Bayerische Vermögen AG, Vermögensbetreuung für private Kunden Aktiengesellschaft: Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2020

Bayerische Vermögen AG

München

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2020
(virtuelle Hauptversammlung)

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 19. November 2020, um 10:00 Uhr,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Bayerische Vermögen AG ein.

Die außerordentliche Hauptversammlung 2020 der Bayerische Vermögen AG findet nach Maßgabe des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Art. 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Bundesgesetzblatt I 2020, S. 569, nachfolgend Covid-19-Gesetz) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten statt. Die Hauptversammlung wird im Wege der Bild- und Tonübertragung für alle Aktionäre zugänglich sein. Ort der außerordentlichen Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes (AktG) ist das Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München.

Nähere Informationen zur Teilnahme der Aktionäre an der Hauptversammlung finden Sie unter II.

I. Tagesordnung

TOP 1

Beschlussfassung über eine Zustimmung der Hauptversammlung zu einem Maßnahmenpaket bestehend aus (1) der Übertragung des Privatkundengeschäfts am Standort München der Bayerische Vermögen AG auf die Value Asset Management GmbH, (2) der Einbringung der MFI Asset Management GmbH in die BV Holding AG, (3) der Übertragung der Value Asset Management GmbH auf die BV Holding AG und (4) der Vorbereitung der Ausschüttung der Stammaktien der BV Holding AG an die Aktionäre der Bayerische Vermögen AG

a)

Vorbemerkungen

Die Bayerische Vermögen AG beabsichtigt, im Anschluss an die außerordentliche Hauptversammlung 2020, die Fassung der erforderlichen Beschlüsse der Aktionäre vorausgesetzt, ein Maßnahmenpaket aus den folgenden Maßnahmen umzusetzen:

Abschluss eines Einbringungsvertrages zwischen der Bayerische Vermögen AG und ihrer Tochtergesellschaft Value Asset Management GmbH zwecks Übertragung des gesamten Privatkundengeschäfts am Standort München, welches derzeit noch von der Bayerische Vermögen AG betrieben wird, auf die Value Asset Management GmbH.

Abschluss eines Einbringungsvertrages zwischen der Bayerische Vermögen AG und ihrer Tochtergesellschaft BV Holding AG, zwecks Übertragung:

sämtlicher Geschäftsanteile an der MFI Asset Management GmbH an die BV Holding AG; sowie

sämtlicher Geschäftsanteile an der Value Asset Management GmbH an die BV Holding AG.

Vorbereitung der Ausschüttung der Stammaktien der BV Holding AG an die Aktionäre der Bayerische Vermögen AG im Jahr 2021.

Die Einbringungsverträge sind zwischen den jeweiligen Vertragsparteien verhandelt worden und liegen der Hauptversammlung zur Einsichtnahme vor. Eine Anpassung der Verträge im Nachgang zu der außerordentlichen Hauptversammlung wird nur sofern und soweit erfolgen, als dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder um das grundlegende wirtschaftliche Verständnis zwischen den Vertragsparteien klar- bzw. richtigzustellen, sowie um Auslegungsschwierigkeiten oder offensichtliche Widersprüche zu vermeiden.

b)

Wesentlicher Inhalt des Einbringungsvertrages über das Privatkundengeschäft

Der zur Beschlussfassung anstehende Einbringungsvertrag über das Privatkundengeschäft am Standort München mit der Value Asset Management GmbH hat folgenden wesentlichen Inhalt:

Vertragsparteien:

(1) Bayerische Vermögen AG (im Folgenden BV-AG), als übertragende Gesellschaft und

(2) Value Asset Management GmbH, als übernehmende Gesellschaft.

