der überschaubaren Größe hat die Gesellschaft nach Angaben des Gutachters keinen fest dokumentierten Planungsprozess. Hinsichtlich des Umsatzwachstums wird ein moderates Wachstum angestrebt, welches keine weiteren größeren Investitionen erfordert und auch mit der aktuellen Personalstärke erzielt werden kann. Aufgrund der vorgegebenen Ziele der Gesellschaft wurden im Rahmen der indikativen Bewertung Plangewinn- und -Verlustrechnungen sowie Planbilanzen für die Periode 2020 bis 2024 auf Basis der Erkenntnisse aus den Vorjahren erstellt. Die Planung basiert dabei auf den folgenden wesentlichen Annahmen:

Basis für die Planung sind dabei die Erkenntnisse aus den Vorjahren sowie bereits aktuell geplante Maßnahmen bzw. Investitionsvorhaben.

Soweit aus den Vorjahren eine nicht gleichmäßige Verteilung der Erlöse und Aufwendungen innerhalb des Jahres erkennbar war, wurde die monatliche Verteilung in den Jahren 2020 – 2024 analog des Jahres 2019 geplant.

Bei der Planung der Umsatzerlöse und Personalaufwendungen wurde auf Basis der Erkenntnisse aus Vorjahren angenommen, dass 90% der Erlöse bzw. Aufwendungen im gleichen Monat gezahlt werden und 10% im Folgemonat. Für alle sonstigen Aufwendungen wurde angenommen, dass diese im gleichen Monat liquiditätswirksam werden. Es wurde ein jährliches Umsatzwachstum von 3% angenommen. Beim Personalaufwand wurde mit einer Gehaltssteigerung von 3% jährlich für verbleibende Mitarbeiter geplant.

Auch wenn die Herren Kehmer im Rahmen der Sacheinlage auf ein Geschäftsführergehalt verzichten werden, wurden bei der Planung ein Monatsgehalt von EUR 15.000,00 zzgl. Bonus in Höhe von EUR 10.000,00 jährlich sowie eine Gehaltsteigerung von 3% berücksichtigt.

Die Abschreibungen wurden anhand des aktuellen Bestandes des Anlagevermögens sowie anhand von zukünftigen Investitionen geplant. Hinsichtlich der sonstigen Aufwendungen und Erträge wurden analog zur Umsatzplanung Steigerungen von 3% jährlich geplant. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Abschreibungen auf den Firmenwert aus der Verschmelzung letztmalig in 2019 angefallen sind (bis 2018: EUR 39.772; 2019: EUR 36.715) und somit die zukünftigen Ergebnisse nicht beeinflusst haben. Im Hinblick auf die Abschreibungen wurden, neben den Abschreibungen auf den aktuellen Bestand der Immateriellen Vermögensgegenständen und der Sachanlagen, die folgenden Investitionen für die Periode 2020 – 2024 geplant:

Generelle jährliche Erhaltungsinvestitionen in Höhe von EUR 4.000,00 in den Jahren 2021 bis 2023; Abschreibungszeitraum 3 Jahre

Austausch/Ersatzinvestition von Workstations in Höhe von EUR 8.000,00 und des Servers in Höhe von EUR 15.000,00 im Jahr 2024; Abschreibungszeitraum 3 Jahre

Erwerb/Investition in eine neue Maklersoftware in Höhe von EUR 20.000,00 im Jahr 2022; Abschreibungszeitraum 3 Jahre

Beteiligungserträge wurden nicht geplant, da diese in den Vorjahren aus nicht betriebsnotwendigem Vermögen erzielt wurden und ein Abgang zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2019 unterstellt wird.

Bei Anlagevermögen wurden die unter den Abschreibungen aufgeführten geplanten Investitionen berücksichtigt. Hinsichtlich der Finanzanlagen wurden keine Veränderungen beim betriebsnotwendigen Finanzanlagevermögen geplant, beim nicht betriebsnotwenigen Finanzanlagevermögen wurde ein Abgang zum 31. Dezember 2019 angenommen.

Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember für die Jahre 2020 – 2024 wurde anhand der erwarteten Umsatzerlöse für den jeweiligen Monat Dezember eines jeden Jahres geplant.

Bei der Planung des Bestandes an Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist zu berücksichtigen, dass dieser im Wesentlichen durch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beeinflusst wird, hier wurde ein pauschaler Betrag berücksichtigt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden zum 31. Dezember für die Jahre 2020 – 2024 anhand der prognostizierten Personalaufwendungen für den jeweiligen Monat Dezember eines jeden Jahres geplant.

Bei Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurde eine Steigerung von 3% jährlich angenommen.

Die Forderungen gegen Gesellschafter und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden konstant fortgeschrieben und im Jahr 2024 wurde die Tilgung dieser Forderungen und Verbindlichkeiten eingeplant.

Weiter wurde die übertragbare Ertragskraft ermittelt. Ist die Ertragskraft des Unternehmens von dem Eigentümer abhängig, so ist deren Einfluss auf die zukünftig erzielbare Ertragskraft zu analysieren und zu bewerten. Im Rahmen der Ermittlung des indikativen Unternehmenswerts der Kehmer Versicherungsmakler GmbH konnte der Gutachter keine Indikation feststellen, dass die vollständige Ertragskraft des Unternehmens nicht im Rahmen der Transaktion übertragbar ist.

