Beiersdorf Aktiengesellschaft, Hamburg – Dividendenbekanntmachung

Beiersdorf Aktiengesellschaft

Hamburg

Wertpapier-Kennnummer 520000
SIN DE0005200000

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 14. April 2022 hat beschlossen,
den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2021 der Beiersdorf Aktiengesellschaft von 176.400.000,00
Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,70 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie
zu verwenden und einen Betrag von 17.626.711,20 Euro in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Angaben zur Auszahlung der Dividende

Die Auszahlung erfolgt am 21. April 2022 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer
sowie 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375 %)
und gegebenenfalls Kirchensteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden
Kreditinstitute. Die Ausstellung der Steuerbescheinigung über die einbehaltene Kapitalertragsteuer
und den Solidaritätszuschlag erfolgt über die jeweilige Depotbank.

Bei inländischen Aktionären entfällt der Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags,
wenn sie ihrer Depotbank eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen
Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre,
die ihrer Depotbank einen „Freistellungsauftrag“ eingereicht haben, soweit das in
diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen
bereits aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich
des Solidaritätszuschlags unter Berücksichtigung der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat sowie unter Einhaltung der
gesetzlichen Antragsfrist ermäßigen. Die Anträge sind vom Aktionär beim Bundeszentralamt
für Steuern, 53225 Bonn, zu stellen.

Zahlstelle: Commerzbank AG, Frankfurt/​Main

 

Hamburg, im April 2022

 

Der Vorstand

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