Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

München

ISIN DE0005190003 / WKN 519000 (Stammaktie) und
ISIN DE0005190037 / WKN 519003 (Vorzugsaktie ohne Stimmrecht)

Bekanntmachung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital
unter Ausschluss des Bezugsrechts

Der Vorstand der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft hat am 17. November 2020 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von 658.862.500 EUR um 822.000 EUR auf 659.684.500 EUR durch Ausgabe von 822.000 Stück neuen, auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht im Nennbetrag von jeweils 1 EUR, die den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen, zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt unter teilweiser Ausnutzung der Ermächtigung in § 4 Ziffer 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2019) für die Zwecke eines Mitarbeiteraktienprogramms.

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist gemäß § 4 Ziffer 5 der Satzung ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden mit Gewinnanteilberechtigung für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2021 ausgegeben.

Der Aufsichtsrat (Prüfungsausschuss) hat diesem Beschluss des Vorstands am 19. November 2020 zugestimmt.

 

München, 19. November 2020

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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