Als Kapitalisierungszinsfuß wurde ein risikoloser Basiszinssatz von 0,2% zzgl. eines Risikozuschlages in der Bandbreite von 4,24% bis 5,36% gewählt. Es wurde ein Betafaktor von 0,69 berücksichtigt. Der Betafaktor gibt dabei die systematische Schwankungsbreite einer Aktie im Verhältnis zu Schwankungsbreite des Marktes an. Weiter wurde ein Wachstumsabschlag von 1,0% für die Phase der ewigen Rente angesetzt, um eine Äquivalenz zum nominalen Kapitalisierungszinssatz herzustellen.

Nicht betriebsnotwendige Beteiligungen der Kehmer Versicherungsmakler GmbH wurden mit insgesamt EUR 40.000,00 angesetzt. Eine Kommanditeinlage an der Deutsche Hydrowpower GmbH & Co. KG wurde vom Gutachter aufgrund des Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieser Kommanditgesellschaft als wertlos angesehen. Der Wert der Kommanditbeteiligung an der MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG (geschlossener Fonds für Unternehmensbeteiligungen, Venture Capital Anlageklasse) wurde mangels näherer Informationen hinsichtlich eines erzielbaren Liquidationserlöses mit dem Buchwert von EUR 40.000,00 angesetzt.

Aufgrund der vorstehenden Ausführungen wird die Kehmer Versicherungsmakler GmbH vom Gutachter im Rahmen einer objektivierten, indikativen Unternehmensbewertung nach dem Ertragswertverfahren und der Discounted Cash-Flow-Methode zum 31. Dezember 2019 mit EUR 3.946.599 bewertet.

Da dieser Wert deutlich über dem Ausgabewert der neuen Aktien von EUR 1.600.000,00 liegt und der Ausgabebetrag von EUR 2,00 den Börsenwert der letzten drei Monate von mind. EUR 1,20 und max. EUR 1,50 deutlich übersteigt, ist nach Überzeugung des Vorstands auch der Wert der für die Ausgabe der neuen Aktien gewährten Gegenleistung im Hinblick auf die zu erwartende Geschäftsentwicklung der Gesellschaft angemessen.

Der Vorstand hat das Gutachten eingehend geprüft und macht sich die darin enthaltenen Aussagen zur Planungsrechnung der Kehmer Versicherungsmakler GmbH, zu den zur Angemessenheitsbeurteilung herangezogenen Bewertungsverfahren und zu den Ergebnissen vollumfänglich zu eigen. Der Vorstand weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Gutachten ausschließlich zur Information und Unterstützung der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Beurteilung der finanziellen Angemessenheit der Gegenleistung abgegeben wurde. Das Gutachten richtet sich weder an Dritte noch ist es zum Schutz Dritter bestimmt. Dritte können aus dem Gutachten keine Rechte herleiten.

V.

Erforderlichkeit der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts (sachliche Rechtfertigung)

Für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre besteht nach Überzeugung des Vorstands auch eine sachliche Rechtfertigung, da er für die im Interesse der Gesellschaft liegende Durchführung der Transaktion geeignet und erforderlich ist und im angemessenen Verhältnis zu den Nachteilen der Aktionäre der Gesellschaft steht.

1. Zweck im Interesse der Gesellschaft

Der Zweck der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung mit Bezugsrechtsausschluss besteht darin, der Gesellschaft den Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile an der Kehmer Versicherungsmakler GmbH zu ermöglichen, indem das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien gegen Einbringung der Geschäftsanteile an der Kehmer Versicherungsmakler GmbH erhöht wird.

Der vorgesehene Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre liegt im Interesse der Gesellschaft, da hierdurch überhaupt erst ermöglicht wird, die Anteile an der Kehmer Versicherungsmakler GmbH zu erwerben. Ein käuflicher Erwerb der Kehmer Versicherungsmakler GmbH durch die Gesellschaft kommt nicht in Betracht. Indem die Gesellschaft neue Aktien als Gegenleistung ausgibt, kann sie ihre verfügbare Liquidität entsprechend schonen. Weitergehend ist der Erwerb überhaupt nur durch eine Sachkapitalerhöhung möglich, da die Gesellschaft den Erwerb bei einer reinen Barkaufpreiszahlung nicht finanzieren könnte.

Gleichzeitig haben es die Herren Harald und Hubert Kehmer zur Voraussetzung für den Zusammenschluss gemacht, dass sie weiterhin mittelbar an der Kehmer Versicherungsmakler GmbH und somit auch an deren Geschäftsentwicklung mehrheitlich beteiligt sind. Die Gesellschaft erhält mit der Beteiligung der Gesellschafter der Kehmer Versicherungsmakler GmbH gerade auch als Aktionäre zusätzliche wertvolle Expertise und Kontakte, die sich in die Geschäftsstrategie einfügen und diese unterstützen.

