BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hamburg
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
am Donnerstag, dem 8. Dezember 2016, um 12:00 Uhr,
in die Geschäftsräume der Gesellschaft in
20355 Hamburg, Fuhlentwiete 12, eingeladen.
TAGESORDNUNG:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des Berichts über die Lage der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 Entlastung zu erteilen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 10 der Satzung der Gesellschaft wie folgt zu ändern:
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5. |
Neuwahl des Aufsichtsrats Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf der Hauptversammlung vom 8. Dezember 2016. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 AktG i.V.m. §§ 1, 4 Drittelbeteiligungsgesetz sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier Mitglieder durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl der folgenden Personen durch die Hauptversammlung für die nächste Amtsperiode gemäß § 7 Abs. (2) der Satzung vor:
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Wirtschaftsprüfer Dipl.-Kfm. Rainer Inzelmann, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2017 zu wählen. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind sämtliche Aktionäre berechtigt. Jeder im Aktienregister eingetragene und sich ordnungsgemäß ausweisende Aktionär gilt als legitimiert. Vertreter von Aktionären müssen sich durch eine Vollmacht in Textform legitimieren. |
DER VORSTAND