Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, München – Dividendenbekanntmachung (ISIN DE0005190003 / WKN 519000 (Stammaktie) und ISIN DE0005190037 / WKN 519003 (Vorzugsaktie ohne Stimmrecht))

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

München

Dividendenbekanntmachung

ISIN DE0005190003 /​ WKN 519000 (Stammaktie) und
ISIN DE0005190037 /​ WKN 519003 (Vorzugsaktie ohne Stimmrecht)

Die 102. ordentliche Hauptversammlung hat am 11. Mai 2022 beschlossen, den Bilanzgewinn
des Geschäftsjahres 2021 in Höhe von 3.827.306.018,68 € wie folgt zu verwenden:

 
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 5,82 €
je Vorzugsaktie ohne Stimmrecht im Nennbetrag von 1 €
auf das dividendenberechtigte Grundkapital (57.686.234 Vorzugsaktien),
das sind:
335.733.881,88 €
Ausschüttung einer Dividende von 5,80 €
je Stammaktie im Nennbetrag von 1 €
auf das dividendenberechtigte Grundkapital (601.995.196 Stammaktien),
das sind:
3.491.572.136,80 €
Bilanzgewinn 3.827.306.018,68 €

 

Die Dividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag zur Zahlung
fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die Auszahlung ist daher für den 16. Mai 2022 vorgesehen.
Die Dividende wird ab diesem Tag über die Clearstream Banking AG durch die Depotbanken
grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag
auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer
ausbezahlt.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei inländischen
Aktionären, die ihrer Depotbank eine „Nicht-Veranlagungsbescheinigung“ des für sie
zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für
inländische Aktionäre, die bei ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht
haben, soweit das Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen
aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen.

 

München, im Mai 2022

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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