Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

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Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG 27.03.2020

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

München

Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft („BMW AG“) erklären zu den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“:

1.

Seit Abgabe der letzten Erklärung im Dezember 2018 hat die BMW AG sämtlichen am 24. April 2017 im Bundesanzeiger amtlich bekannt gemachten Empfehlungen (Kodexfassung vom 7. Februar 2017) entsprochen, wie angekündigt mit Ausnahme der Ziffer 4.2.5 Satz 5 und Satz 6.

2.

Gemäß Ziffer 4.2.5 Satz 5 und 6 des Kodex sollen im Vergütungsbericht bestimmte Informationen zur Vorstandsvergütung in vorgegebenen Mustertabellen angegeben werden. Von diesen Empfehlungen wurde bisher abgewichen wegen der Übersichtlichkeit und Allgemeinverständlichkeit des Vergütungsberichts, der voraussichtlichen Änderungen des Vergütungsberichts infolge der Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie und der durch die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex angekündigten Streichung der besagten Tabellen. Auf Grund der eingetretenen Verzögerungen bei den letzten beiden Schritten wird die Empfehlung zu den Mustertabellen nun im Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2019 beachtet.

3.

Die BMW AG wird künftig sämtlichen am 24. April 2017 im Bundesanzeiger amtlich bekannt gemachten Empfehlungen (Kodexfassung vom 7. Februar 2017) entsprechen.

 

München, im Dezember 2019

Der Vorstand                Der Aufsichtsrat

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