Bayerische Löwenbrauerei Franz Stockbauer AG – 110. ordentliche Hauptversammlung

Bayerische Löwenbrauerei Franz Stockbauer Aktiengesellschaft

Passau

Einladung zur 110. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Freitag, 12. August 2022, 11:00 Uhr,

in die Heilig-Geist-Kirche,
Heiliggeistgasse 8, 94032 Passau,

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

 

 

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 758.778,56 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Markus Schröder für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

5.

Satzungsänderung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

§ 14 der Satzung erhält folgende Fassung:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste, zum Ende des Geschäftsjahres zu zahlende Vergütung von 3.000,00 Euro. Der Vorsitzende erhält 6.000,00 Euro und seine Stellvertreter 4.500,00 Euro.

Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede Sitzung des Aufsichtsrats, an der es teilgenommen hat, ein zum Ende des Geschäftsjahres zahlbares Sitzungsgeld von 300,00 Euro pro Sitzung.

Ändert sich der von dem Statistischen Bundesamt veröffentliche „Verbraucherpreisindex für Deutschland“ auf der Basis 2015 = 100 gegenüber dem für den Monat Dezember 2022 veröffentlichten Index um mindestens 10%, so ändern sich automatisch die Vergütung und das Sitzungsgeld der Mitglieder des Aufsichtsrates im gleichen Verhältnis. Die Änderung wird im folgenden Geschäftsjahr wirksam. Bei jeder weiteren Indexänderung gegenüber der jeweils letzten Änderung der Vergütung und des Sitzungsgeldes ist die Regelung entsprechend anwendbar.

Soweit den Aufsichtsratsmitgliedern Aufwendungen durch eine auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer entstehen, werden auch diese Auslagen ersetzt.

Die Regelungen dieses § 14 gelten erstmals für das Geschäftsjahr 2022.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Landestreuhand Weihenstephan GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Freising, für das Geschäftsjahr 2022 zum Abschlussprüfer zu wählen.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bestimmt sich nach § 17 der Satzung der Gesellschaft, der wie folgt lautet:

„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die bei einem deutschen Notar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen in den üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien oder die Bescheinigung einer Wertpapiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, dass zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung mindestens drei Werktage (ausgenommen Samstag) frei bleiben.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von diesem auszustellende Bescheinigung spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen, ebenso ist, falls nicht die Anmeldung beim Vorstand unter Vorlage der Aktien erfolgt, ein von der Wertpapiersammelbank ausgestellter Hinterlegungsschein spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben.“

Die Hinterlegung kann außer bei den in der Satzung bezeichneten Stellen auch bei der Gesellschaftskasse oder bei der Sparkasse Passau, vertreten durch die Deutsche WertpapierService Bank AG, Hauptversammlung und Gattungsdaten (DPHVG), Landsberger Str. 187, 80687 München, Fax-Nr. 069/​5099-1110, HV-Eintrittskarten@dwpbank.de, erfolgen.

Auf Grund der aktuellen Situation, hervorgerufen durch das Corona-Virus, sind für diese Hauptversammlung folgende Punkte zu beachten:

Einlass in den Versammlungsraum ab 10.30 Uhr

Einhaltung der gültigen gesetzlichen Hygiene- und Abstandsregeln (aktuelle Bestimmungen werden am Einlass ausgelegt und sind zu beachten)

 

Passau, im Juni 2022

Bayerische Löwenbrauerei
Franz Stockbauer Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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