BCA AG – Hauptversammlung 2016

BCA AG

Oberursel

ISIN DE0005144208
WKN 514420

Ergänzung der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

der BCA AG mit dem Sitz in Oberursel am Mittwoch, dem 24. August 2016, um 14:00 Uhr, in der Hohemarkstraße 22, 61440 Oberursel.

Ergänzung der Einberufung

Nach Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der BCA AG für Mittwoch, den 24. August 2016 in Oberursel, hat die Aktionärin IDEAL Lebensversicherung a.G. am 27. Juli 2016 ein schriftliches Verlangen zur Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG an die Gesellschaft gerichtet und Beschluss- bzw. Wahlvorschläge unterbreitet.

Die am 15. Juli 2016 im Bundesanzeiger veröffentlichte Tagesordnung wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 5 um die folgenden weiteren Tagesordnungspunkte 6 und 7 ergänzt.

Die neuen Tagesordnungspunkte sowie die dazugehörenden Beschlussvorschläge wurden auf Verlangen der IDEAL Lebensversicherung a.G. aufgenommen und werden wie folgt bekannt gemacht:

6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats

Die IDEAL Lebensversicherung a.G. als Aktionärin der BCA AG schlägt vor, zu beschließen,

Ziffer IV. § 8 Absatz 1 der Satzung der BCA AG wie folgt zu ändern und neu zu fassen:

„Der Aufsichtsrat besteht aus sieben Mitgliedern, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu wählen sind.“

7. Wahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie Ziffer IV. § 8 Absatz 1 der Satzung bis zum Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung aus sechs Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Mit Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Änderung der Satzung durch Eintragung in das Handelsregister wird sich der Aufsichtsrat gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und der dann neu gefassten Regelung in Ziffer IV § 8 Absatz 1 der Satzung aus sieben Mitgliedern zusammensetzen, die weiterhin jeweils von der Hauptversammlung gewählt werden.

Im Hinblick auf die unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagene Änderung der Satzung zur Erweiterung des Aufsichtsrats von derzeit sechs auf zukünftig sieben Mitglieder, schlägt die IDEAL Lebensversicherung a.G. als Aktionärin der BCA AG vor, eine weitere Person aufschiebend bedingt auf die Eintragung der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung in das Handelsregister zum weiteren Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

Die IDEAL Lebensversicherung a.G. schlägt vor,

Herrn Rudolf Reil, selbständiger Unternehmensberater, 40670 Meerbusch-Osterath,

für eine Amtszeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen.

 

Oberursel, im Juli 2016

Der Vorstand

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