Bayerisches Oberstes Landesgericht – Bestellung des gemeinsamen Vertreters Bayerische HypoVereinsbank AG 102 W 158/21 / 5 HK O 16228/08

Bayerisches Oberstes Landesgericht

München

Az. 102 W 158/​21

Bekanntmachung
des Bayerischen Obersten Landesgerichts

Bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht I ist das Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung für die ehemaligen Aktionäre der Bayerische HypoVereinsbank AG in zweiter Instanz anhängig. Antrags- und Beschwerdegegnerin ist die UniCredit S.p.A.

Nachdem Rechtsanwalt Grosse Walter, der mit Beschluss des Landgerichts München I vom 5. August 2009 (5 HK O 16228/​08) zum Gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre bestellt worden war, sein Amt durch Erklärung gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht vom 2. Januar 2023 niedergelegt hat, wird zum Gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten ehemaligen Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) nunmehr bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth
Wittelsbacherstraße 20
80469 München.

 

Dr. Fischer

Vorsitzender Richter am Obersten Landesgericht

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