Gegenstand des Einbringungsvertrages

Gegenstand des Einbringungsvertrages mit der Value Asset Management GmbH sind sämtliche materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, die dem Privatkundengeschäft der BV-AG, welches am Standort München betrieben wird, wirtschaftlich und rechtlich zuzuordnen sind. Zu diesen Vermögensgegenständen zählen beispielsweise die gesamte Betriebs- und Geschäftsausstattung des Privatkundengeschäfts, sämtliche Kunden-, Beratungs- und Dienstleistungsverträge aus dem Privatkundenbereich, alle Software-Nutzungsrechte, Datenbankzugänge, Büroausstattungen, Domains sowie Lizenzen etc., die bei der Erbringung von Dienstleistungen an die Privatkunden am Standort München zum Einsatz kommen. Sofern von der Vereinbarung einheitliche Vermögensgegenstände betroffen sind, die zum Teil sowohl der BV-AG als auch der Value Asset Management GmbH zuzuordnen sind oder zugeordnet werden müssen, sind diese Vermögensgegenstände – soweit rechtlich und tatsächlich möglich – entsprechend dem wirtschaftlichen Grundverständnis der Vereinbarung zu teilen bzw. den Gesellschaften zuzuweisen und im Anschluss entsprechend dieser Teilung bzw. Zuweisung zu übertragen. Auch die Mitarbeiter, welche dem Privatkundengeschäft am Standort München zuzuordnen sind, sind von dem Einbringungsvertrag mit umfasst und werden daher von der BV-AG auf die Value Asset Management GmbH übergehen, soweit sie einem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf die Value Asset Management GmbH nicht widersprechen.

Nicht übertragen werden dagegen beispielsweise Anteile, welche die Bayerische Vermögen AG an ihren Tochtergesellschaften hält, Kassenbestände bzw. Guthaben bei Kreditinstituten sowie solche Vermögensgegenstände, die nicht dem Privatkundengeschäft, sondern dem bei der BV-AG verbleibenden zugeordnet werden können.

Gegenleistung

Die Übertragung der Vermögensgegenstände des Privatkundengeschäfts, welche dem Standort München zugeordnet werden können, soll in einer Weise erfolgen, die das bilanzielle Eigenkapital der Value Asset Management GmbH stärkt, was unter anderem auch der Erfüllung der angemessenen Eigenmittelausstattung der Value Asset Management GmbH im Sinne der Verordnung EU 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung) dient. Zu diesem Zweck soll die Einbringung der Vermögensgegenstände in einer freiwilligen sonstigen Zuzahlung in das Eigenkapital der Value Asset Management GmbH auf schuldrechtlicher Basis im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB erfolgen. Darüber hinaus wird keine weitere gesonderte Gegenleistung, insbesondere keine Zahlung eines Kaufpreises oder Ähnliches, geschuldet.

Garantien und Haftung

Der Einbringungsvertrag enthält einen, in Anbetracht der Umstände des konkreten Einzelfalls, angemessenen Katalog an Garantien, wonach die zu übertragenden Vermögensgegenstände (i) wie im Einbringungsvertrag aufgeführt im Eigentum der BV-AG stehen (ii) die BV-AG über diese frei verfügen kann und (iii) diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Darüber hinaus sichert die BV-AG zu, dass sie rechtlich dazu befugt ist, den Einbringungsvertrag wirksam abzuschließen.

Die Haftung der BV-AG aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag wird, wie im Rahmen derartiger Vereinbarung üblich, so weit wie möglich auf die abgegebenen Garantien beschränkt. Eine solche Beschränkung ist typisch, da beide Vertragsparteien ein Interesse daran haben, die Haftung abschließend und vorhersehbar in dem Vertrag zu regeln, so dass es nicht zu Rechtsfolgen kommen kann, die für beide Parteien mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sind.

In Anbetracht dessen, dass die BV-AG keine Kaufpreiszahlung oder eine vergleichbare Vergütung für die Übertragung der Vermögensgegenstände erhält, ist die Haftung der BV-AG auf einen Betrag von EUR 25.000 beschränkt worden.

Vollzug

Der Abschluss des Einbringungsvertrages und die Übertragung der Vermögensgegenstände des Privatkundengeschäfts am Standort München hängen von den Zustimmungen der Aktionäre der BV-AG ab. Darüber hinaus wurde ein Vorbehalt vereinbart, soweit im Zusammenhang mit der Übertragung ein aufsichtsrechtliches Kontrollverfahren durchzuführen ist, was jedoch nach gegenwärtiger Kenntnis unwahrscheinlich ist.

