Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Bayerische Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Beilngries

Einladung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Montag, den 9. Mai 2022, um 14.30 Uhr
im Hotel am Badersee, Badersee 1-5, 82491 Grainau, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein.*

Zu Beginn der Hauptversammlung werden Herr Uwe Fröhlich, Co-Vorstandsvorsitzender
der DZ BANK AG, über „Aktuelles aus der DZ BANK AG“ und Herr Professor Klaus Josef
Lutz, Vorstandsvorsitzender der BayWa AG, über “Aktuelles aus der BayWa AG“ berichten.

 
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 mit dem Bericht
des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2021 über 62.389.417,49 €
wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende von 5,50 € je Stückaktie auf das für das Geschäftsjahr
2021 dividendenberechtigte Grundkapital von 241.104.896,00 €
51.799.880,00 €
Gesamtanzahl Stückaktien: 9.418.160
b) Vortrag auf neue Rechnung 10.589.537,49 €
Bilanzgewinn 2021 62.389.417,49 €
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Dr. Jürgen Gros
ehem. Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.

hat sein Amt zum 31.12.2021 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat schlägt im Einvernehmen mit den zuständigen Gremien des Genossenschaftsverbandes
Bayern e.V. bis zum Ende der laufenden Amtszeit (Hauptversammlung im Jahr 2026) vor:

Gregor Scheller
Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes Bayern e.V.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die DGR Deutsche Genossenschafts-Revision Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
GmbH, Bonn, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme spätestens am 5. Mai 2022 bei der Gesellschaft
schriftlich angemeldet haben, wobei als Ausweis die Eintragung im Aktienregister dient.

*) Es gelten die zu der Zeit gültigen Corona-Regeln.

 

Beilngries, im März 2022

 

Der Vorstand

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