Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft: Einladung zur Hauptversammlung

Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft

Bayreuth

Einladung zur (virtuellen) Hauptversammlung

Auf der Grundlage des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 22.12.2020 („COVID-19-Gesetz“) laden wir hiermit unsere Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ein.

Am Dienstag, den 16. November 2021, um 11.00 Uhr

Die virtuelle Hauptversammlung findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Hindenburgstraße 9, 95445 Bayreuth, statt.

Bitte beachten Sie, dass die Aktionäre sowie ihre Bevollmächtigen (mit Ausnahme des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters) die virtuelle Hauptversammlung nicht persönlich vor Ort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft verfolgen können.

Vielmehr wird die Hauptversammlung für die ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre und ihre Bevollmächtigten nur im passwortgeschützten HV-Bereich, der über einen Link auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https:/​/​www. bayreuther-bier.de/​hauptversammlung

erreichbar ist, in Ton und Bild übertragen.

Einzelheiten zu den Rechten der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten entnehmen Sie bitte den Hinweisen, die im Anschluss an diese Tagesordnung abgedruckt sind.

Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der Rosenschon . Stiefler . Waha Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bayreuth, versehenen Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

Die genannten Unterlagen sind von dem Zeitpunkt der Einberufung an über die Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​www. bayreuther-bier.de/​hauptversammlung

zugänglich. Sie werden dort auch während der virtuellen Hauptversammlung zugänglich sein und vom Vorstand, der Bericht des Aufsichtsrats vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, erläutert werden.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.

Freiwillige Hinweise der Gesellschaft zur Ausübung der Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung:

Die Gesellschaft ist als nicht-börsennotierte Gesellschaft lediglich zur Angabe der in der Satzung bzw. in § 121 Abs. 3 Satz 1 und 2 AktG genannten Bestandteile der Einberufung zur Hauptversammlung, d. h. zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie von Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung verpflichtet. Die nachfolgenden Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Verfolgung der Übertragung der virtuellen Hauptversammlung zu erleichtern.

a)

Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im Internet

Zur Verfolgung der Übertragung der virtuellen Hauptversammlung am 16. November 2021 im Internet und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis spätestens am 9. November 2021 bei der Gesellschaft unter einer der nachfolgenden Adressen anmelden und ihren Aktienbesitz nachweisen:

Post: Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft
Hindenburgstraße 9
95445 Bayreuth
E-Mail: hauptversammlung@bayreuther-bier.de

Zum Nachweis des Aktienbesitzes ist eine in Textform (§ 126b BGB) und in deutscher oder englischer Sprache ausgestellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz notwendig, welche sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. auf den 26. Oktober 2021, 00:00 Uhr, beziehen muss.

Nach fristgerechter Anmeldung einschließlich des Nachweises des Anteilsbesitzes erhält der Aktionär eine Anmeldebestätigung sowie die Zugangsdaten zum passwortgeschützten HV-Bereich der Gesellschaft. Es wird bei Anmeldung um Angabe einer E-Mail-Adresse des Aktionärs bzw. Bevollmächtigten gebeten. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten müssen sich mit den jeweiligen Zugangsdaten einloggen, um die virtuelle Hauptversammlung verfolgen zu können.

b)

Stimmabgabe durch Briefwahl

Aktionäre, die sich rechtzeitig angemeldet und den Nachweis des Anteilsbesitzes übermittelt haben, können ihr Stimmrecht – selbst oder durch Bevollmächtigte – im Wege der elektronischen Kommunikation (per E-Mail) oder schriftlich (per Post) ausüben („Briefwahl“).

Ihre Briefwahlstimmen per E-Mail oder per Post richten Sie bitte an die Gesellschaft wie folgt:

E-Mail: hauptversammlung@bayreuther-bier.de
Post: Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft
Hindenburgstraße 9
95445 Bayreuth

Die Briefwahlstimmen müssen bis spätestens zum Ende der Abstimmungen bei der Gesellschaft eingehen.

Ein entsprechendes Formular (dessen Verwendung nicht zwingend ist) steht im passwortgeschützten HV-Bereich auf der Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​www. bayreuther-bier.de/​hauptversammlung

zum Download zur Verfügung.

c)

Stimmabgabe durch Bevollmächtigte

Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären oder ein Kreditinstitut, ausüben lassen. Die Erteilung einer Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Auch in diesem Fall ist eine rechtzeitige Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung gemäß den oben in lit. a) genannten Bestimmungen erforderlich.

Die Vollmacht kann bis zum Beginn der jeweiligen Abstimmung per Post oder per E-Mail an nachgenannte Adressen erteilt, geändert oder widerrufen werden:

Post: Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft
Hindenburgstraße 9
95445 Bayreuth
E-Mail: hauptversammlung@bayreuther-bier.de

Bevollmächtigte können ebenfalls nicht physisch an der virtuellen Hauptversammlung teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre lediglich im Wege der Briefwahl, wie oben unter lit. b) beschrieben, oder durch Erteilung von (Unter-)Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, wie unten unter lit. d) beschrieben, ausüben.

d)

Stimmabgabe durch Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters

Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der Ausübung des Stimmrechts auch durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen, der an der Hauptversammlung teilnimmt.

Soweit Aktionäre den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen, müssen sie diesem in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

Auch in diesem Fall ist eine ordnungsgemäße Anmeldung zur virtuellen Hauptversammlung gemäß den oben in lit. a) genannten Bestimmungen erforderlich.

