Bayerische Vermögen AG, Vermögensbetreuung für private Kunden Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Bayerische Vermögen AG, Vermögensbetreuung für private Kunden Aktiengesellschaft

München

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

am

16. Juli 2018 – Beginn 10.00 Uhr

im Veranstaltungssaal des AZIMUT Hotel

in 81677 München, Kronstadterstrasse 6-8

Tagesordnung

TOP 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Aktiengesetz (AktG) gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 deshalb keinen Beschluss zu fassen.

TOP 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 169.751,85 wie folgt zu verwenden:

EURO
0,02 Euro Dividende für das Geschäftsjahr 2017 auf 2.158.426 Namensstammaktien 43.168,52
0,03 Euro Dividende für das Geschäftsjahr 2017 auf 1.647.413 Namensvorzugsaktien 49.422,39
Vortrag auf neue Rechnung 77.160,94
Insgesamt 169.751,85

Der nach den vorstehenden Bestimmungen an die Aktionäre auszuschüttende Betrag vermindert sich um den Teilbetrag, der auf die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses im Besitz der Gesellschaft befindlichen eigenen Aktien entfällt, da diese gem. § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Dieser Teilbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Anspruch der Aktionäre auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag (i.S.d. § 675n Abs. 1 Satz 4 BGB), das heißt am 19. Juli 2018, zur Auszahlung fällig.

TOP 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Vorstands gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

TOP 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats gesondert abzustimmen (Einzelentlastung).

TOP 5

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMC Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bavariastraße 7, 80336 München zum Abschlussprüfer und, da die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2018 erstmals einen Konzernabschluss erstellen wird, zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen.

TOP 6

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher gegenwärtigen Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 16. Juli 2018. Der Aufsichtsrat ist dadurch komplett neu zu besetzen. Untenstehende Kandidaten werden der Hauptversammlung vorgeschlagen, als Mitglieder des Aufsichtsrats zu bestellen.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 8 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen, wobei die Bestellung jeweils für die Zeit vom Ablauf der Hauptversammlung am 16. Juli 2018 bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, erfolgt:

a) Meinolf Pousset President der Mega Metals & Alloys, LLC

Aufsichtsrat Bayerische Vermögen AG, ehemals Neue Vermögen AG, seit 2008, wohnhaft in München

b) Klaus Pass Selbständiger Anwalt

Aufsichtsrat Bayerische Vermögen AG, ehemals Neue Vermögen AG, seit 2013, wohnhaft in München

c) Utz-Dieter Bolstorff Pensionär

Ehemaliger persönlich haftender Gesellschafter Merck Fink & Co, München, wohnhaft in München

d) Zum Ersatzmitglied sämtlicher vorbenannter, neu zu bestellender Mitglieder des Aufsichtsrats wird gewählt
Josef Huber Bankkaufmann

Ehemaliger Vermögensberater der Bayerische Vermögen AG, wohnhaft in Siegsdorf

Das Ersatzmitglied wird Mitglied des Aufsichtsrats, wenn ein Aufsichtsratsmitglied, für welches er als Ersatzmitglied gewählt wird, vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung nicht vor diesem Ausscheiden einen Nachfolger wählt. Die Amtszeit des in den Aufsichtsrat nachgerückten Ersatzmitglied endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung, in der ein Nachfolger für das jeweils ersetzte Aufsichtsratsmitglied gewählt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des Letzteren abgelaufen wäre. Das in den Aufsichtsrat nachgerückte Ersatzmitglied erlangt seine Stellung als Ersatzmitglied zurück, wenn die Hauptversammlung für ein vorzeitig ausgeschiedenes, durch das Ersatzmitglied ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine Neuwahl vornimmt.

TOP 7

Aufheben des bedingten Kapitals

Die in § 4 Abs. 4 der Satzung enthaltene Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital) läuft zum 15.07.2018 aus. Die gemäß § 4 Abs. 4 bestehende Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital) wurde nicht ausgenutzt und soll nun aufgehoben werden.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor zu beschließen, § 4 Abs. 4 der Satzung ersatzlos zu streichen.

Adressen für die Anmeldung und die Übersendung eventueller Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge

Wir geben folgende Adresse für die Anmeldung und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises an:

Bayerische Vermögen AG
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 21 0 27-288
E-Mail: namensaktien@linkmarketservices.de

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge zur Verfügung:

Bayerische Vermögen AG
Brienner Str. 53a
80333 München
Telefax: +49 (0)89 17 92 46 5 -11
E-Mail: willkommen@bv-vermoegen.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie o.g. Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Stammaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts, Vorzugsaktionäre zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich mindestens sechs Tage vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der o.g. Adresse bis zum Ablauf des 09.07.2018, 24:00 Uhr, zugehen.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft entnehmen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 S. 4 AktG

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung ausgeübt werden.

 

München, im Juni 2018

Der Vorstand

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