Die Einbringung kann daher, nach Fassung der zustimmenden Beschlüsse der Aktionäre einerseits und nach formwirksamem Abschluss des als Entwurf vorgelegten Einbringungsvertrages andererseits, umgesetzt werden. Abweichend von einem sofortigen Vollzug der Vereinbarung sieht der Vertrag jedoch vor, dass soweit wie möglich eine wirtschaftliche und rechtliche Übertragung der Vermögensgegenstände zum 01. Januar 2021, 00:00 Uhr, erfolgen soll. Die Regelung gewährt den Vertragsparteien zum einen genügend Zeit, um einen möglichst einheitlichen Übergang des rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums zu realisieren. Zum anderen ist der gewählte Vollzugstag identisch mit dem Abgrenzungstag für die Rechnungslegungsperioden der beteiligten Gesellschaften, was die Bilanzierung der Vermögensübertragung wesentlich vereinfacht.

Steuern

Der Einbringungsvertrag beinhaltet eine steuerliche Regelung, welche die wirtschaftliche und rechtliche Übertragung zum 01. Januar 2021 nachbilden soll. Infolgedessen werden der BV-AG alle Steuerlasten zugeordnet, die Zeiträume vor dem 01. Januar 2021 betreffen. Alle Steuerlasten ab dem 01. Januar 2021 sind dagegen der Value Asset Management GmbH zugeordnet.

c)

Wesentlicher Inhalt des Einbringungsvertrages für die Übertragung der Anteile an der MFI Asset Management GmbH und der Value Asset Management GmbH auf die BV Holding AG

Der zur Beschlussfassung anstehende Einbringungsvertrag über die Einbringung sämtlicher Geschäftsanteile an der MFI Asset Management GmbH und der Value Asset Management GmbH in die BV Holding AG hat den folgenden wesentlichen Inhalt:

Vertragsparteien:

(1) BV-AG, als übertragende Gesellschaft und

(2) BV Holding AG, als übernehmende Gesellschaft.

Gegenstand des Einbringungsvertrages

Durch den Einbringungsvertrag werden sämtliche Geschäftsanteile der MFI Asset Management GmbH und der Value Asset Management GmbH, die derzeit von der Bayerische Vermögen AG gehalten werden, in die BV Holding AG eingebracht.

Gegenleistung

Die Einbringung der Geschäftsanteile in die BV Holding AG soll zugunsten der BV Holding AG eigenkapitalwirksam erfolgen. Dementsprechend soll die BV Holding keine gesonderte Gegenleistung für die Übertragung an die Bayerische Vermögen AG erbringen. Stattdessen soll die Übertragung im Wege einer sonstigen schuldrechtliche Zuzahlung in das Eigenkapital der BV Holding im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB vorgenommen werden.

Garantien und Haftung

Da der Einbringungsvertrag zwischen zwei verbundenen Unternehmen abgeschlossen wird, wurde nur ein sehr begrenzter Garantiekatalog vereinbart, der sich im Wesentlichen darauf beschränkt, dass die Bayerische Vermögen AG berechtigt und in der Lage ist, (i) den Einbringungsvertrag abzuschließen und (ii) die Geschäftsanteile an der MFI Asset Management GmbH und der Value Asset Management GmbH zu übertragen.

Vollzug

Die Übertragung der Geschäftsanteile hängt von der erfolgreichen Durchführung der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Kontrollverfahren ab, die im Zusammenhang mit der Übertragung von Anteilen von Gesellschaften, die eine Lizenz nach dem Kreditwesengesetz aufweisen, notwendig werden können. Der Abschluss der Vereinbarung wird zudem nur erfolgen, wenn die Aktionäre der Umsetzung zugestimmt haben. Unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen soll auch die Übertragung der Geschäftsanteile der MFI Asset Management GmbH und der Value Asset Management GmbH wirtschaftlich und rechtlich (erst) mit Wirkung zum 01. Januar 2021, 00:00 Uhr, erfolgen, insbesondere um eine einfache Bilanzierung der Vermögensübertragung zu ermöglichen.

d)

Durchführung einer Barkapitalerhöhung auf der Ebene der BV Holding AG und weitere schuldrechtliche Zuzahlungen in das Eigenkapital der BV Holding AG

Der Vorstand weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem unter c) beschriebenen Einbringungsvertrag auf der Ebene der BV Holding AG folgende weiteren Maßnahmen erfolgen sollen:

