Belte AG – Hauptversammlung 2016

Belte AG

Delbrück

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 15. September 2016 um 11:00 Uhr
im Sofitel Hotel München Bayerpost, Raum „Leseraum 1“,
Bayerstraße 12, 80335 München,

stattfindenden

Hauptversammlung

ein.

TAGESORDNUNG

Tagesordnungspunkt 1: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WirtschaftsTreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Niederlassung München, Prannerstraße 6, 80333 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 zu bestellen.

Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WirtschaftsTreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Niederlassung München, Prannerstraße 6, 80333 München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen.

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 Abs. 2 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig und unter Nachweis ihres Aktionärsstatus zur Hauptversammlung angemeldet haben.

Im Fall der Verbriefung der Anteilsscheine haben die Aktionäre gemäß § 23 Abs. 3 der Satzung den Nachweis des Aktionärsstatus durch Hinterlegung ihrer Aktien bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank zu führen und ihre Aktien bis zur Beendigung der Hauptversammlung an einer der vorstehend benannten Hinterlegungsstellen zu belassen. Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Der Nachweis der Hinterlegung wird mittels entsprechender Bescheinigung der Hinterlegungsstelle erbracht und muss bis zum Anmeldeschluss bei der Gesellschaft eingereicht werden.

Die Anmeldung zur Teilnahme und der Nachweis des Aktionärsstatus müssen der Gesellschaft bis zum Ablauf des

Donnerstag, 8. September 2016 (24:00 Uhr) („Anmeldeschluss“)

unter der nachfolgend genannten Adresse in Textform (§ 126b BGB) zugehen:

Belte AG, Vorstand, Lindenweg 5, 33129 Delbrück, Telefax: 0049 5250 9879149,
E-Mail: G.Inninger@belte-ag.com.

Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem Anmeldeschluss erworben haben, können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Anmeldeschluss veräußern, sind – bei rechtzeitiger Anmeldung – im Verhältnis zur Gesellschaft gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Der Anmeldeschluss hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien.

Verfahren für die Teilnahme und die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung ordnungsgemäß angemeldet haben, können ihr Teilnahmerecht an und ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Abweichend davon gelten für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder anderer, diesen gemäß § 135 Aktiengesetz gleichgestellten Personen, die speziellen Regelungen in § 135 Aktiengesetz; die Einzelheiten der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts oder eines geschäftsmäßig Handelnden bitten wir mit dem jeweiligen Bevollmächtigten abzustimmen.

Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Einlasskontrolle vorweist. Bei der Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Wege per E-Mail bietet die Gesellschaft die vorstehend genannte Adresse an. Auch der Widerruf der bereits erteilten Vollmacht kann auf dem vorgenannten Übermittlungsweg unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der Bevollmächtigung und Widerrufe von Vollmachten, soweit diese postalisch, per Telefax oder E-Mail übermittelt werden, bis spätestens zum Ablauf des Dienstag, den 13. September 2016 (24:00 Uhr) an die vorstehend genannte Adresse zu übermitteln.

 

Delbrück, im August 2016

Der Vorstand

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