Bayerische Vermögen AG, Vermögensbetreuung für private Kunden Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2015

Bayerische Vermögen AG, Vermögensbetreuung für
private Kunden Aktiengesellschaft
Traunstein
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung am
15. Juli 2015 – Beginn 17.00 Uhr
im „Alten Kurhaus“, Saal „König Maximilian II.“

in 83435 Bad Reichenhall, Kurstraße 6
Bayerische Vermögen AG

Vermögensbetreuung für private Kunden

Aktiengesellschaft mit Sitz in Traunstein
Tagesordnung
TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Aufsichtsrats
TOP 2

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.
TOP 4

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hubert-Reh Vingerhoets Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kunstmühlstraße 14 in 83026 Rosenheim zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.
TOP 5

Aufhebung des genehmigten Kapitals VI

Die in § 4 Abs. 9 der Satzung enthaltene Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigtes Kapital VI) läuft zum 30.07.2015 aus. Die gemäß § 4 Abs. 9 bestehende Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigtes Kapital VI) wurde nicht ausgenutzt und soll nun aufgehoben werden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen, § 4 Abs. 9 ersatzlos zu streichen.
TOP 6

Genehmigtes Kapital VII

Die Bayerische Vermögen AG plant in den nächsten Jahren eine weitere Expansion in den bestehenden Geschäftsbereichen. Für den damit verbundenen Kapitalbedarf soll vorsorglich ein genehmigtes Kapital (genehmigtes Kapital VII) in Höhe von € 1.000.000,00 rechnerischer Nominalbetrag zur einmaligen oder mehrmaligen Ausnutzung bis 14.07.2020 geschaffen werden.

Den Aktionären wird grundsätzlich ihr gesetzliches Bezugsrecht eingeräumt. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ein darüber hinausgehender Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre findet nicht statt.

Werden Bezugsrechte von den Altaktionären nicht oder nicht in vollem Umfang ausgeübt oder innerhalb der Bezugsfrist ein unwiderruflicher schriftlicher Verzicht erklärt, soll es dem Vorstand möglich sein, die frei werdenden Bezugsrechte im Interesse der Gesellschaft anderen Altaktionären und Investoren zu gleichen Bedingungen anzubieten. Der Bezug der neuen Aktien aus freiwerdenden Bezugsrechten soll nach den Altaktionären einem Kreis weiterer Zeichner, insbesondere Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartnern zu gleichen Bedingungen angeboten werden können. Dadurch soll erreicht werden, dass sich auch weitere Kunden und Geschäftspartner beteiligen können. Die Bayerische Vermögen AG erreicht dadurch eine noch stärkere Bindung von wichtigen Kunden und Geschäftspartnern.

Es wird vorgeschlagen, ein neues genehmigtes Kapital VII von € 1.000.000,00 zu schaffen und § 4 der Satzung folgend Absatz 11 anzufügen:

„Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital bis zum 14.07.2020 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens € 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von einem Euro zu erhöhen.

Den Aktionären wird grundsätzlich ihr gesetzliches Bezugsrecht eingeräumt. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ein darüber hinausgehender Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre findet nicht statt.

Werden Bezugsrechte von den Altaktionären nicht oder nicht in vollem Umfang ausgeübt oder innerhalb der Bezugsfrist ein unwiderruflicher schriftlicher Verzicht erklärt, soll es dem Vorstand möglich sein, die frei werdenden Bezugsrechte im Interesse der Gesellschaft anderen Altaktionären und Investoren zu gleichen Bedingungen anzubieten.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das genehmigte Kapital durch Ausgabe von Vorzugsaktien oder von Stammaktion auszugeben. Dabei sind die gesetzlichen Vorschriften über das Verhältnis der beiden Aktienarten, auch unter Berücksichtigung des bereits eingetragenen genehmigten Kapitals sowie eines etwa weiter vorhandenen genehmigten Kapitals und/oder bedingten Kapitals einzuhalten.

Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus diesem genehmigten Kapital zu ändern.“

Adressen für die Anmeldung und die Übersendung eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

Bayerische Vermögen AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: 089 / 30 90 37 46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Bayerische Vermögen AG
Gewerbepark Kaserne 5
83278 Traunstein
Telefax: 0861 / 7086-111
E-Mail: willkommen@bv-vermoegen.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, Vorzugsaktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der o.g. Adresse also bis zum Ablauf des 12. Juli 2015 zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen.

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.

Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung nach § 18 Abs. 1 der Satzung

Wir weisen darauf hin, dass die Hauptversammlung beschlussfähig ist, wenn mehr als ein Viertel des Grundkapitals vertreten ist. Ist das nicht der Fall, so ist eine Hauptversammlung, die mit der gleichen Tagesordnung innerhalb der nächsten drei Monate stattfindet, in jedem Falle beschlussfähig.

Traunstein, im Juni 2015

Der Vorstand

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