Eine Barkapitalerhöhung, durch welche das Grundkapital der BV Holding AG um EUR 153.722 durch die Ausgabe von 153.722 neuen Stammaktien gegen Leistung einer Bareinlage von EUR 153.722 auf einen Betrag von EUR 253.722 erhöht wird. Diese Maßnahme dient allein dem Zweck, die Anzahl der Stammaktien, die von der BV Holding AG ausgegeben worden sind, an die Anzahl von Aktien anzupassen, wie sie derzeit in der Bayerische Vermögen AG vorzufinden sind. Diese Anpassung wiederum dient der Ermöglichung der Übertragung der Stammaktien an der BV Holding AG durch die Bayerische Vermögen AG an die Aktionäre der Bayerische Vermögen AG, welche im Rahmen einer Sachausschüttung im Jahr 2021 vorgenommen werden soll. Ohne die Barkapitalerhöhung wäre eine verhältniswahrende Ausschüttung im Jahr 2021 nicht möglich.

Des Weiteren wird die Bayerische Vermögen AG eine weitere sonstige schuldrechtliche Zuzahlungen in das Eigenkapital der BV Holding im Sinne des § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB vornehmen, um die BV Holding mit einer angemessenen Eigenmittelausstattung im Sinne der Verordnung EU 575/2013 (Kapitaladäquanzverordnung) zu versehen. Aktuell sind Zuzahlungen in einer Gesamthöhe von bis zu EUR 1.150.000 vorgesehen.

e)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgenden Zustimmungsbeschluss zu fassen:

a.

Dem Abschluss und dem Vollzug des Einbringungsvertrages zwischen der Bayerische Vermögen AG und der Value Asset Management GmbH zwecks Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände, die das Privatkundengeschäft der Bayerische Vermögen AG am Standort München ausmachen, von der Bayerische Vermögen AG auf die Value Asset Management GmbH wird hiermit zugestimmt.

b.

Dem Abschluss und dem Vollzug des Einbringungsvertrages zwischen der Bayerische Vermögen AG und der BV Holding AG zwecks Einbringung sämtlicher Geschäftsanteile der MFI Asset Management GmbH und der Value Asset Management GmbH in die BV Holding AG wird hiermit zugestimmt.

c.

Der Vorstand und, soweit rechtlich zur Mitwirkung verpflichtet, der Aufsichtsrat werden dazu ermächtigt, alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, um den Vollzug der von dieser Beschlussfassung erfassten Einbringungsverträge sicherzustellen, einschließlich die Einbringungsverträge anzupassen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder um das grundlegende wirtschaftliche Verständnis zwischen den Vertragsparteien klar- oder richtigzustellen, sowie um Auslegungsschwierigkeiten oder offensichtliche Widersprüche zu vermeiden.

d.

Der Vorstand und, soweit rechtlich zur Mitwirkung verpflichtet, der Aufsichtsrat werden dazu ermächtigt, eine Ausschüttung von Stammaktien der BV Holding AG an die Aktionäre der Bayerische Vermögen AG vorzubereiten, insbesondere das Grundkapital der BV Holding AG in dem notwendigen Umfang zu erhöhen, so dass den Aktionären der Bayerische Vermögen AG je Aktie an der Bayerische Vermögen AG eine neue Stammaktie an der BV Holding AG ausgeschüttet werden kann.

TOP 2

Gesonderte Abstimmung der Stammaktionäre (Sonderbeschluss) über die Zustimmung der Stammaktionäre zum Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. November 2020 über eine Zustimmung der Hauptversammlung zu einem Maßnahmenpaket bestehend aus (1) der Übertragung des Privatkundengeschäfts am Standort München der Bayerische Vermögen AG auf die Value Asset Management GmbH, (2) der Einbringung der MFI Asset Management GmbH in die BV Holding AG, (3) der Übertragung der Value Asset Management GmbH auf die BV Holding AG und (4) der Vorbereitung der Ausschüttung der Stammaktien der BV Holding AG an die Aktionäre der Bayerische Vermögen AG

a)

Vorbemerkungen

Gegenstand der Beschlussfassung der gesonderten Abstimmung der Stammaktionäre ist die Zustimmung der Stammaktionäre zu dem Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung zur Umsetzung der in diesem TOP 2 genannten Maßnahmen, die auch Gegenstand des unter TOP 1 genannten Beschlusses sind und dort näher beschrieben werden.

Der Zustimmungsbeschluss der Stammaktionäre in gesonderter Abstimmung soll rein vorsorglich und zur Vermeidung von rechtlichen Risiken erfolgen.

b)

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Stammaktionären vor, folgenden Zustimmungsbeschluss im Wege eines Sonderbeschlusses zu fassen:

Die Stammaktionäre erteilen in einer gesonderten Abstimmung durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem folgenden, unter TOP 1 der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. November 2020 zu fassenden Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung:

a.

