BayWa Aktiengesellschaft – Schaffung eines Genehmigten Kapitals

BayWa Aktiengesellschaft
München
Mitteilung gemäß § 30b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss
ISIN DE0005194062, DE0005194005, DE000A11QV85
WKN 519406, 519400, A11QV8

Die Hauptversammlung der BayWa AG hat am 19. Mai 2015 unter dem Tagesordnungspunkt 6 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital in der Zeit bis zum 18. Mai 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu nominal 5.000.000 Euro durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender vinkulierter Stückaktien gegen Bareinlage an Mitarbeiter der BayWa AG und der mit ihr im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen (Genehmigtes Kapital 2015). Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist der am 7. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnung zu entnehmen.

Die mit dem Genehmigten Kapital 2015 verbundene Satzungsänderung wurde am 2. Juni 2015 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam.

München, im Juni 2015

BayWa Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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