BBT Aktiengesellschaft, Stuttgart – Hinweis über die Verschmelzung der BBT Projektgesellschaft RB 108 GmbH mit der BBT Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

BBT Aktiengesellschaft

Stuttgart

Hinweis über die Verschmelzung der BBT Projektgesellschaft RB 108 GmbH mit der BBT Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 3 S. 2 UmwG

(1)

Die BBT Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Stuttgart (HR B 21786 des Amtsgerichts Stuttgart) beabsichtigt, im Wege der Verschmelzung das Vermögen ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft BBT Projektgesellschaft RB 108 GmbH mit dem Sitz in Stuttgart (HR B 758192 des Amtsgerichts Stuttgart) als Ganzes ohne deren Abwicklung gemäß §§ 2 Nr. 1, 60 ff, 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 46 ff. UmwG aufzunehmen.

(2)

Der Verschmelzungsvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit weder der Zustimmung der Alleingesellschafterin der BBT Projektgesellschaft RB 108 GmbH (§ 62 Abs. 4 S. 1 UmwG) noch der Gesellschafter der BBT Aktiengesellschaft (§ 62 Abs. 1 S. 1 UmwG).

(3)

Damit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der BBT Aktiengesellschaft zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, §§ 8 Abs. 3 S. 1 HS 2, 9 Abs. 2 und 3, 12 Abs. 3, 60 Abs. 1 UmwG.

(4)

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer Gesellschaft können Aktionäre der BBT Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der BBT Aktiengesellschaft erreichen, jedoch die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird.

(5)

Ab dem Tag der Beurkundung des Verschmelzungsvertrags liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der BBT Aktiengesellschaft der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der BBT Aktiengesellschaft und der BBT Projektgesellschaft RB 108 GmbH zur Einsicht der Aktionäre der BBT Aktiengesellschaft aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der BBT Aktiengesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

 

Stuttgart, den 28.09.2022

BBT Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

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