BCP AG-evolutionary concepts – Hauptversammlung 2015

BCP AG-evolutionary concepts

Lübeck

Wertpapier-Kenn-Nr.: 547 740

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der

am Dienstag, den 3. November 2015 um 10.00 Uhr
in der Seelandstraße 1, TZL-Gebäude 6, 23569 Lübeck

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der BCP AG ein.

I. Tagesordnung

1.

Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2013 und 31. Dezember 2014, des Zwischenabschlusses zum 30.6.2015, sowie des Lageberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats.

2.

Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung an, dass ein Verlust in Höhe von deutlich mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

3.

Entlastung des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 Entlastung zu erteilen.

5.

Im Hinblick auf die angespannte finanzielle Lage der BCP wird eine Vergütung für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats nicht vorgeschlagen.

6.

Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird mit Wirkung zum Ablauf des 3. November 2015 aufgelöst.

7.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abwicklers
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Das bisherige Vorstandsmitglied Frank Roch, Diplom-Ingenieur wird zum Abwickler bestellt.

Der Abwickler vertritt die Gesellschaft allein.

II. Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien gem. § 14 Abs. 1 der Satzung bis zum 27.Oktober 2015, während der üblichen Geschäftsstunden (8–12 Uhr) bei unserer Gesellschaft Seelandstraße 1, TZL-Gebäude 6, 23569 Lübeck, einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß, wenn die Aktien mit Zustimmung der Gesellschaft für sie bei Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Im Fall der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammelbank muss die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens mit Eingang am 28. Oktober 2015 bei unserer Gesellschaft in Lübeck eingereicht sein.

Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Für die Vollmachtserteilung ist die Schriftform erforderlich und genügend.

 

Lübeck, im September 2015

Der Vorstand

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