Bayerische Vermögen AG, Vermögensbetreuung für private Kunden Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2016

Bayerische Vermögen AG, Vermögensbetreuung für private Kunden
Aktiengesellschaft

Traunstein

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

am 20. Juli 2016 – Beginn 17.00 Uhr

im „Alten Kurhaus“, Saal „König Maximilian II.“

in 83435 Bad Reichenhall, Kurstraße 6

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn unter Einbeziehung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr wie folgt zu verwenden:

EURO
0,02 Euro Dividende für das Geschäftsjahr 2015
auf 2.158.426 Namensstammaktien
43.168,52
0,01 Euro Dividende für das Geschäftsjahr 2014 (Nachzahlung)
auf 1.647.413 vinkulierte Namensvorzugsaktien
16.474,13
0,03 Euro Dividende für das Geschäftsjahr 2015
auf 1.647.413 vinkulierte Namensvorzugsaktien
49.422,39
Vortrag auf neue Rechnung 229.185,10
Insgesamt 338.250,14

Der an die Aktionäre auszuschüttende Betrag vermindert sich um den Teilbetrag, der auf die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien, die gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Dieser Teilbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hubert-Reh Vingerhoets Kollegen GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kunstmühlstraße 14 in 83026 Rosenheim zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

TOP 6

Wahl von Ersatzmitgliedern des Aufsichtsrats

Das Mitglied des Aufsichtsrats Peter A. Feneberg hat sein Amt als Aufsichtsrat zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 20. Juli 2016 niedergelegt. Das Mitglied des Aufsichtsrats Ferdinand Fiedler hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied zum 30.06.2016 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Mitgliedern zusammen.

Für den Fall, dass ein Aufsichtsratsmitglied während der laufenden Amtsperiode sein Amt niederlegt oder anderweitig ausscheidet, wird gem. § 8 Abs. 4 der Satzung ein neues Aufsichtsratsmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds gewählt. Demzufolge erfolgt die Bestellung des neuen Aufsichtsratsmitglieds bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.

Nachdem Herr Ferdinand Fiedler das Amt des Aufsichtsratsmitglieds niedergelegt hat, beabsichtigen die entsendungsberechtigten Aktionäre ein Ersatzmitglied für Herrn Fiedler im Rahmen des Entsendungsrechts gem. § 8 Abs. 1 der Satzung in den Aufsichtsrat zu entsenden.

Somit ist von der Hauptversammlung lediglich ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen; dabei ist die Hauptversammlung nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Person in den Aufsichtsrat zu wählen:

Dr. Florian Dillinger Präsident der Matador Private Equity AG
CH-6055 Alpnach
TOP 7

Beschlussfassung über die Aufhebung der Nachzahlungspflicht der Vorzüge für Vorzugsaktionäre gem. § 5a Abs. 2 der Satzung

Die Gesellschaft gewährt den Inhabern von Vorzugsaktion gem. § 5a Abs. 1 der Satzung eine Vorab- und Mehrdividende. § 5a Abs. 2 der Satzung regelt die Nachzahlungspflicht der Vorzüge für den Fall, dass der Bilanzgewinn eines oder mehrerer Geschäftsjahre nicht zur Vorwegausschüttung von Euro 0,01 auf die Vorzugsaktien ausreicht.

Die Nachzahlungspflicht gem. § 5a Abs. 2 der Satzung war bislang Voraussetzung für die Ausgabe stimmrechtsloser Vorzugsaktien. Diese Regelung war jedoch für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute nachteilig, da Vorzugsaktien bei nachzuzahlendem Vorzug nach der Auslegung der Bafin weder als regulatorisches Kernkapital iSd Art. 28 I 1 lit. h Ziff. i, IV CRR-VO Nr. 575/2013 noch als zusätzliches Kernkapital iSd Art. 52 I 1 Ziff. iii der CRR-VO Nr. 575/2013 anerkannt werden. Durch die Aktienrechtsnovelle 2016 wurde deshalb das Erfordernis eines „nachzuzahlenden“ Vorzugs gestrichen und den Gesellschaften damit mehr Flexibilität in der Eigenkapitalausstattung gewährt.

Die Gesellschaft möchte die durch die Aktienrechtsnovelle 2016 geschaffene Möglichkeit der Abschaffung der Nachzahlungspflicht nutzen, da andernfalls aufgrund der Auslegungspraxis der Bafin eine deutliche Verschlechterung des aufsichtsrechtlichen Kernkapitals der Gesellschaft drohen würde.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:

Die Nachzahlungspflicht der Vorzüge gem. § 5a Abs. 2 der Satzung wird aufgehoben. § 5a Abs. 2 der Satzung wird sodann wie folgt neu gefasst:

„Reicht der Bilanzgewinn eines oder mehrerer Geschäftsjahre nicht zur Vorwegausschüttung von Euro 0,01 auf die Vorzugsaktien aus, ist die Gesellschaft nicht verpflichtet, die Vorzüge nachzuzahlen.“

Adressen für die Anmeldung und die Übersendung eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

Bayerische Vermögen AG
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: 089 / 8896 906 – 33
E-Mail: bayerische-vermoegen@better-orange.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Bayerische Vermögen AG
Gewerbepark Kaserne 5
83278 Traunstein
Telefax: 0861 / 7086-111
E-Mail: willkommen@bv-vermoegen.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, Vorzugsaktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der o.g. Adresse also bis zum Ablauf des 17.07.2016 zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 S. 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausgeübt werden.

 

Traunstein, im Juni 2016

Der Vorstand

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