Dem Abschluss und dem Vollzug des Einbringungsvertrages zwischen der Bayerische Vermögen AG und der Value Asset Management GmbH zwecks Übertragung sämtlicher Vermögensgegenstände, die das Privatkundengeschäft der Bayerische Vermögen AG am Standort München ausmachen, von der Bayerische Vermögen AG auf die Value Asset Management GmbH wird hiermit zugestimmt.

b.

Dem Abschluss und dem Vollzug des Einbringungsvertrages zwischen der Bayerische Vermögen AG und der BV Holding AG zwecks Einbringung sämtlicher Geschäftsanteile der MFI Asset Management GmbH und der Value Asset Management GmbH in die BV Holding AG wird hiermit zugestimmt.

c.

Der Vorstand und, soweit rechtlich zur Mitwirkung verpflichtet, der Aufsichtsrat werden dazu ermächtigt, alle weiteren Maßnahmen zu ergreifen und umzusetzen, um den Vollzug der von dieser Beschlussfassung erfassten Einbringungsverträge sicherzustellen, einschließlich die Einbringungsverträge anzupassen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder um das grundlegende wirtschaftliche Verständnis zwischen den Vertragsparteien klar- oder richtigzustellen, sowie um Auslegungsschwierigkeiten oder offensichtliche Widersprüche zu vermeiden.

d.

Der Vorstand und, soweit rechtlich zur Mitwirkung verpflichtet, der Aufsichtsrat werden dazu ermächtigt, eine Ausschüttung von Stammaktien der BV Holding AG an die Aktionäre der Bayerische Vermögen AG vorzubereiten, insbesondere das Grundkapital der BV Holding AG in dem notwendigen Umfang zu erhöhen, so dass den Aktionären der Bayerische Vermögen AG je Aktie an der Bayerische Vermögen AG eine neue Stammaktie an der BV Holding AG ausgeschüttet werden kann.

II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung

Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Hauptversammlung gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 Covid-19-Gesetz als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten in der Hauptversammlung oder eine Teilnahme im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 2 AktG ist damit ausgeschlossen.

Übertragung in Bild und Ton

Gemäß § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Covid-19-Gesetz wird die Hauptversammlung für angemeldete Aktionäre bzw. ihrer Bevollmächtigten live am 19. November 2020 ab 10:00 Uhr in Bild und Ton über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.bv-vermoegen.de/hv

vollständig übertragen. Um die virtuelle Hauptversammlung verfolgen zu können, müssen Aktionäre bzw. ihre Bevollmächtigten sich am Tag der Hauptversammlung mit den Zugangsdaten auf dem HV-Portal einloggen. Die Zugangsdaten werden den Aktionären zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugeschickt.

Adressen für die Anmeldung, für Gegenanträge und Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung an:

Bayerische Vermögen AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 21 0 27-288
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Folgende Adresse steht für Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung:

Bayerische Vermögen AG
Brienner Str. 53a
80333 München
Telefax: +49 (0)89 17 92 46 5 -11
E-Mail: willkommen@bv-vermoegen.de

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig und im Hinblick auf die Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes.

Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung

Zur Ausübung der Aktionärsrechte, einschließlich des Stimmrechts und des durch das COVID-19-Gesetz modifizierten Fragerechts, sind ausschließlich diejenigen Aktionäre (persönlich oder vertreten durch ihre Bevollmächtigten) berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und am Tag der virtuellen Hauptversammlung für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum 12. November 2020, 24.00 Uhr, zugehen. Zwecks Anmeldung erhalten die Aktionäre mit der Einladung individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des passwortgeschützten HV-Portals auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.bv-vermoegen.de/hv

übersandt. Mit den Zugangsdaten kann die Anmeldung durch erstmaliges Login über das HV-Portal vorgenommen werden. Das HV-Portal ist ab Anfang November zugänglich.

Die Anmeldung kann alternativ auch an die vorgenannte Adresse der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.

