Bechtle Aktiengesellschaft: Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Ausgabe von Gratisaktien)

Bechtle Aktiengesellschaft

Neckarsulm

Wertpapier-Kenn-Nummer 515870
ISIN: DE0005158703

Bekanntmachung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Ausgabe von Gratisaktien)

Die ordentliche Hauptversammlung der Bechtle AG vom 15. Juni 2021 hat u.a. unter Tagesordnungspunkt
6 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft nach den Vorschriften des Aktiengesetzes
über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von 42.000.000,00
Euro um 84.000.000,00 Euro auf 126.000.000,00 Euro (in Worten: einhundertsechsundzwanzig
Millionen Euro) durch Umwandlung eines Teilbetrags von 84.000.000,00 Euro der in der
Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Kapitalrücklage in Grundkapital
zu erhöhen.

Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 84.000.000 neuen, auf den
Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital
von jeweils Euro 1,00. Die neuen Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis 1:2 zu,
so dass auf jede bestehende Aktie zwei neue Aktie entfallen. Der Beschluss der Hauptversammlung
über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (Ausgabe von Gratisaktien) ist am
29. Juli 2021 in das bei dem Amtsgericht Stuttgart unter HRB 108581 geführte Handelsregister
eingetragen worden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr 126.000.000,00
Euro und ist in 126.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Die neuen
Aktien sind ab 1. Januar 2021 gewinnberechtigt.

Wertpapierabwicklungstechnisch erhalten die Aktionäre der Gesellschaft aufgrund ihres
bisherigen Besitzes an alten Stückaktien der Gesellschaft zusätzliche Aktien im Verhältnis
1:2, sodass zu jeder alten Stückaktie zwei neue Stückaktien hinzukommen. Der jeweilige
prozentuale Anteil eines Aktionärs am Kapital der Gesellschaft verändert sich durch
die Umstellung nicht. Wir fordern hiermit unsere Aktionäre gemäß § 214 AktG auf, sich
die neuen Aktien zuteilen zu lassen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktien, die
nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Aufforderung zugeteilt werden
können, nach dreimaliger Androhung für Rechnung der Beteiligten zu verkaufen.

Da sämtliche Aktien der Gesellschaft in Girosammeldepots verwahrt werden, brauchen
die Aktionäre hinsichtlich der Zuteilung der Aktien nichts zu veranlassen. Letzter
Handelstag vor der technischen Umsetzung der Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln
und der Ausgabe der Gratisaktien ist der 13. August 2021. Der Stichtag für die Zuteilung
der neuen Aktien ist der 16. August 2021. Den Aktionären der Gesellschaft stehen aufgrund
ihres bisherigen Aktienbesitzes in der ISIN DE0005158703 am 13. August 2021, abends,
die neuen Aktien zu. Die neuen Stückaktien erhalten die gleiche ISIN DE0005158703
bzw. WKN 515870 wie die alten Stückaktien. Die neuen Aktien sind in einer Globalurkunde
verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist.
Ein Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils besteht nicht. Die neuen
Aktien sind kraft Gesetzes zum regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse
mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.
Die Notierung der neuen Aktien am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse
wird am 16. August 2021 aufgenommen, indem die neuen Aktien in die Notierung der bestehenden
Stückaktien einbezogen werden. Vom gleichen Tag an werden die Stückaktien der Gesellschaft
„ex Berichtigungsaktien“ gehandelt. Der fortlaufende Handel erfolgt ab dem vorgenannten
Zeitpunkt wie bisher. Vorliegende Börsenaufträge erlöschen mit Ablauf des 13. August
2021.

 

Neckarsulm, im August 2021

Bechtle AG

Der Vorstand

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