BCA AG Oberursel (Taunus) – Hauptversammlung

BCA AG
Oberursel
ISIN DE0005144208
WKN 514420
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit die Aktionäre der BCA AG mit dem Sitz in Oberursel zu der am Freitag, dem 29. August 2014 um 14:00 Uhr in der Hohemarkstraße 22, 61440 Oberursel, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der BCA AG ein.


Tagesordnung
1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der BCA AG zum 31. Dezember 2013 nebst Lagebericht, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2013 nebst Konzernlagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats
2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Herrn Oliver Lang, Herrn Dr. Frank Ulbricht sowie Frau Dr. Jutta Krienke für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats, Herrn Rolf Louis, Herrn Jens Wüstenbecker, Herrn Dr. Joachim Maas, Herrn Ralf Berndt, Herrn Michael Johnigk, Herrn Dr. Andreas Eurich, Herrn Dr. h.c. Josef Beutelmann, Herrn Rainer Jacobus, Herrn Prof. Dr. Bernd Venohr und Herrn Dieter Knörrer für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Dohm Schmidt Janka Revision und Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 60325 Frankfurt, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen.
5.

Beschlussfassung zur Satzungsänderung zwecks Verkleinerung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 8 Absatz 1 der Satzung wie folgt zu ändern:

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht nach § 8 Absatz 1 der Satzung derzeit aus neun Mitgliedern. Der Aufsichtsrat soll nun auf sechs Mitglieder verkleinert werden.

§ 8 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu wählen sind.“
6.

Nachwahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder Rolf H. Louis und Michael Johnigk endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2014.

Die Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Bernd Venohr und Dieter Knörrer haben mit heutigem Datum ihr Mandat als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt.

Davon ausgehend, dass die Satzungsänderung gem. TOP 5 beschlossen wird, ist es notwendig, ein neues Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

Der gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung gegenwärtig aus neun und nach der in TOP 5 vorgesehenen Änderung der Satzung aus sechs Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich aus gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG zu wählenden Mitgliedern zusammen. Der Aufsichtsrat setzt sich nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen, die von der Hauptversammlung zu wählen sind. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden. Die Bestellung erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung, soweit die Hauptversammlung bei ihrer Wahl nichts anderes bestimmt, jeweils für eine Amtszeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgende Person für eine Amtszeit gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung in den Aufsichtsrat zu wählen:

Herrn Michael Johnigk, Herdecke, Vorstandsmitglied der Signal Iduna Versicherung
7.

Beschlussfassung zur Satzungsänderung hinsichtlich der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates künftig, d.h. erstmals im Geschäftsjahr 2015 unentgeltlich tätig werden. Es sollen nur die Auslagen i.S. von § 11 Abs. 2 der Satzung ersetzt werden. Dementsprechend ist § 11 Abs. 1 der Satzung neu zu formulieren, indem Satz 1 geändert und Satz 2 gestrichen wird.

§ 11 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:

„Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für ihre Aufsichtsratstätigkeit ab dem Geschäftsjahr 2015 keine Vergütung. Die Gesellschaft schließt auf ihre Kosten für jedes Aufsichtsratsmitglied eine D&O-Versicherung ab. Für das Geschäftsjahr 2014 bleibt es bei der bisherigen Regelung von § 11 Abs. 1 der Satzung a.F., wonach die Mitglieder des Aufsichtsrates eine angemessene Vergütung, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird, erhalten, wobei die etwa anfallende Umsatzsteuer von der Gesellschaft übernommen wird.“

 

Allgemeine Hinweise

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie der Adressen für die Übersendung von Anmeldungen und Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen – mit Ausnahme der erwähnten Adressen – freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Ausliegende Unterlagen

Der Jahresabschluss nebst Lagebericht, der Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates sowie diese Einladung nebst Tagesordnung liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen am Sitz der BCA AG, Hohemarkstraße 22, 61440 Oberursel, aus und können im Internet unter http://www.bca.de/Hauptversammlung bzw. unter Investor Relations eingesehen werden. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan. Abschriften der Unterlagen werden auf Verlangen jedem Aktionär einmalig kostenlos und unverzüglich per einfacher Post übersandt. Die Unterlagen liegen auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus.

Teilnahme und Stimmrechtsausübung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung, also bis spätestens Dienstag, 26. August 2014 (24:00 Uhr), unter der nachfolgend genannten Adresse bei der Gesellschaft angemeldet haben:

BCA AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 – 30 90 37 46 75
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind und die sich rechtzeitig angemeldet haben, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, oder einen sonstigen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmachterteilung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären des Weiteren die Möglichkeit an, sich nach Maßgabe von Weisungen durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Vollmachten an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter sind in Textform zu erteilen.

Mit Zusendung der Einladung zu dieser Hauptversammlung erhalten Sie Formulare, die von Aktionären zur Bevollmächtigung Dritter genutzt werden können oder um von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht und Weisungen zu erteilen.

Gegenanträge, Wahlvorschläge

Gegenanträge von Aktionären zu Vorschlägen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an folgende Adresse zu übersenden:

BCA AG
Investor Relations
Frau Iris Mittendorf
Hohemarkstraße 22
61440 Oberursel
Telefax: +49 (0) 6171 / 91 50 – 366
E-Mail: Iris.Mittendorf@bca.de

Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bei der Gesellschaft rechtzeitig unter der vorgenannten Adresse eingehen, werden nach Maßgabe des § 126 AktG unter der Internetadresse www.bca.de im Bereich Investor Relations zugänglich gemacht.

 

Oberursel, im Juli 2014

BCA AG

Der Vorstand

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