BCA AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
BCA AG
Oberursel (Taunus)
Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 23.07.2019

BCA AG

Oberursel (Taunus)

ISIN DE0005144208
WKN 514420

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit die Aktionäre der BCA AG mit dem Sitz in Oberursel zu der am Donnerstag, dem 29. August 2019, um 14:00 Uhr in der Hohemarkstraße 22, 61440 Oberursel, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der BCA AG ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BCA AG zum 31. Dezember 2018 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats sowie Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.12.2018

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31.12.2018 in Höhe von 842.916,09 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 0,10 € je dividendenberechtigter Stückaktie: 467.939,90 €
Vortrag des Gewinns auf das Geschäftsjahr 2019: 374.976,19 €

Dieser Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Einberufung von der Gesellschaft gehaltenen 91 eigenen Aktien, die nach § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Verändert sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien bis zur Hauptversammlung, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,10 € je dividendenberechtigter Aktie einen auf den Bestand eigener Aktien am Hauptversammlungstag angepassten Gewinnverwendungsvorschlag unterbreiten.

Die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands, Herrn Rolf Schünemann, Frau Christina Schwartmann sowie Herrn Dr. Frank Ulbricht, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Ralf Berndt, Herrn Dr. Gerrit Böhm, Herrn Michael Dreibrodt, Herrn Olaf Engemann, Herrn Dr. Andreas Eurich, Herrn Rainer M. Jacobus, Herrn Michael Johnigk, Herrn Dieter Knörrer, Herrn Wolfgang Müller, Herrn Luca Pesarini und Herrn Stephan Schinnenburg für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 60325 Frankfurt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

6.

Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Es sollen drei neue Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 8 Abs. 1 der Satzung aus zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Bestellung erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung, soweit die Hauptversammlung bei ihrer Wahl nichts anderes bestimmt, jeweils für eine Amtszeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Die Amtszeit des Aufsichtsratsvorsitzenden Rainer Jacobus sowie des Aufsichtsratsmitgliedes Dr. Andreas Eurich endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 29. August 2019.

Des Weiteren ist das Aufsichtsratsmitglied Herr Michael Dreibrodt am 03. März 2019 verstorben.

Es ist daher notwendig, drei neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

6.1.

Herrn Rainer M. Jacobus, Berlin, Vorstandsvorsitzender der IDEAL Versicherungsgruppe,

6.2.

Herrn Dr. Andreas Eurich, Wuppertal, Vorstandsvorsitzender der Barmenia Versicherungen,

und

6.3.

Herrn Holger Kreuzkamp, Göttingen, Vorstand der myLife Lebensversicherung AG,

für eine Amtszeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

7.

Beschlussfassung zur Satzungsänderung zwecks Erweiterung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 8 Absatz 1 der Satzung derzeit aus zehn Mitgliedern. Der Aufsichtsrat soll nun auf zwölf Mitglieder erweitert werden. Alle zwölf Mitglieder sollen gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Bestellung erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung, soweit die Hauptversammlung bei der Wahl nichts anderes bestimmt, jeweils für eine Amtszeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 8 Absatz 1 der Satzung wie folgt zu ändern:

Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu wählen sind.

8.

Ergänzungswahl von Aufsichtsrats-Mitgliedern

Sofern die Hauptversammlung die unter TOP 7 vorgeschlagene Erweiterung des Aufsichtsrats beschließt, müssen zwei neue Mitglieder für den dann zwölfköpfigen Aufsichtsrat gewählt werden. Diese würden mit Eintragung der Satzungsänderung zur Erweiterung des Aufsichtsrats gemäß TOP 7 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats werden.

Der nach erfolgter Eintragung des Beschlusses zu TOP 7 gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung n.F. aus zwölf Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich aus gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat setzt sich nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Bestellung erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung, soweit die Hauptversammlung bei der Wahl nichts anderes bestimmt, jeweils für eine Amtszeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Personen für eine Amtszeit gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen

8.1

Herrn Roland Roider, Roßorf, Vorstand, Die Haftpflichtkasse VVaG

und

8.2

Herrn Martin Gräfer, München, Vorstandsvorsitzender, Bayerische Beamten Versicherung AG

Allgemeine Hinweise

Nicht börsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie der Adressen für die Übersendung von Anmeldungen und Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen – mit Ausnahme der erwähnten Adressen – freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Ausliegende Unterlagen

Der Jahresabschluss nebst Lagebericht, der Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates sowie diese Einladung nebst Tagesordnung und der Gewinnverwendungsbeschluss des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 2 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der BCA AG, Hohemarkstraße 22, 61440 Oberursel, aus und können im Internet unter

www.bca.de/Hauptversammlung

bzw. unter

www.bca.de

im Menüpunkt „Investor Relations“ eingesehen werden. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan. Abschriften der Unterlagen werden auf Verlangen jedem Aktionär einmalig kostenlos und unverzüglich per einfacher Post übersandt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

Teilnahme und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung, also bis spätestens Montag, 26. August 2019 (24:00 Uhr), unter der nachfolgend genannten Adresse bei der Gesellschaft angemeldet haben:

BCA AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0) 89 – 30 90 37 46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und die sich rechtzeitig angemeldet haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine sonstige Person ausüben lassen. Die Vollmachterteilung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären des Weiteren die Möglichkeit an, sich nach Maßgabe von Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Vollmachten an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sind in Textform zu erteilen.

Mit Zusendung der Einladung zu dieser Hauptversammlung erhalten Sie Formulare, die von Aktionären zur Bevollmächtigung Dritter genutzt werden können oder um von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen zu erteilen.

Gegenanträge, Wahlvorschläge

Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

BCA AG
Investor Relations
Frau Kristina Berggreen
Hohemarkstraße 22
61440 Oberursel
Telefax: +49 (0) 6171 / 91 50 – 368
E-Mail: Kristina.Berggreen@bca.de

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bei der Gesellschaft rechtzeitig unter der vorgenannten Adresse eingehen, werden nach Maßgabe des § 126 AktG unter der Internetadresse

www.bca.de

im Bereich „Investor Relations“ zugänglich gemacht.

Information zum Datenschutz für Aktionäre

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung ist die BCA Aktiengesellschaft (nachfolgend BCA AG) Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 EU Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend DSGVO). Den Datenschutzbeauftragten der BCA AG erreichen Sie unter

datenschutz süd GmbH
Wörthstraße 15
97082 Würzburg
datenschutz@bca.de

Die BCA AG verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, die Sie für die Anmeldung zur Hauptversammlung mitteilen in Verbindung mit jenen personenbezogenen Daten, die bereits im Aktienregister gespeichert sind (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte), um die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich und erfolgt zur Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben gemäß §§ 118 ff. AktG. Die BCA AG dokumentiert darüber hinaus aus aktienrechtlichen Gründen Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO.

Die Dienstleister der BCA AG, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten durch die BCA AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung von BCA AG.

Sie haben gemäß Kapitel III DSGVO gegenüber der BCA AG ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Diese Rechte können Sie gegenüber der BCA AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse

Kristina.Berggreen@bca.de

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: BCA AG; Kristina Berggreen; Hohemarkstraße 22 in 61440 Oberursel.

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu.

 

Oberursel, im Juli 2019

BCA AG

Der Vorstand

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