Die Aktien werden durch die Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der virtuellen Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Tag des Anmeldeschlusses am 12. November 2020 um 24.00 Uhr entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Tags des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tages der virtuellen Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister mehr vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 12. November 2020 um 24.00 Uhr. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des Technical Record Date bis zum Ende der Hauptversammlung am 19. November 2020 zugehen, werden im Aktienregister der Gesellschaft erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 19. November 2020 vollzogen. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen, damit sie ihre Aktionärsrechte in der Hauptversammlung wahrnehmen können.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist.

Hinweise zur Stimmrechtsausübung

Die Stimmrechtsausübung durch Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, ohne in einer Hauptversammlung physisch präsent zu sein, ist gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Covid-19-Gesetz nur im Wege der elektronischen Kommunikation (vom Gesetzgeber als „elektronische Briefwahl“ bezeichnet) oder durch Erteilung von Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich.

Verfahren für die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten (siehe dazu auch unten) können ihre Stimme per elektronischer Briefwahl abgeben. Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der elektronischen Briefwahl sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig zur virtuellen Hauptversammlung angemeldet haben.

Die Stimmabgabe per elektronischer Briefwahl kann über das HV-Portal vorgenommen werden. In diesem Fall ist die Stimmabgabe während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung möglich.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen Intermediär oder eine Vereinigung von Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten erforderlich. Bevollmächtigte können ebenso wenig wie Aktionäre physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Bevollmächtigte können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der elektronischen Briefwahl (siehe oben) oder durch Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Um die virtuelle Hauptversammlung verfolgen zu können, benötigen Bevollmächtigte die Zugangsdaten des Vollmachtgebers.

Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform und können der Gesellschaft bis spätestens 18. November 2020 um 24.00 Uhr (eingehend) postalisch, per E-Mail oder per Telefax an die vorgenannte Adresse der Gesellschaft übermittelt werden. Die Vollmachtserteilung bzw. ihr Widerruf kann auch elektronisch über das HV-Portal vorgenommen werden bis spätestens 18. November 2020 um 24.00 Uhr.

Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich durch die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen neben der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden, da ohne eine ausdrückliche Weisung keine Ausübung des Stimmrechts erfolgt. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt des Tagesordnungspunkts. Auch im Fall der Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter ist eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung erforderlich. Die Vollmacht und die Erteilung von Weisungen bedarf der Textform und kann bis spätestens 18. November 2020 um 24.00 Uhr (eingehend) postalisch, per E-Mail oder per Telefax an die vorgenannte Anschrift zur Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung übersandt werden. Für die Vollmachtserteilung mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter kann das Formular verwendet werden, welches den Aktionären mit der Einladung übersandt wird.

Die Vollmachtserteilung mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter kann auch über das HV-Portal vorgenommen werden. In diesem Fall ist die Vollmachtserteilung mit Weisungen während der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmung möglich.

Fragemöglichkeit der Aktionäre

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten haben gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz die Möglichkeit, Fragen einzureichen. Hierfür müssen sich Aktionäre und ihre Bevollmächtigten zuvor ordnungsgemäß anmelden. Der Vorstand entscheidet nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen er wie beantwortet. Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, dass Fragen der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten bis spätestens 16. November 2020, 24.00 Uhr, im Wege elektronischer Kommunikation im HV-Portal unter der Adresse

www.bv-vermoegen.de/hv

einzureichen sind.

Darüber hinaus steht den Aktionären und ihren Bevollmächtigten weder das Auskunftsrecht gemäß § 131 AktG noch ein Rede- und Fragerecht in und während der virtuellen Hauptversammlung zu.

Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung

Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können gemäß Art. 2 § 1 Abs. 2 S. 1 Nr.4 Covid-19-Gesetz Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung erklären. In Abweichung von § 245 Nr. 1 AktG wird auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung für die Wahrung der Anfechtungsberechtigung verzichtet. Der Widerspruch kann am Tag der virtuellen Hauptversammlung ab deren Beginn bis zu deren Schließung durch den Versammlungsleiter im Weg der elektronischen Kommunikation unter der Adresse

www.bv-vermoegen.de/hv

erklärt werden.

Hinweis zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich und kompakt zusammengefasst. Unsere Datenschutzhinweise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Internetadresse

https://www.bv-vermoegen.de/datenschutz/

zur Einsicht und zum Download zur Verfügung.

 

München, im Oktober 2020

Bayerische Vermögen AG

Der Vorstand

TAGS:
Comments are closed.