Bayerische Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft: Ordentliche Hauptversammlung

Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Beilngries

Einladung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre am Montag, den 10. Mai 2021, um 11.30 Uhr zur stattfindenden virtuellen ordentlichen Hauptversammlung ein.

Die ordentliche Hauptversammlung wird ausschließlich als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die virtuelle Hauptversammlung wird in voller Länge für im Aktienregister eingetragenen Aktionäre in Bild und Ton live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich über das zur Verfügung gestellte Abstimmungsportal oder über Vollmachtserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Verbandsgebäude des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. Türkenstr. 22-24, 80333 München.

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2020 von 38.495.401,95 € wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von 3,20 € je Stückaktie auf das für das Geschäftsjahr
2020 dividendenberechtigte Grundkapital von 241.104.896,00 €
30.138.112,00 €
Gesamtanzahl Stückaktien: 9.418.160
b) Vortrag auf neue Rechnung 8.357.289,95 €
Bilanzgewinn 2020 38.495.401,95 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit des derzeit bestellten Aufsichtsrates endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat schlägt im Einvernehmen mit den zuständigen Gremien des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V. folgende Herren vor:

a)

Zur Wiederwahl in den Aufsichtsrat:

Wolfgang Altmüller
Vorstandsvorsitzender der meine Volksbank Raiffeisenbank eG

Dr. Jürgen Gros
Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.

Claus Jäger
Sprecher des Vorstands der Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg eG

Gottfried Kneißl
Vorstandsvorsitzender der Raiffeisenbank Pfeffenhausen-Rottenburg-Wildenberg eG

Dr. Hermann Starnecker
Sprecher des Vorstands der VR Bank Augsburg-Ostallgäu eG

b)

Zur Neuwahl in den Aufsichtsrat:

Jürgen Dünkel
Vorstandsmitglied der VR Bank Bayreuth-Hof eG

Andreas Müller
Vorstandsmitglied der VR Bank München Land eG

Wolfgang Völkl
Sprecher des Vorstands der Volksbank-Raiffeisenbank Regensburg-Schwandorf eG

Dr. Gerhard Walther
Vorstandsvorsitzender der VR-Bank Mittelfranken West eG

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat besteht aus neun Mitgliedern.

Der Aufsichtsrat setzt sich nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen, da die Gesellschaft keine Arbeitnehmer hat.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DGR Deutsche Genossenschafts-Revision Wirtschaftsprüfungsgesellschaft GmbH, Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme spätestens am 7. Mai 2021 bei der Gesellschaft schriftlich angemeldet haben, wobei als Ausweis die Eintragung im Aktienregister dient.

Weitere Angaben und Hinweise: Informationen zur Durchführung der virtuellen Hauptversammlung

Auf Grundlage von § 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr.14 2020, S. 570) in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt I Nr. 67 2020, S. 3328) (nachfolgend »COVID-19-Gesetz«) hat der Vorstand der Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung gemäß § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Dies führt zu Modifikationen in den Abläufen der Hauptversammlung und bei den Rechten der Aktionäre. Die gesamte Hauptversammlung wird für im Aktienregister eingetragenen Aktionäre vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) ist ausgeschlossen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten erfolgt ausschließlich durch das eingerichtete Abstimmungsportal oder durch Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Den Aktionären wird ein Fragerecht im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt. Schließlich können Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zur Niederschrift erklären.

 

Beilngries im April 2021

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.