2. Geeignetheit und Erforderlichkeit

Der Bezugsrechtsausschluss ist geeignet und erforderlich, um den dargestellten Zweck der Transaktion zu erreichen. Die beschriebene Sachkapitalerhöhung unter Einbringung der Geschäftsanteile an der Kehmer Versicherungsmakler GmbH ist die einzige realistische Möglichkeit für einen Zusammenschluss der beiden Unternehmen und Voraussetzung für eine nachhaltige Geschäftspolitik. Ohne den Bezugsrechtsausschluss für die Aktionäre wäre es der Gesellschaft nicht möglich, die Geschäftsanteile an der Kehmer Versicherungsmakler GmbH zu erwerben, um damit ihre Geschäftstätigkeit weiter auszubauen und operativ zu stärken.

Mögliche Alternativen für die Durchführung der geplanten Transaktion wurden vom Vorstand geprüft, sind jedoch aus den vorgenannten Gründen nicht praktikabel bzw. nicht geeignet, um den im Interesse der Gesellschaft liegenden Zweck zu erreichen. Der Gesellschaft bietet sich eine einmalige Chance, die sie nur durch Ausgabe neuer Aktien an die Herren Harald und Hubert Kehmer ergreifen kann.

3. Verhältnismäßigkeit

Der Ausschluss des Bezugsrechts steht auch im angemessenen Verhältnis zu möglichen Nachteilen der Aktionäre der Gesellschaft. Eine wirtschaftliche Verwässerung ist durch die Transaktion nicht zu erwarten. Zum einen übersteigt der Wert der erworbenen Anteile an der Kehmer Versicherungsmakler GmbH den Ausgabewert deutlich. Zum anderen liegt auch der Ausgabebetrag der neuen Aktien von EUR 2,00 noch deutlich über dem Börsenkurs der letzten drei Monate von mind. EUR 1,20 und max. EUR 1,50. Den Aktionären bleibt es schließlich unbenommen, die quotale Verwässerung ihrer Beteiligung durch den Zukauf von Aktien über die Börse zu kompensieren.

Soweit Nachteile der Aktionäre etwa doch anzunehmen sind, überwiegt das Interesse der Gesellschaft am Erwerb der Kehmer Versicherungsmakler GmbH als bedeutender Schritt für die Schaffung eines nachhaltigen Unternehmens.

Auch durch die Gewinnbezugsberechtigung der neuen Aktien für das gesamte Geschäftsjahr, in dem sie entstehen, entstehen den aktuellen Aktionären keine nennenswerten Nachteile, zumal die Zeichnung der neuen Aktien in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu dieser Hauptversammlung stattfinden soll.

Auslage von Unterlagen

Die Unterlagen zu Punkt 1 der Tagesordnung, nämlich

der Jahresabschluss der Bavaria Venture Capital & Trade AG zum 31. Dezember 2017;

der Jahresabschluss der Bavaria Venture Capital & Trade AG zum 31. Dezember 2018;

der Jahresabschluss der Kehmer Versicherungsmakler GmbH zum 31. Dezember 2017;

der Jahresabschluss der Kehmer Versicherungsmakler GmbH zum 31. Dezember 2018;

die zusammenfassenden Ergebnisse des Gutachtens über die indikative Bewertung der Kehmer Versicherungsmakler GmbH, Übach-Palenberg, sowie

der Bericht des Vorstands zu Punkt 1 der Tagesordnung über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts

liegen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Bavaria Venture Capital & Trade AG, Carlstr. 50, 52531 Übach-Palenberg, zur Einsicht der Aktionäre zu den üblichen Geschäftszeiten aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen werden ferner in der Hauptversammlung ebenfalls zugänglich sein.

Anforderungen bitten wir ausschließlich an die folgende Adresse zu richten:

Bavaria Venture Capital & Trade AG
Carlstr. 50
52531 Übach-Palenberg
Telefax: +49 2451 4901006
E-Mail: info@bvcag.com

Adressen für die Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes, für Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur außerordentlichen Hauptversammlung und den Nachweis des Anteilsbesitzes an:

GFEI Aktiengesellschaft
c/o Bavaria Venture Capital & Trade AG
Ostergrube 11
30559 Hannover
Fax: +49 (0)511 – 47402319
E-Mail: hv@gfei.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Anträge, Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung:

Bavaria Venture Capital & Trade AG
Carlstr. 50
52531 Übach-Palenberg
Telefax: +49 2451 4901006
E-Mail: info@bvcag.com

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nicht-börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig angemeldet haben und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung – also den 28. Februar 2020, 0.00 Uhr –, nachgewiesen haben. Der Nachweis ist durch eine in Textform (§ 126b BGB) erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz zu erbringen. Die Anmeldung hat der Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Frist unter der in der Einberufung genannten Adresse zuzugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung – also bis zum 13. März 2020, 24.00 Uhr – unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

Hinweise zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Darüber hinaus werden die Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter für damit in Zusammenhang stehende Zwecke und zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre sowie etwaiger Aktionärsvertreter übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter dem folgenden Link:

http://www.bvcag.com/Investor_Relations.html

 

Übach-Palenberg, im Februar 2020

Bavaria Venture Capital & Trade AG

– Der Vorstand –

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