Bayer Aktiengesellschaft – Dividendenbekanntmachung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Bayer Aktiengesellschaft
Leverkusen
Gesellschaftsbekanntmachungen Dividendenbekanntmachung 29.04.2019

Bayer Aktiengesellschaft

Leverkusen

– ISIN DE000BAY0017 –

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung vom 26. April 2019 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von Euro 2.611.145.499,20 zur Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,80 je Stückaktie auf die 932.551.964 dividendenberechtigten Stückaktien zu verwenden.

Die Dividende wird ab dem 2. Mai 2019 grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375%) sowie ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer durch die in die Dividendenabwicklung einbezogenen Kreditinstitute ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank Aktiengesellschaft.

Unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung ihres Wohnsitzfinanzamts vorgelegt haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären kann der Steuerabzug nach Maßgabe des für den Aktionär anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens vom Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag ermäßigt werden.

 

Leverkusen, den 29. April 2019

Bayer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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