Die Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter und die Erteilung der Weisungen bedarf der Textform und kann bis zum Beginn der jeweiligen Abstimmung per Post oder per E-Mail an nachgenannte Adressen erteilt, geändert oder widerrufen werden:

Post: Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft
Hindenburgstraße 9
95445 Bayreuth
E-Mail: hauptversammlung@bayreuther-bier.de

Ein entsprechendes Vollmachtsformular (dessen Verwendung nicht zwingend ist) steht ebenfalls im passwortgeschützten HV-Bereich auf der Internetseite der Gesellschaft

https:/​/​www. bayreuther-bier.de/​hauptversammlung

zum Download zur Verfügung.

e)

Fragerechte gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 COVID-19-Gesetz

Den Aktionären und ihren Bevollmächtigten stehen Fragerechte im Wege der elektronischen Kommunikation zu. Der Vorstand der Gesellschaft hat beschlossen, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Versammlung im Wege der elektronischen Kommunikation einzureichen sind, um einen reibungslosen Ablauf der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Demgemäß werden nur solche Fragen berücksichtigt, die von angemeldeten Aktionären oder ihren Bevollmächtigten bis spätestens zum Ablauf des 14.11.2021 (24:00 Uhr) in Textform im Wege elektronischer Kommunikation per E-Mail (hauptversammlung@bayreuther-bier.de) übermittelt werden.

Die Beantwortung der Fragen erfolgt durch den Vorstand in der virtuellen Hauptversammlung. Dabei entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er die Fragen beantwortet.

f)

Widerspruchsmöglichkeit

Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die das Stimmrecht wie oben erläutert ausgeübt haben, haben abweichend von § 245 Nr. 1 AktG die Möglichkeit, ohne Erscheinen in der Hauptversammlung Widerspruch gegen einen, mehrere oder alle Beschlüsse der Hauptversammlung im Wege der elektronischen Kommunikation zu erklären. Eine gültige Erklärung des Widerspruchs setzt voraus, dass der Aktionär oder der Bevollmächtigte den Widerspruch unter Angabe des Beschlusses, gegen den sich der Widerspruch richtet, vor dem Ende der Hauptversammlung bei der Gesellschaft eingehend im Wege der elektronischen Kommunikation per E-Mail (hauptversammlung@bayreuther-bier.de) erklärt.

g)

Zugänglichmachung von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen

Folgende Adressen stehen für eventuelle Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten und für Wahlvorschläge zur Verfügung:

Post: Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft
Hindenburgstraße 9
95445 Bayreuth
E-Mail: hauptversammlung@bayreuther-bier.de

Diese Gegenanträge und Wahlvorschläge werden, soweit sie den anderen Aktionären gem. §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind, bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im Internet unter

https:/​/​www. bayreuther-bier.de/​hauptversammlung

veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis spätestens 01.11.2021 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingereicht werden. Diese Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Gegenantrag stellende oder den Wahlvorschlag machende Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung angemeldet ist.

Datenschutzrechtliche Hinweise

Die Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft – als verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO – (nachfolgend „Gesellschaft“) verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten der Aktionärsvertreter auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der virtuellen Hauptversammlung, für die Stimmrechtsausübung der Aktionäre sowie für die Verfolgung im Wege der elektronischen Zuschaltung rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS-GVO i. V. mit §§ 118 ff. AktG sowie i. V. mit dem COVID-19-Gesetz. Darüber hinaus können Datenverarbeitungen, die der Organisation der virtuellen Hauptversammlung dienlich sind, auf Grundlage überwiegender berechtigter Interessen erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO). Soweit die Aktionäre ihre personenbezogenen Daten nicht selbst zur Verfügung stellen, erhält die Gesellschaft diese in der Regel von dem Intermediär (= Depotbank), den der Aktionär mit der Verwahrung seiner Aktien beauftragt hat.

Die von der Gesellschaft für die Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten Dienstleister verarbeiten die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft und nur soweit dies für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter haben und/​oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung können personenbezogene Daten von Aktionären und Aktionärsvertretern entsprechend den gesetzlichen Vorschriften anderen Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt werden. Dies kann insbesondere erhobene Widersprüche sowie das Teilnehmerverzeichnis (§ 129 AktG) betreffen. Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen, die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter gegebenenfalls vorab eingereicht haben (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 des COVID-19-Gesetzes), behält sich der Vorstand vor, den Namen des Aktionärs bzw. des Aktionärsvertreters in der virtuellen Hauptversammlung zu nennen.

Die Gesellschaft löscht die personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen, insbesondere, wenn die personenbezogenen Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen haben die Aktionäre bzw. Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten und die Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei den Aufsichtsbehörden zu.

Werden personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO verarbeitet, steht den Aktionären bzw. Aktionärsvertretern unter den gesetzlichen Voraussetzungen zudem ein Widerspruchsrecht zu.

Für Anmerkungen und Rückfragen zu der Verarbeitung von personenbezogenen Daten erreichen Aktionäre und Aktionärsvertreter den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft wie folgt:

Projekt 29 GmbH & Co. KG
Herrn Richard Söldner
Ostengasse 14
93047 Regensburg

E-Mail: rs@projekt29.de
Telefon: 0941 2986930

Die Gesellschaft und die von ihr beauftragten Auftragsverarbeiter werden die zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung erhaltenen personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter nicht für Direktwerbung (Art. 21 Abs. 2 DS-GVO) nutzen oder verarbeiten.

Bayreuth, im Oktober 2021

DER VORSTAND
Hans-Joachim Leipold

Bayreuther Bierbrauerei Aktiengesellschaft – Hindenburgstraße 9 – 95445 Bayreuth
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Jeff Maisel – Vorstand: Hans-Joachim Leipold
Registergericht Bayreuth HRB 5

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