BayWa AG: Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts

BayWa Aktiengesellschaft

München

Mitteilung über Beschlussfassung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts)

WKN 519406, 519400, WKN A289VA
ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A289VA5

Der Vorstand der BayWa AG hat mit Beschluss vom 25. September 2020, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats, die Ermächtigung gemäß § 5 Absatz 2 der Satzung der BayWa AG (Genehmigtes Kapital 2020) teilweise ausgenutzt, um das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 90.314.398,72 um EUR 357.496,32 auf EUR 90.671.895,04 gegen Bareinlage durch Ausgabe von 139.647 neuen auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien an Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 2,56 zu erhöhen.

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist gemäß § 5 Absatz 2 Ziffer der Satzung ausgeschlossen. Die neuen Aktien werden mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab November 2020 ausgegeben.

Der Aufsichtsrat der BayWa AG hat der teilweisen Ausnutzung des genehmigten Kapitals am 8. Oktober 2020 zugestimmt.

 

München, im Oktober 2020

BayWa Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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