BEONTRA AG – Statusverfahren entsprechend § 97 Absatz 1 AktG betreffend den Wegfall des Aufsichtsrats der BEONTRA AG

BEONTRA AG
Karlsruhe
Amtsgericht Mannheim, HRB 109556
Statusverfahren entsprechend § 97 Absatz 1 AktG betreffend den Wegfall des
Aufsichtsrats der BEONTRA AG

Die BEONTRA AG mit Sitz in Karlsruhe, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 109556, hat derzeit gemäß § 95 Satz 1 AktG einen Aufsichtsrat, der aus drei Mitgliedern besteht.

Es ist beabsichtigt, die BEONTRA AG gemäß den §§ 190 ff., 238 ff. UmwG formwechselnd in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Beibehaltung des Sitzes und mit der neuen Firma BEONTRA GmbH umzuwandeln.

Die Gesellschaft fällt weder in den Anwendungsbereich des Mitbestimmungsgesetzes noch des Drittelbeteiligungsgesetzes, und beschäftigt insbesondere in der Regel weniger als 500 Arbeitnehmer. Auch der neue Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft sieht keinen Aufsichtsrat mehr vor.

Der Vorstand der Gesellschaft ist daher der Ansicht, dass bei der künftigen BEONTRA GmbH gemäß den für eine GmbH mit in der Regel weniger als 500 Arbeitnehmern geltenden Vorschriften kein Aufsichtsrat zu errichten ist, und dass mit dem Wirksamwerden des Formwechsels durch seine Eintragung in das Handelsregister der bisherige Aufsichtsrat der Gesellschaft wegfallen wird.

Dementsprechend wird darauf hingewiesen, dass die Mandate der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder mit der Eintragung des Formwechsels in das Handelsregister enden, und dass nach dem Formwechsel kein neuer Aufsichtsrat bei der Gesellschaft gebildet wird, sofern nicht innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger von Antragsberechtigten im Sinne des § 98 Absatz 2 AktG das nach § 98 Absatz 1 AktG zuständige Landgericht Karlsruhe angerufen wird.

Karlsruhe, im Juli 2015

BEONTRA AG

Der Vorstand

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