BCA AG – Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

BCA AG

Oberursel (Taunus)

ISIN DE0005144208
WKN 514420

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre der BCA AG mit dem Sitz in Oberursel zu der am Donnerstag, dem 25. August 2022, um 14:00 Uhr in der Hohemarkstraße 22, 61440 Oberursel, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der BCA AG ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BCA AG zum 31. Dezember 2021 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2021

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2021 in Höhe von 2.242.341,54 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Vorstands, Herrn Rolf Schünemann, Herrn Roman Schwarze sowie Herrn Dr. Frank Ulbricht, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2021 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Maximilian Beck, Herrn Ralf Berndt, Herrn Dr. Gerrit Böhm, Herrn Olaf Engemann, Herrn Dr. Andreas Eurich, Herrn Martin Gräfer, Herrn Rainer M. Jacobus, Herrn Dieter Knörrer, Herrn Holger Kreuzkamp, Herrn Frank Lamsfuß, Herrn Luca Pesarini, Herrn Roland Roider, Herrn Stephan Schinnenburg und Herrn Torsten Uhlig, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 60325 Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

6.

Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Es sollen drei neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 8 Abs. 1 der Satzung aus neun von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Bestellung erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung, soweit die Hauptversammlung bei ihrer Wahl nichts anderes bestimmt, jeweils für eine Amtszeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Martin Gräfer, Holger Kreuzkamp sowie Roland Roider endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 25. August 2022.

Es ist daher notwendig, drei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

6.1.

Herrn Martin Gräfer, München, Vorstandsvorsitzender der Bayerische Beamten Versicherung AG,

6.2.

Herrn Holger Kreuzkamp, Göttingen, Mitglied im Vorstand der myLife Lebensversicherung AG,

und

6.3.

Herrn Roland Roider, Roßdorf, Mitglied im Vorstand der Die Haftpflichtkasse VVaG,

für eine Amtszeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Allgemeine Hinweise

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie der Adressen für die Übersendung von Anmeldungen und Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen – mit Ausnahme der erwähnten Adressen – freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Ausliegende Unterlagen

Der Jahresabschluss nebst Lagebericht, der Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates sowie diese Einladung nebst Tagesordnung und der Gewinnverwendungsbeschluss des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 2 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in

den Geschäftsräumen am Sitz der BCA AG, Hohemarkstraße 22, 61440 Oberursel, aus und können im Internet unter

www.bca.de/​Hauptversammlung

bzw. unter

www.bca.de

im Menüpunkt „Investor Relations“ eingesehen werden. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan. Abschriften der Unterlagen werden auf Verlangen jedem Aktionär einmalig kostenlos und unverzüglich per einfacher Post übersandt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

Teilnahme und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung, also bis spätestens Montag, 22. August 2022 (24:00 Uhr), unter der nachfolgend genannten Adresse bei der Gesellschaft angemeldet haben:

BCA AG
c/​o Computershare Operations Center
80249 München
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und die sich rechtzeitig angemeldet haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person ausüben lassen. Die Vollmachterteilung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären des Weiteren die Möglichkeit an, sich nach Maßgabe von Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Vollmachten an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sind in Textform zu erteilen.

Mit Zusendung der Einladung zu dieser Hauptversammlung erhalten Sie Formulare, die von Aktionären zur Bevollmächtigung Dritter genutzt werden können oder um von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen zu erteilen.

Gegenanträge, Wahlvorschläge

Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und/​oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

BCA AG
Investor Relations
Frau Kristina Berggreen
Hohemarkstraße 22
61440 Oberursel
E-Mail: kristina.berggreen@bca.de

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bei der Gesellschaft rechtzeitig unter der vorgenannten Adresse eingehen, werden nach Maßgabe des § 126 AktG unter der Internetadresse

www.bca.de

im Bereich „Investor Relations“ zugänglich gemacht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ist die BCA Aktiengesellschaft (nachfolgend BCA AG) Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 EU Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend DSGVO). Den Datenschutzbeauftragten der BCA AG erreichen Sie unter

datenschutz süd GmbH
Wörthstraße 15
97082 Würzburg
datenschutz@bca.de

Die BCA AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, die Sie für die Anmeldung zur Hauptversammlung mitteilen in Verbindung mit jenen personenbezogenen Daten, die bereits im Aktienregister gespeichert sind (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt zur Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben gemäß §§ 118 ff. AktG. Die BCA AG dokumentiert darüber hinaus aus aktienrechtlichen Gründen Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO.

Die Dienstleister der BCA AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten durch die BCA AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung von BCA AG.

Sie haben gemäß Kapitel III DSGVO gegenüber der BCA AG ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Diese Rechte können Sie gegenüber der BCA AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

kristina.berggreen@bca.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

BCA AG
Kristina Berggreen
Hohemarkstraße 22 in 61440 Oberursel

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

 

Oberursel, im Juli 2022

BCA AG

Der Vorstand

 

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